Beiträge von Franziska

    Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


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    Hallo Freyja,

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      Zum unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommen zählen alle sieben Einkunftsarten nach § 2 EStG. Damit gehören auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zum relevanten Einkommen.

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      Der Unterhalt zahlende Vater darf die Hälfte des ihm zustehenden Kindergelds vom Unterhalt abziehen.

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      Der Unterhalt kann rückwirkend ab Geburt und ohne zeitliche Grenze verlangt werden.

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      Sie können sich an Ihr zuständiges Jugendamt wenden. Das Jugendamt bietet seine Hilfe zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Beistand ermittelt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann vom Jugendamt beurkundet werden. Alternativ können Sie natürlich auch zu einem Anwalt gehen.

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    Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.


    Beste Grüße,


    Britta

    Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


    Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


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    Die Fahrtkosten anlässlich von Verkäufsgesprächen sind in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten bei privaten Veräußerungen abzugsfähig. Die Werbungskosten sind in Zeile 37 der Anlage SO einzutragen. Eine Begrenzung in der Höhe ist nicht vorgesehen. Es muss allerdings zur Veräußerung der Immobilie gekommen sein.

    Hallo Sparo,


    Dein Projekt hört sich ja super an! Ich denke, dass viele Nutzer davon sehr profitieren würden. Vielleicht teilst du ja auch mal den ein oder anderen Tipp hier? ;)


    Verbrauchertip - das wäre auch ein guter Name gewesen! Um den Namen zu erklären, muss ich ein bisschen ausholen: Die Seite www.finanztip.de existiert schon seit 1996. Ein Privatmann hat über 17 Jahre lang Artikel dafür verfasst und kostenlos zur Verfügung gestellt. Mittlerweile wird die Seite als professionelles, gemeinnütziges Unternehmen betrieben - die Information und der Austausch bleiben aber natürlich weiter kostenlos!


    Ziel ist es vor allen Dingen, dass Ihr als Verbraucher Geld spart. Daher auch der Hauptbezug auf Finanzen (andere Verbraucherportale beschäftigen sich ja u. a. hauptsächlich mit Gesundheit, Lebensmitteln & Co., was hier nicht der Fall ist). Finanzthemen sind zudem leider nicht immer in kurzer Version zu vermitteln, allein schon wegen der gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Rahmenbedingungen. Wichtig ist uns aber, dass jeder Artikel auch für jeden verständlich ist.


    Viele Grüße


    Franziska

    Hallo KaiRe,


    ein gutes Argument. Wären wir in einer idealen Welt, so bräuchten wir diese Regeln nicht. Aber leider ist nichts so perfekt, dass wir ohne Regeln auskommen.


    Stell Dir mal vor, du bist auf der Autobahn und ständig überholt jemand auf der rechten Spur. Das stört nicht nur den gesamten Verkehrsablauf, sondern kann im Ernstfall auch zu schlimmen Unfällen und der Bedrohung von Menschenleben führen. Daher ist das Regelwerk auf den Verkehrswegen in Deutschland auch so ausführlich. In einer Community ist es nicht anders: Zwar kommt es hier nicht zu körperlichen Bedrohungen, aber wenn der Ablauf gestört ist oder Nutzer angegriffen werden, dann kann von einer Gemeinschaft nicht die Rede sein. Daher müssen die Regeln auch viel abdecken.


    Falls Du bemerken solltest, dass doch mal etwas aus dem Ruder läuft, kannst Du die betreffenden Beiträge "melden". All diese Beiträge werden den Moderatoren dieses Forums zugespielt und wir schauen sie uns dann genauer an bzw. ergreifen Maßnahmen - zum Schutz der Gemeinschaft.


    Zu Deiner "Duz"-Frage: Für uns von Finanztip ist es völlig in Ordnung, geduzt zu werden. Ich kann mir auch vorstellen, dass viele Nutzer nichts gegen das Duzen haben. Im Zweifelsfall kannst Du ja einfach mit "Sie" anfangen und dann zum "Du" wechseln. Eine kleine Nachfrage kann da nie schaden ;) Der Gesprächspartner wird das sicherlich auch von sich aus deutlich machen.


    Noch einmal herzlich willkommen, KaiRe!


    Franziska

    Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


    Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


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    Kurz eine Nachfrage: Es geht Dir nicht um Kindesunterhalt, sondern um nachehelichen Unterhalt? Die Frage ist, ab wann die erste Frau (geschieden?) nicht mehr unterhaltsberechtigt ist? Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes kann die erste Frau Betreuungsunterhalt fordern. Danach muss sie darlegen, warum sie über den Basisunterhalt hinaus einen weiteren Unterhaltsanspruch geltend macht, zum Beispiel, weil es keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten gibt und sie deshalb nur in Teilzeit arbeiten kann. Jeder Fall liegt anders und muss gesondert überprüft werden.


    Viele Grüße,


    Britta

    Antwort von der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


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    Guten Tag,


    Höherstufung: Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle sind auf die Unterhaltsbedürftigkeit von zwei Kindern und des die Kinder betreuenden Ehegatten zugeschnitten. Verringert sich die Zahl der zu unterhaltenen Personen, ist der Unterhaltspflichtige fiktiv in eine höhere Einkommensstufe einzuordnen. Zur Überprüfung der Richtigkeit einer Höherstufung ist der Tabelle jeder Einkommensstufe ein Bedarfskontrollbetrag zugefügt. Dieser ist ein Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen immer zu belassen ist. Wird er unterschritten, kann der Unterhaltspflichtige allerdings nicht höher gestuft werden.


    Provisionsbasiertes Einkommen: Auch Provisionen sind bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens zu berücksichtigen. Da Provisionen stark schwanken können, sind die zusätzlichen Provisionserlöse der letzten drei Jahre zu betrachten. Daraus wird dann ein monatlicher Durchschnitt gebildet. Letztlich ist das aber eine Beweisfrage. Das Oberlandesgericht Hamm, Urt. v. 24.01.2008, Az.: 2 UF 166/07 hatte in einem konkreten Fall die behaupteten Provisionserlöse nicht berücksichtigt, da die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass tatsächlich Provisionen geflossen sind.

    Antwort der Finanztip Expertin Frederike Roser:


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    Liebe Miri,


    die Versicherungen, die bei der Reisebuchung vorgeschlagen werden, lohnen sich meistens nicht. Oft haben sie ungünstige Konditionen und sind zu teuer. Wer viel reist, für den lohnt sich dann eher eine extra abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Wann sich eine Reiserücktrittsversicherung genau lohnt, welche Policen wir empfehlen und worauf man achten muss, steht in unserem Ratgeber:www.finanztip.de/reiseruecktrittsversicherung.


    Viele Grüße aus der Finanztip-Reiseredaktion!

    Hallo Elfi17,


    das freut mich zu hören! Ihr Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen, und bei einer Annullierung des Fluges sofort zu handeln.


    Viele Grüße


    Franziska

    Antwort von der Finanztip Expertin Frederike Roser:


    Antwort von der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


    Antwort von der Finanztip Expertin Frederike Roser:


    Antwort von der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


    Antwort von der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


    Antwort vom Finanztip Experten Martin Berg: