Beiträge von Slyfox

    @Slyfox (S. 542)


    In 2007 gezahlte Bearbeitungsgebühren sind nicht Ende 2010 verjährt, sondern wären erst am 31.12.2014 verjährt. Diese Mitteilung der Bank ist ganz offensichtlich grob falsch. Die Bank hat mit Sicherheit erklärt, sie verzichte auch die Erhebung der Einrede der Verjährung (was ist mit "Abtritt der Verjährungseinrede" in Ihrem Beitrag gemeint?), sofern die Ansprüche zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Schreibens noch nicht verjährt waren. D. h., der Verzicht der Bank auf die Erhebung der Einrede der Verjährung gilt auch für Ihre Forderung. Klagen sie oder beantragen einen MB.




    Der genaue Wortlaut im ersten Antwortschreiben der Commerzbank anfang Dezember war:


    "Daher verzichten wir auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung, sofern das Bearbeitungsentgelt ab dem 1. Januar 2005 belastet bzw. bezahlt worden war. SIe brauchen deshalb keine gerichtlichen oder aussergerichtlichen Massnamen einzuleiten, um eine eventuell zum Jahresende eintretende Verjährung Ihrer Erstattungsansprüche zu hemmen oder zu unterbrechen."


    Wortlaut vom Schreiben gestern:


    "mit Ihrem Schreiben vom 21.11.2014 fordern Sie auns auf, dass Ihnen im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme in unserem Haus in Rechnung gestellte Wertermittlungsentgelt in Höhe von gesamt 750 Euro zu erstatten.
    Allerdings wäre ein etwaiger Erstattungsanspruch bereits verjährt.
    Die Wertermittlungsentgelte wurden in 2007 gezahlt, so dass die dreijährige Verjährungsfrist am 31.12.2010 endete.
    Vor diesem Hintergrund werden wir ihnen das in Rechnung gestellte Entgelt nicht erstatten."


    zu den 750 Euro kommen dann noch die Bearbeitungsgebühren. Von denen war in dem gestrigen Schreiben nicht mal die Rede.

    Hab heute morgen Post von meiner Commerzbank bekommen.
    25.11.14 Musterbrief mit Erstattung der Bearbeitungsgebühren meines Baudarlehens aus 2007.
    2 Wochen später Standardschreiben mit Bitte um Geduld und Abtritt der Verjährungseinrede erhalten.
    Heute jetzt ein Schreiben das meine Verjährungsfrist 2010 abgelaufen wäre.
    Man bin ich stinkig.