Hallo,
das habe ich bei test.de gefunden:
"Rechtsschutzversicherungen müssen Streitigkeiten um den Widerruf von Kreditverträgen auch dann bezahlen, wenn der Versicherungsvertrag erst nach dem Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Darauf weist Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier hin. Laut Bundesgerichtshof,Urteil vom 24.04.2013, Aktenzeichen: IV ZR 23/12, kommt es darauf an, wann die Bank sich weigert, den Widerruf zu akzeptieren. Zu diesem Zeitpunkt muss der Rechtsschutzversicherungsvertrag geschlossen."