Alles anzeigenDas ergibt sich bereits aus der Fragestellung. Einen freiwillig versicherten Angestellten würde die GKV nicht auffordern, seine Kapitaleinkünfte zu deklarieren, weil klar ist, daß er aus seinem Gehalt ohnehin schon den Maximalbeitrag zahlt.
Wenn also die GKV einem freiwilligen Versicherten den Fragebogen "Kapitaleinkünfte" zuschickt, dann ist dieser nicht angestellt, sondern z.B. Selbständiger oder Rentner.
Viel drehen kann man an den Kapitaleinkünften nicht (sofern man sie als solche behalten möchte). Die Frage wird in ähnlicher Weise immer wieder gestellt, es gibt darauf immer wieder die gleiche Antwort: Wer keine Kapitaleinkünfte hat, muß darauf weder Steuer, noch GKV-Beiträge zahlen.
Ich halte mich selbst nicht eben für einen leidenschaftlichen Steuerzahler, und doch zahle ich gern viel Steuer auf Kapitaleinkünfte, weil das nämlich bedeutet, daß ich viele Kapitaleinkünfte hatte. Ok, mir bleiben davon etwa 3/4, dem freiwillig GKV-Versicherten etwas mehr als die Hälfte. Immerhin: Das Geld kommt der Solidargemeinschaft zugute, ist also für einen guten Zweck.
Hallo zusammen,
vielen Dank allen für die Rückmeldungen.
Ich bleibe weit unter der Beitragsbemessungsgrundlage, da ich ein sehr niedriges Einkommen habe (ca. 20.000).
- Für dieses Jahr werde ich quasi alle Kapitalerträge mit Kapitalverlusten verrechnen können,
weshalb die Vorausberechnung der Krankenkasse dann auf Grundlage der Unterlagen aus dem vergangenen Jahr meines Erachtens sowieso nicht korrekt wäre ("für den Beitrag ist grundsätzlich entscheidend, wie hoch Ihr Einkommen in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich sein wird")
Ozymandias Der Stückzinstrick ist interessant, kann ich aber nun leider nicht mehr für die Kapitalerträge aus dem letzten Jahr nutzen.
--> Ich suche also nach irgendeiner Möglichkeit, meine bereits angefallenen Kapitalerträge aus dem letzten Jahr für die Steuererklärung zu senken, wie. z. B. einen Verlustrücktrag, was ja aber nur möglich wäre, wenn ich so hohe Kapitalverluste in diesem Jahr erziele, die dann meine Einkünfte vollständig übersteigen – das habe ich tendenziell nicht vor
--> oder: eine Begründung, die von der Krankenkasse akzeptiert werden muss, dass ich derzeit keine Unterlagen einreichen muss. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt ja sowieso auf Grundlage des Einkommenssteuerbescheids und ggf. schaffe ich es noch anderweitig mein Gesamteinkommen im letzten Jahr zu senken.
Achim Weiss Mit dem Gedanken der Solidargemeinschaft versuche ich mich zu trösten, wenngleich ich aufgrund meiner unregelmäßigen Kapitalerträge auch nicht zu solidarisch sein möchte
Vielen Dank nochmals und liebe Grüße!