Beiträge von datafreak

    Abwarten ist wohl momentan die beste Option, zumal der Reiseveranstalter ja gewillt ist, zu versuchen, die Reise tatsächlich so zu veranstalten, wie im Vertrag geschuldet. Ob er dies gewährleisten kann, steht in den Sternen. Evtl. wird allerdings das AA die weltweite Reisewarnung einfach verlängern, so dass dir die Entscheidung wahrscheinlich eh abgenommen wird!

    Ja, selbst für Quarantäne haftet der Reiseveranstalter am Ende... das Reiserecht schützt den Pauschalreisenden sehr, weshalb hier Minderungsansprüche sicher geltend gemacht werden können.


    In den ARBs sollte ja beschrieben sein, wie und bis wann die Ansprüche geltend gemacht werden können. Meines Wissens muss man nicht mehr innerhalb von einem Monat nach Reiseende die Ansprüche anzeigen, sondern hat jetzt dank der EU-Pauschalreiserichtlinie bis zu zwei Jahre Zeit!

    Ich nutze Xing, LinkedIn, YouTube und facebook. Instagram nutze ich persönlich nicht, weil es mir hier zu sehr um "Selbstdarstellung" geht. Das ist jetzt allerdings mein subjektives Empfinden und ich möchte hier niemand zu Nahe treten.


    Xing und LinkedIn nutze ich beruflich. Facebook, um mit Freunden, die sich überall auf der Welt befinden, in Kontakt zu bleiben. YouTube, um hin und wieder interessante Videos zu liken und zu kommentieren.


    Grundsätzlich nutze ich all diese Plattformen nicht zu exzessiv, weil das sonst mit zu viel Zeitverschwendung verbunden wäre.


    Generell finde ich soziale Medien hilfreich, sofern man sie halt auch einzusetzen weiß. Das Gleiche gilt allerdings auch für Fernsehen, Radio, Internet im Allgemeinen usw...

    Hallo schumai,


    ich würde hier ganz normal mahnen, allerdings in diesem konkreten Fall auf die Forderung einer Mahngebühr verzichten. In der Mail würde ich dann ganz höflich fragen, bis wann mit dem Zahlungseingang gerechnet werden kann, bzw. auch sagen, dass du Verständnis hast, dass es etwas länger dauert, die Fristverlängerung allerdings transparent abgesprochen werden will.


    Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist offene Kommunikation ja wichtig.


    Besteht denn evtl. die Gefahr, dass besagte Firma Insolvenz anmeldet?

    Hallo Sabbi,


    ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass du diese Krisenzeit mit deinem Sohn gut überstehen wirst!


    Im Chinesischen bedeutet "Krise" übrigens zweierlei: Zum einen "Risiko", zum anderen "Chance"!


    Du wirst das alles schon packen!!!


    Vergibt dein Arbeitgeber keine Mitarbeiterdarlehen? Das könnte für dich doch eine Lösung sein!

    Du müsstest ja in diesem Fall die entsprechende Klausel im Vertrag anfechten lassen. Hattest du beim Unterschreiben des Vertrags die Klausel versehentlich übersehen? Ich persönlich denke nicht, dass eine Vermittlungsprovision an den Verkäufer des Produktes nicht rechtens ist, ich bin allerdings kein Fachanwalt.


    Welche Zusatzkosten musstest du denn stemmen, wenn ich fragen darf?

    Wie ist deine Frage denn genau zu verstehen? Was soll es dir denn bringen, wenn du erst NACH Kreditabschluss über bessere Konditionen informiert wirst? Wie hoch Zinssatz, Tilgungsraten, Kreditsumme usw. sind, wird ja VOR Kreditabschluss geklärt.


    Auch spielt es doch auch keine große Rolle, von wem du alles eine Mail bekommst... Lass es doch einfach auf dich zukommen! Wahrscheinlich gibt es hier kein Vorgehen, dass bei jeder Bank gleich ist. Es werden ja Kredite von den verschiedensten Instituten vermittelt ^^

    Einen Anspruch haben Sie nicht. Sie haben den Vertrag ohne Forderung einer Besicherung der Vorauszahlung abgeschlossen. Sie können deshalb nicht im Nachhinein Sicherungen verlangen, die Sie vor Vertragsschluss nicht verlangt haben.


    Ein Rücktrittsrecht könnten Sie auf § 323 BGB stützen. Dazu müsste jedoch die Leistungsfrist wesentlicher Vertragsbestandteil geworden sein. Das sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

    Aus dem Vertrag sollte doch ersichtlich sein, ob ein verbindlicher Liefertermin angegeben worden ist oder lediglich ein voraussichtlicher. Bei einem voraussichtlichen gilt eine Lieferung selbst 6 Wochen nach dem angegebenen Termin als "rechtzeitig" zugestellt. Eine anwaltliche Prüfung ist meines Erachtens in diesem Fall nicht zwingend notwendig, da sie ja auch Geld kostet.