Beiträge von Franziska

    Hallo @MM_1984 ,


    im Ratgeber steht es in der Anbieterbox: "Rabattaktion gilt mindestens bis Oktober 2016 für DB X-Trackers und Januar 2019 für Comstage" (danke @elijah2807 für die rasche Antwort!)


    Zwar haben einige Finanztip-Ratgeber ein etwas 'älteres' Datum, aber sie sind trotzdem aktuell. Wenn sich etwas grundlegendes ändert, aktualisieren unsere Experten den Beitrag entsprechend.


    Manuel ist seit Ende August nicht mehr im Finanztip-Team. Wenn es sich um eine wichtige Frage zu Finanztip und unseren Inhalten handelt, dann taggt bitte die Moderatorinnen. Unsere Experten schauen aufgrund ihres Arbeitspensums nur unregelmäßig in die Community. Die Koordination obliegt der Moderation. Danke!

    Bisher durften Steuerberater die Kosten nicht nach unten schrauben. Jetzt können sie bei gewissen Belangen die Kosten niedriger oder höher ansetzen, sofern das im Vertrag, in einer Vollmacht oder in Textform (z. B. E.Mail) festgehalten wurde. Das wird zwar nicht zwangsläufig dazu führen, dass sich einige Steuerberater unter Wert "verkaufen".


    Aber: Es ist Verhandlungsspielraum drin. Z. B. kann der Mandant Belege schon vorsortieren und zahlt dafür dann ein bisschen weniger.


    Gelungen und gut oder blödes Konzept? Was denkt Ihr? Und wie wird sich das nach Eurer Meinung auswirken?


    Alle Hintergrundinfos gibt's übrigens im Steuerberater-Ratgeber.

    Hallo liebe Mitglieder,


    diese Woche hatten wir einen der erfolgreichsten Facebook-Posts aller Zeiten. Der Inhalt? Eigentlich sollen Postbank-Kunden ja ab sofort Gebühren löhnen. Weil ein paar Tausend Tchibo-Kunden das Konto aber als "kostenlos für alle Zeiten" versprochen bekamen, können sie jetzt widersprechen - und das Konto weiter ohne Gebühren führen.


    Da haben wir uns natürlich gefragt... Gibt es aktuell Angebote, die das Etikett "kostenlos auf Lebenszeit" tragen? Kennt Ihr solche Angebote? Wenn ja, wäre es gut, sich die zu notieren und in der Zukunft, falls doch Gebühren erhoben werden, auf die Postbank/Tchibo-Situation zu verweisen ;)


    Spontan fallen mir Facebook und Whatsapp ein. Aber da bezahlt man mit seinen Daten...

    @chris2702 @Oekonom


    Danke für Eure Rückmeldungen!


    Was mir auch noch so ein bisschen im Kopf herumschwirrt, ist, dass die AfD als Partei des "kleinen Mannes" wahrgenommen wird. Aber im Wahlprogramm stehen ja eindeutig Kürzungen bei den Sozialleistungen. Das ist für mich schwer miteinander vereinbar - und das wird auch nicht greifbar, solange die Partei in der Opposition ist (so blöd es auch klingt).

    Und eine weitere Nachfassung ^^


    Guten Abend Frau Zinnecker,

    vielen Dank für die vielen hilfreichen Informationen!

    Eine Frage beschäftigt mich weiterhin: Wenn ich für ein ETF über Jahre die Vorabpauschale zahle und den ETF dann verkaufe. Muss ich dann selbst dafür sorgen, dass die früher gezahlten Pauschalen von den Steuern beim Verkauf abgezogen werden? (Also ähnlich wie heute bei ausschüttungsgleichen Erträgen.) Oder tut dies die Bank bzw. das Finanzamt automatisch für mich?

    Guten Tag Herr Schweers,


    das Gesetz soll die steuerliche Handhabe der Fonds für Anleger erleichtern. Die über die Jahre jeweils angesetzten Vorabpauschalen sollten bei Verkauf künftig also automatisch angerechnet werden. Allerdings nicht auf die Steuer, sondern auf den Kursgewinn. (Sie zahlen auch nicht die Vorabpauschale an Steuern, sondern Abgeltungssteuer fällt auf die Pauschale an!)
    Sollte Ihr Fonds bei Verkauf im Minus stehen, dürfte nach unserem Verständnis die Pauschalen auf den Verlust angerechnet werden. Sie können dann also mehr Verluste geltend machen und ggf. anderen Kapitalerträgen gegenrechnen.



    Hallo Frau Zinnecker,

    wenn ich das richtig verstanden habe, sind künftig keine weiteren Angaben seitens der Investmentfonds mehr notwendig, um die Steuerbelastung für den deutschen Anleger zu ermitteln. Hat dies dann zur Folge, dass bisher steuerlich intransparente Fonds, beispielsweise US-Fonds, künftig keiner Strafbesteuerung in Deutschland mehr unterliegen, sondern europäischen Produkten gleichgestellt sind? Dies würde deutschen Investoren sicherlich neue Investment-Opportunitäten eröffnen.


