Beiträge von Gruni

    Ich habe für Juli d.J. ein FeHaus in M.-V. geucht und bisher eine Anzahlung geleistet. Die Restzahlung ist im Mai d.J. fällig. Evtl. besteht auch im Juli keine Möglichkeit das FeHaus zu nutzen. Für diesen Fall hat mir der Vermieter folgendes mitgeteilt: "Da wir kein Reiseveranstalter sind, können wir Ihnen den bereits bezahlten Betrag nicht erstatten. Wir bieten unseren Gästen kulanzmäßig eine Gutschrift i.H. der geleisteten Zahlung an. Sie können sich in diesem Fall einen neuen Zeitraum in unserem Buchungskalender aussuchen. Wir würden dann lediglich auf den neuen Zeitraum eine Umbuchungsgebühr (30% vom neuen Buchungszeitraum) ansetzen die dann 6 Wochen vor Anreise geleistet werden muss." Meine Frage: Entspricht diese Aussage geltendem Recht?