Beiträge von Herbert

    Ja natürlich.als selbstständiger geht es nur als freiwillig Versicherter in der gkv.aber man kann zurück solange man nicht 55 Jahre alt ist und vorher in der pkv war.und es gibt den Zwang nicht mehr, vorher 12 Monate schon einmal in der gkv gewesen zu sein.

    Nachtrag:


    Das liegt an der obligatorischen Anschlussversicherung, da muss man keine 12 Monate mehr diese Pflichtversicherung nachweisen. Theoretisch reicht ein Tag, aber das reicht natürlich nicht um das alles in die Wege zu leiten.

    Hier eine Rückmeldung von mir, mein Beitrag ist leider geschlossen worden zu diesem Thema:


    ich bin Anfang des Jahres aus der Selbstständigkeit raus, war damals 54. ich würde fest angestellt, habe unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Nach zwei Monaten würde ich in der Probezeit entlassen. Vor dem Anstellungsverhältnis war ich in der pkv, mit dem ersten Tag der Anstellung in der gkv.
    der Arbeitgeber hat mich natürlich sofort abgemeldet. Seitens der gkv kam unmittelbar die Anfrage, ob ich in der gkv bleiben möchte und ein Fragebogen in dem ich meine Einkommensverhältnisse ab sofort angeben sollte.
    da ich einiges auf der hohen Kante habe, habe ich angegeben, dass ich von Ersparnissen lebe. Ich musste die Kontakte aus der Selbstständigkeit wieder aktivieren, das hat zwei Monate gedauert. Danach habe ich die gkv angerufen, mitgeteilt, dass ich selbstständig bin. Es kam wieder ein Fragebogen in dem ich mein geschätztes Einkommen angeben sollte und bin jetzt in der gkv als selbstständiger.
    es geht also, wenn man noch nicht 55 Jahre alt ist.

    Das ist halt wie vieles eine Sache des Standpunktes.
    klingt abgedroschen, ist aber so.


    wenn der Staat etwas wirklich nicht will, wird es verhindert.


    und der Spruch "einmal privat, immer privat", da Wette ich, es weiß niemand mehr, woher dieser wohl kommt.


    tatsache ist eben auch, wie oben schon geschrieben, dass durch Steuermittel jedes Jahr Milliarden in das staatliche Gesundheitssystem zu den Beiträgen gepumpt werden. Und diese Steuern werden eben auch durch privat Versicherte aufgebracht. Somit sind die privat Versicherten klar Bestandteil des Solidarsystems.

    Das ist ja auch völlig in Ordnung, wenn es jemanden stört.
    aber auch das ist eben eine persönliche Einstellung, über die man natürlich diskutieren kann.


    wäre der Wechsel jedoch wirklich nicht gewollt, gäbe es sogenannte "Hintertürchen" gar nicht.


    und wenn die GKV s irgendwann wirklich einmal vor der Pleite stehen, kommt der Gesetzgeber und macht seine bürgerversicherung oder wie das Kind dann genannt wird.


    vor vielen Jahren wurden auch direktversicherungen, die sozialabgabenfrei waren, nachträglich mit sozialabgaben belegt.
    und sofortige klagen vor dem Bundessozialgericht wurden sofort abgewiesen.


    der Staat nimmt sich, und dann kann sich auch jeder nehmen.
    so ist unser System

    Das was Muc hier sagt, ist eine Sache.
    eine andere ist, das laut Aok Angaben der Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds bei ca. 14 Milliarden Euro liegen wird.
    woher hat denn der Bund das Geld?
    das sind Steuern, sonst hat der Bund ja keine Einnahmen.
    und wer zahlt die meisten Steuern?
    die Selbstständigen!
    also beteiligt sich jeder Selbstständige neben seiner PKV, wenn er denn Mitglied ist, auch an den GKV's.
    er zahlt also doppelt.
    warum also soll er nicht jederzeit in die GKV zurück?
    das sagt aber kein Politiker, und jeder babbelt es einfach nach ohne nachzudenken.

    Solange du unter 55 Jahre alt bist, stimmt das oben gesagt soweit.
    mit einer Ergänzung:
    solltest du schon nach kurzer Zeit wieder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen,
    also da reicht schon ein Monat, kannst du trotzdem in der GKV bleiben.
    dies gilt seit 01.08.2013 und hängt mit der "obligatorischen Anschlussversicherung" zusammen.


    schau mal in den Beiträgen hier der letzten 2 Wochen, da wurde einiges zu dem Thema geschrieben.


    und pass auf, hier gibt es jemanden, der dich privat anschreibt und seine Dienste gegen Bares anbietet.

    Vielen Dank für die vielen Tipps.ich werde meine freiberufliche Tätigkeit einfach nicht auf ruhen beim Finanzamt stellen sondern abmelden.ich will ja nicht wieder selbstständig arbeiten.dann werde ich schlimmstenfalls für den Januar jetzt schon eine vorgezogene Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, ist ja nichts schlimmes.dann sieht es aber im Fall der Fälle nicht konstruiert aus.sollte es wirklich schief gehen, kann ich die Selbstständigkeit als Freiberufler auch wieder anmelden. Das ist kein großer Akt.die Frage in meinem Beitrag war ja auch nur hypothetisch, für den Fall der Fälle.

