nach dem Tornado im März 2019 möchte die Hausrat nicht für den Schaden ganz aufkommen.
Ich habe Rechnungen für die Wiederherstellung der Möbel, Platten und Bücher, etc.
Kann ich die Kosten für die Wiederbeschaffung als außergewöhnliche Belastungen in der EkSt berücksichtig finden.???