    Hallo Philipp,


    meinen Sie mit „Stafbesteuerung“ die Tatsache, dass bislang ausländische physisch-thesaurierende Fonds die einbehaltenen Dividenden besteuern und Anleger das händisch in die Steuererklärung eintragen mussten?


    In dem Fall gilt das, was ich schon dem Leser Michael geschrieben habe: Die „Strafsteuer“ auf ausländische thesaurierende Fonds fällt ab 2018 nicht komplett weg – sie wird aber „umdefiniert“ und fällt auf eine abgeänderte Bemessungsgrundlage an. Diese wird pauschal ermittelt und hängt vom Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn ab. Rechnungen finden Sie oben im Blog. Der Fonds muss keine Daten mehr übermitteln.


    Künftig zahlen ALLE Fonds (insb. auch im Ausland aufgelegte synthetische ETFs, bislang ohne „Strafsteuer“) jährlich Steuern. Die Besteuerung von ausländischen Investmentfonds gleicht sich also an.


    Hallo Frau Zinnecker,

    in Ihrer Antwort an Michael bezogen Sie sich m.E. auf europäische Produkte, die ihre steuerlichen daten im Bundesanzeiger veröffentlichen. Ich hingegen meinte steuerlich intransparente Fonds, die keinerlei Daten für das deutsche Finanzamt herausgeben. In diesem Fall werden die Steuern pauschal gem. §6 InvStG bestimmt.


    Hallo Philipp,


    wie ich es sehe, fällt diese „Strafbesteuerung“ im Sinne des §6 InvStG weg. Drei Dinge sprechen dafür.


    1) Ein derartiger Paragraph ist im neuen Investmentsteuerreformgesetz nicht mehr vorgesehen.
    Das Reformgesetz gibt es hier: http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=6
    2) Vom BMF heißt es, dass künftig inländische und ausländische Investmentfonds gleich besteuert werden sollen. Es wird bei den Veröffentlichungen nicht zwischen ausländischen Fonds unterschieden.
    3) Um die Pauschale zu ermitteln sind keine Informationen des Fondsanbieters nötig.
    Das ist dennoch ein Spezialfall.

    Hallo liebe Mitglieder,


    nächste Woche stehen hier in Berlin Wahlen an, zur Bundestagswahl ist auch nicht mehr weit. Als Wahlhelferin werde ich hautnah erleben, welche Ergebnisse dabei herauskommen und bin schon sehr gespannt.


    Seit einigen Wochen beschäftige ich mich nun mit den Inhalten und Versprechen der Parteien. Da gibt es ja allerhand tolle Versprechen, neben sehr realistischen Aussagen. Man fragt sich zwangsläufig: Was werden die Parteien einhalten können? Wie profitieren Sparer von den Änderungen? Welches Programm macht wirklich einen Unterschied?


    Mich interessiert, was Ihr darüber denkt - und für wie realistisch Ihr die Versprechen haltet!

    Hallo liebe Mitglieder,


    vom ein oder anderen von Euch weiß ich, dass Ihr auch gerne mal Geld im Supermarkt abhebt.


    Gerade bin ich wieder auf das Thema im Handelsblatt gestoßen: http://www.handelsblatt.com/un…ldautomaten/14498842.html Nach Number26 macht nun auch DKB einen Schritt in diese Richtung.


    Was denkt Ihr - wird dieses System Geldautomaten langfristig ersetzen? Oder gibt es irgendwann sowieso kein Bargeld mehr und es braucht für die Fintechs wieder neue Geschäftsmodelle?


    Ich werde diese Möglichkeit in nächster Zeit auf jeden Fall mal ausprobieren - und schauen, ob der Kassierer weiß, was ich meine ;)

    Hallo @Abraxas ,


    ich habe gerade gesehen, dass Dein Text im Beitrag leider nicht angezeigt wird (daa hat das System wohl irgendwas durcheinander gebracht...). Du meintest das hier, richtig?



    "Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sehen wir uns leider gezwungen, unsere Zinssätze zum 8. ‏‏September 2016 anzupassen:


    Tagesgeld: von 0,70 % p.a. auf 0,55 % p.a.
    Festgeld, Laufzeit 6 Monate: von 0,75 % p.a. auf 0,60 % p.a.
    Festgeld, Laufzeit 12 Monate: von 0,80 % p.a. auf 0,65 % p.a."


    https://www.moneyou.de/kundenservice/zinsanpassung


    Danke für die Info, das schätzen wir sehr!

