Beiträge von Rina

    Hallo zusammen,


    wir haben 2017 ein Haus gekauft, welches vermietet ist. Im Kaufvertrag ist geregelt, dass der Nutzen Lasten Übergang am Tag der Bezahlung des Kaufpreises stattfindet. Der Kaufpreis wurde am 20. September 2017 überwiesen.
    In 2017 und 2018 haben wir schon einige Renovierungskosten durchgeführt, so dass die 15% Grenze für die Werbungskosten fast ausgeschöpft ist. Wir würden nun allerdings weiter renovieren wollen.
    Meine Frage ist nun, an welchen Tag die Dreijahresfrist hierfür vorbei ist? Verstehe ich das richtig, dass wir ab dem 21. September 2020 wieder renovieren und diese Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen dürfen? Oder darf man dies erst ab dem 01.01.2021?


    https://www.finanztip.de/erhaltungsaufwand/