Beiträge von aspe

    Hallo Community,


    wir hatten eine Ferienwohnung über einen Vermittler gebucht. Diese Reise wurde dann eine Zeit später vom Anbieter der Ferienwohnung storniert mit Hinweis auf die Reiseeinschränkungen der Bundesregierung zu Beginn der Coronaepedemie. Der bereits angezahlte Reisepreis soll uns erstattet werden. Wir hatten aber eine Reisrücktrittsversicherung bei der Buchung über den Vermittler abgeschlossen. Auf meine Forderung, auch diese Kosten zu erstatten kam die Antwort der Versicherung, dass Reiserücktrittsversicherungen nicht erstattet werden.
    Ich finde das seltsam, da ja nicht wir storniert haben. Ist hier nicht der Grund für die Versicherung durch die Kündigung des Anbieters weggefallen und somit auch kein Anspruch auf Bezahlung der Miete und die Rücktrittsversicherung?


    Kann mir jeman hier helfen? Vorab schon ein Danke.