Hallo,
wollte mal fragen, ob mir jemand eventuell weiterhelfen kann..
Ich hatte damals im Jahr 2009 einen Kredit bei der readybank aufgenommen, der kurze Zeit später von mir abgelöst wurde. Danach folgte im Jahr 2010 ein Kredit bei der gleichen Bank, der während der Laufzeit von denn S-Kreidtpartnern übernommen wurde.
Ich hatte am 04.12.14 zwei Musterbriefe per Einschreiben und Rückschein an die S-Kreditpartner verschickt (für beide Kredite). Nachdem die Bank nicht geantwortet hatte, schaltete ich eine Anwältin ein, worauf die S-Kreditpartner sofort reagierten und auf die Einrede der Verjährung bis zum 31.03.15 verzichten. 2 Wochen später erhielt ich nochmal ein Schreiben von den S-Kreditpartnern, dass ich mich wegen dem 1. Kredit aus 2009 an die Portigon AG wenden soll, da die S-Kreditpartner nur laufende Kredite übernommen haben.
Meine Anwältin hatte ich auch gleich kontaktiert und die hat mir jetzt geantwortet, dass ich mich selber an die Portigon AG wenden soll. Habe ich jetzt überhaupt noch eine Möglichkeit die Bearbeitungsgebühren bei der Portigon AG geltend zu machen?? Wäre sehr dankbar über eine Antwort