    Hallo Elke,


    also so die Probezeit ist 6 Monate, der Vertrag ist unbefristet.
    ich habe ja auch vor dort angestellt zu bleiben.


    meine Frage wr nur dahin gehend, was passiert, wenn man die Probezeit eben nicht übersteht, das passiert ja immer mal wieder. Und ob das nach 2 oder 3 Monaten dann wäre kann man sich nicht aussuchen.
    diese 3 Monate stehen doch aber irgendwie im Widerspruch zu dem hier:


    "Seit dem 1.8.2013 gibt es die "obligatorische Anschlussversicherung".Dieser Link sollte dir weiterhelfen:sbk.org/arbeitgeber/fachthemen…he-anschlussversicherung/Zitat aus obigem Link:..."Neu ist allerdings, dass die Mitgliedschaft selbst dann als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt wird, wenn die für die freiwillige Versicherung erforderlichen Vorversicherungszeiten im System der gesetzlichen Krankenversicherung (24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre oder 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht) nicht erfüllt sind.
    Das bedeutet, dass selbst bei relativ kurzer Zugehörigkeit zur GKV, die Fortführung der Mitgliedschaft im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung in Betracht kommt. Die freiwillige Krankenversicherung zieht die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach sich." ....

    Ok, also muss man gegen Honorar sich eine Aussage geben lassen, die dann aber auch ohne Haftung ist?


    sorry, ist sarkastisch, ich weiß.
    Ich suche eben Antworten und dachte, man kann es hier versuchen.
    wenn man auf Nummer sicher gehen soll und das Geld kostet, ist das ja auch kein Problem.
    nur, wenn ich Aufträge annehme, hafte ich auch für meine Tätigkeit.
    das schließen Rentenberater jedoch aus, deshalb dachte ich eben in einem Forum nachzufragen wäre ok.
    und ich habe mich hier ja auch vorher durchgelesen und hatte den Eindruck, dass man hier seine Fragen stellen kann.

    Ich hatte eigentlich nur eine Nachfrage gestellt auf diese aussage


    "Hier könnte noch etwas anderes greifen ..... und das würde den Plan zum scheitern bringen und, da noch keine 5 Jahre PKV versichert, in den Basistarif münden (schlimmstenfalls) ..."


    das sehe ich nicht als Kamikaze Angriff auf die Kasse.
    wenn man hier Sachen liest wie "Nichtigkeit des Verwaltungsaktes" dann fragt man nach, wenn man das noch nie gehört hat.

    Hallo Franziska,


    angerufen habe ich bei der Barmer.
    dort wurde mir das schon so mitgeteilt, wie von Elke beschrieben.
    nur von dieser obligatorischen Anschlussversicherung in Verbindung mit Nichtigkeit des Verwaltungsaktes und den fehlenden 5 Jahren in einer PKV haben die nichts gesagt.
    ich dachte halt, ich frag hier in diesem Forum nach, ich versteh davon nichts.
    von Beruf bin ich Architekt und habe meinen Job gelernt und nicht SOFA. Man kann ja nicht alles wissen.

    Hallo KVProfi,


    ich bin bin bei diesem Thema nicht der Fragesteller. Ich bin neu hier und habe meine Frage in einem anderen Beitrag.
    ich wollte Sie nicht negativ kritisieren. Mir ging es nur darum, dass hier Laien Fragen stellen und nicht die Fachkenntnis besitzen. Ich denke auch, es geht hier um legale Antworten und Tipps.


    sorry, falls es falsch rüber gekommen ist.

    Hallo Elke,


    danke für für die Antwort.
    die Probezeit ist ein halbes Jahr. Ich habe halt die Befürchtung, da ich 10 Jahre selbstständig war, dass es mir schwer fällt mich in dieses Untergebenen-Verhältnis wieder reinzufinden und dass es deshalb Probleme gibt, die Probezeit zu überstehen.
    danach schnell wieder ein Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb zu werden ist nicht so einfach in meinem Alter, so dass dann wohl doch wieder erst einmal die Selbstständigkeit stehen würde.
    nur habe ich irgendwo von Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (§ 44 SGB X) gelesen und befürchte, dass man dann doch wieder aus der GKV raus muss.

    Hallo KVProfi,


    schade eigentlich, dass Sie keinen Tipp geben möchten. Ist das hier doch schließlich eine Seite von Finanztip.
    und jeder hat seine Gründe, warum er wechseln möchte, die sollte man akzeptieren.


    aber zu Ihrem Beitrag hätte ich eine Frage: wer entscheidet über die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes?

    Hallo, ich habe mich hier durchgelesen, aber nichts passendes zu meinem Problem gefunden.
    folgender Sachverhalt:
    ich bin noch ein paar Monate 54 Jahre.
    seit 2005 selbstständig als Freiberufler tätig und dabei als freiwilliges Mitglied bis Ende 2010 in der GKV.
    seit Januar 2011 in der PKV.
    ich habe nun vor, im Februar, spätestens März die freiberufliche Tätigkeit ruhen zu lassen und eine Vollzeitstelle als
    Angestellter anzunehmen, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, sodass ich pflichtversichert werde und wieder in die
    GKV kann.
    Der Arbeitsvertrag ist wie üblich unbefristet, aber natürlich mit einer Probezeit versehen.
    Was passiert mit meiner Mitgliedschaft in der GKV wenn ich die Probezeit nicht überstehe und nach kurzer Zeit den Job verliere?
    Arbeitslosengeld I erhalte ich ja nicht, da ich 10 Jahre keine Beiträge gezahlt habe. Ich müsste zurück in die Selbstständigkeit, was
    von den Kontakten und Aufträgen her nicht das Problem wäre. Kann die GKV mich wieder rausschmeißen?
    Danke, Herbert