Ich würde nicht von "Sutor-Geschädigten" sprechen.
Quell des Übels ist die der Gesetzgeber , der Garantien bei Riester und BAV vorgeschrieben hat.
Der Gesetzgeber hat mir aber nicht versprochen, dass mein Geld gemäß einer Buy-and-Hold-Strategie investiert bleibt und dann sein Wort gebrochen. Der Gesetzgeber hat mir kein festes Ablaufmanagement verkauft, das strikt nach Jahren bis zur Rente vorgeht und dann beim kleinsten Crash (der schon seit Jahren von Experten angekündigt wurde) dem zuwider gehandelt.
Fairr/Sutor hätten wissen müssen, was das Gesetz vorsieht und entsprechend ehrlich das Produkt beschreiben müssen. Die Konkurrenz wie zum Beispiel DWS und wie sie heißen, haben das getan. Sie haben von Anfang an erklärt, dass sie bei Marktschwankungen umschichten. Weil Fairr/Sutor versprochen hat, dieses nicht zu tun, habe ich dort investiert.
Ob Fairr/Sutor jetzt einfach die Kompetenz gefehlt hat, die Folgen der Gesetzeslage zu erkennen, oder ob das Produkt vorsätzlich falsch beworben wurde, damit sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber DWS und Co. haben, mag ich nicht beurteilen. Ist mir aber letztendlich auch egal.
Zumal in meinem Vertrag, der wirklich bindend ist für beide Seiten, Sinngemäß steht (will nicht alles kopieren) das die Sutor von ihrer Anlagestrategie und Grundsätzen jederzeit abweichen kann sofern dies als Sinnvoll oder Notwendig erscheint.
Das steht in meinem Vertrag auch, ist aber, mit Verlaub gesagt, großer Quatsch. Das würde ja bedeuten, dass sie jederzeit alles machen können, weil irgendwer das für eine gute Idee hält. Es gibt Klauseln in Verträgen, die unwirksam sind. Ob diese dazu gehört, weil sie zum Beispiel nicht transparent ist, gegen Treu und Glauben verstößt, missbräuchlich ist oder überraschenden Charakter hat, müsste von einem Richter entschieden werden. Es ist aber interessant, wie viele Klauseln in Verträgen vor Gerichten nicht standhalten.
Ja eben, es stand in der Broschüre. Aber ist die Bindend?
Das ist im Grunde fast nichts anderes als ein Werbeversprechen, auch die sind nicht immer Bindend. Oder glauben jetzt alle das was einem in der Werbung oder Broschüren so verkauft wird?
Doch, tatsächlich sind Werbeversprechen in Broschüren bindend. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich Anbieter (in diesem Fall ein Handwerker) eben nicht alleine auf die Vertragsinhalte berufen dürfen. Auch Werbeaussagen können bei der Vertragsauslegung relevant sein, wenn sie für den Kunden von „erheblicher Bedeutung sind“. Dann werde die Werbung nämlich Teil einer „stillschweigenden Beschaffenheitsvereinbarung“. Siehe I-22 U 154/14