Beiträge von freaky00

    mein kfz kredit wurde 2011 ab geschlossen mit 8 jahren laufzeit. ich habe es leider erst zu spät mitbekommen mit den gebühren und habe im jahr 2015 einspruch eingelegt. wurde natürlich gleich abgelehnt, da mein vertrag aus 2011 ist und damit verjährt. danach widerspruch eingelegt mit der begründung, dass in meinem vertrag schwarz auf weiß steht, dass die gebühren mit den monatlichen raten zurückgeführt werden und damit zwar die gebühren aus den monaten im jahr 2011 verjährt sind, aber nicht alles ab 2012. jetzt kam die antwort, dass sie der auffassung sind, dass die kompletten gebühren schon mit den raten aus 2011 zurückgezahlt wurden und damit verjährt sind. wo stht denn das, wie die gebühren anteilig auf die monate verteilt sind ? es steht nur, das dass sie mit den monatlichen raten zurückgeführt werden und nicht, dass sie mit den ersten monatlichen raten schon komplett zurückgeführt werden. schließlich werden sie ja auch auf die gesamtsumme aufgeschlafen und daraus dann der zins berechnet, der ja auch über die kompletten jahre anteilig einfließt. also was soll das ? das ist doch wieder nur hinhaltetaktik oder ? wenn ich jetzt im dezember 2011 den kredit abgeschlossen hätte, hätte ich das ja mit der ersten raten gar nicht geschafft und die hätten auch wieder nur gemeint, dass der vertrag 2011 abgeschlossen wurde und damit verjährt ist. hat da jemand erfahrungen diesbezüglich ? ansonsten fällt mir nur noch ein, mich an den ombudsmann zu wenden. muss ich vorher dann nochmal widerspruch auf das antwortschreiben von meinem 1. widerspruch bei der bank einlegen oder reicht das schreiben an den ombudsmann ?

    also ich habe jetzt nochmal meinen kreditvertrag komplett durchgelesen. es steht eindeutig drin, dass die bearbeitungsgebühren "mitfinanziert werden und mit den vorgenannten raten zurückgeführt" werden. heisst für mich, dass sie über die 96 monate laufzeit beginnend mit der 1. rate am 1.4.2011 anteilig gleichmässig beglichen werden.
    also zusammenfassend stellt sich für mich nur noch folgende frage:
    bekomme ich die anteiligen raten von april-dezember 2011 auch noch erstattet bzw. im tilgungsplan verrechnet oder erst alles ab januar 2012 ? entscheidend ist die 3 jährige verjährungsfrist, die in meinem fall anteilig berechnet werden muss, weil die bearbeitungsgebühren anteilig gezahlt werden. ich brauche jetzt nur noch die richterliche entscheidung, aus der genau hervorgeht, wann die verjährungsfrist beginnt. erst nach ende der schlussrate oder schon ab beginn der 1. rate ? ich habe im internet beide aussagen gefunden. naja wegen den paar monaten würde ich jetzt auch keinen grossen aufstand machen.
    wichtig für mich wäre noch ein für meinen fall passendes musterscheiben. darin muss irgenwie formuliert sein, dass ich die bearbeitungsgebühren nicht erstattet bekomme, sondern dass sie im neuen tilgungsplan gegengerechnet werden. das soll aber auch für die zukünftig noch zu zahlenden anteiligen bearbeitungsgebühren gelten. denn die will ich jetzt nicht auch noch extra alle paar jahre zurückfordern. ich möchte einen neuen tilgungsplan, der um diese bearbeitungsgebühren bereinigt ist.
    wie soll ich das musterschreiben dann verschicken ? einschreiben soll wohl auch nichts nützen, weil ja sonstwas drin sein kann. kann ja keiner beweisen. und einen anwalt möchte ich auch nicht extra nehmen, weil ich aktuell keine rechtsschutzversicherung habe. fragen über fragen

    ok das wären bei mir ja nur wenige monate. damit könnte ich leben.


    aber nun habe ich das gefunden:
    "War die Gebühr dagegen nicht Bestandteil des Darlehensnennbetrags und
    musste der Darlehensnehmer sie zusätzlich entrichten, zahlt er die
    Gebühr anteilig mit jeder Rate und nicht vorab. Das kann für die
    Verträge aus dem Jahr 2004 interessant sein, bei denen die erste Rate
    zwar schon vor mehr als zehn Jahren geleistet wurde, aber weitere Raten
    jeweils mit einem Anteil Bearbeitungsgebühr später. In solchen Fällen
    ist die Rückforderung noch nicht verjährt. Die Verjährung beginnt in
    diesen Fällen erst mit Zahlung der letzten Rate am Laufzeitende. Der
    Verbraucher hat dann auch Anspruch auf Neuberechnung des Darlehens. "


    das heisst doch, dass die verjährung in meinem fall erst 2019 mit zahlung der letzten rate eintritt oder ?
    überall im internet findet man die aussage, dass alle ansprüche aus im jahr 2011 abgeschlossenen verträge verjährt sind. das stimmt doch so pauschal gar nicht. man muss doch erstmal differenzieren, ob die gebühr bestandteil des darlehen-nennbetrages ist oder nicht. in den meisten fällen wird sie doch in die raten mit einberechnet und damit greift die verjährung doch erst mit der schlussrate.
    weiteres problem wird dann sein, dass die bank sagt, die gebühr wird mit den ersten raten vollständig gezahlt, was natürlich keiner beweisen kann.

    hallo,
    mein santander kredit ist vom 22.02.2011 mit einer laufzeit von 8 jahren. bearbeitungsgebühren sind 576,49 euro. die gebühren werden mit der monatlichen rate verrechnet. leider habe ich jetzt erst alles bissel aufgeschnappt, dass man gebühren zurückfordern kann. wie ist das jetzt mit der frist ? sind jetzt nur die gebühren von 2011 futsch oder bekomm ich gar nichts mehr zurück ?