    Und erneut eine kleine Ergänzung :thumbup:


    Hallo Thorsten,


    wir haben nochmal nachgelesen und unsere Rechnung korrigiert. Als Kostenpauschale werden 30 Prozent von der eigentlichen Pauschale abgezogen. Darauf wiederum sind bei Aktienfonds wiederum 30 Prozent steuerfrei! Schauen Sie sich die neue Rechnung im Blogbeispiel nochmal an!


    Viele Grüße,
    Sara Zinnecker




    Hallo Daniel C,


    danke für die super Frage! Wir haben daraufhin nochmal die Gesetzestexte gewälzt und unserer Beispielrechnung ein Update verpasst.


    Ergebnis:


    Die Teilfreistellung gilt auch für Dividenden!


    Es müsste alles in allem so gehen:
    Die Dividende eines ausschüttenden Fonds wird zunächst einmal auf die Vorabpauschale angerechnet. D.h. bei Vorabpauschale wie im Bsp. 77 Euro und Dividende 50 Euro, verbleibt eine Vorabpauschale von 27 Euro, die Anleger noch versteuern müssen.


    Bei beiden – Vorabpauschale und Dividende – sind im Falle von Aktienfonds 30 Prozent steuerfrei. Das soll den Wegfall der Quellensteueranrechnung pauschal kompensieren.


    Also:
    Von den 27 Euro verbleibender Vorabpauschale müssen nur 0,7 * 27 Euro = rund 19 Euro mit Abgeltungssteuer + Soli versteuert werden (Steuerlast also knapp 5 Euro).
    Von den 50 Euro Dividende müssen auch nur 0,7 * 50 Euro = 35 Euro mit Abgeltungssteuer + Soli versteuert werden (Steuerlast also gut 9 Euro).


    Beantwortet das die Frage? Sonst schreiben Sie gern nochmal.


    Viele Grüße,
    Sara Zinnecker



    Vielen Dank erst mal für Ihre Antwort Frau Zinnecker,

    dann bleibt es aber trotz der Teilfreistellung (für ausschüttende USA-lastige ETFs) bei einer Steuererhöhung von ca. (absolut) 5%.
    Vor 2018 100€ (USA Dividende) – 15% Quellensteuer (ohne Soli) – 10% Abgeltungssteuer (mit Soli) = Steuersatz 25,55%
    Ab 2018 100€ (USA Dividende) – 15% Quellensteuer (nicht mehr anrechenbar) – Abgeltungssteuer (mit 30% Teilfreistellung) = Steuersatz 30,36%

    Was ich schon als sehr extrem für eine Reform empfinde, die eigentlich keine Steuern erhöhen sollte. Vor allem wenn man bedenkt, das man bei Einzelaktien nach wie vor einen Steuersatz von 25,55% hätte und man nun mehr oder weniger „bestraft“ wird weil man breiter diversifizieren will.

    Vielleicht hab ich auch nur einen Gedankenfehler gemacht, ansonsten hätte man schon einen ungerechtfertigten Steuerunterschied zwischen ausschüttenden Einzelaktien und ETFs.

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel C


    Hallo Frau Zinnecker,

    noch ein kleiner Zusatz, den ich vorhin vergessen hatte.

    Kann es lt. aktueller Fassung sein, dass sogar der Kursgewinn (beim Verkauf der ETF Anteile) der Teilfreistellung in Höhe von 30% unterliegt?

    Das könnte ja für thesaurierende Fonds sogar eine leichte Steuersenkung darstellen, wenn erst mal nur die niedrige Vorabpauschale laufend versteuert werden muss und beim Verkauf der Anteile wieder rum 30% steuerfrei sind.
    Ich hoffe das waren jetzt nicht zu viele Fragen ;) und sage nochmal Danke für Ihre Arbeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel C



    Hallo Daniel,


    wir haben nochmal nachgerechnet. Spannende Fragen, die Sie da stellen.


    Zur ersten Beobachtung: Tatsächlich ist die Besteuerung eines ausschüttenden Fonds laufend jedes Jahr ein paar Prozentpunkte höher.
    Vor 2018:
    100€ (USA Dividende) – 15% Quellensteuer (nach Erstattung) – 11,375 % Abgeltungssteuer (mit Soli, nach Anrechnung Quellensteuer) = Steuersatz 26,375 %
    Ab 2018:
    15% Quellensteuer + (26,375 % * 0,7) Abgeltungssteuer inkl. Teilfreistellung = Steuersatz 33,4 %
    Am Ende wird aber, wie Sie bereits richtig vermutet haben, die Teilfreistellung auch auf die Wertsteigerung bei Verkauf angewendet.
    Insgesamt gilt daher für den ausschüttenden Fonds: Ob er insgesamt (nach Verkauf) teurer ist, hängt von der Wertsteigerung ab. Je höher diese ist, umso höher auch die Teilfreistellung, umso eher übersteigt sie die auf Dividenden angefallene Steuer = umso eher lohnt sich die Steueränderung für Anleger.
    Bei thesaurierenden Fonds hängt es ebenfalls von der Wertentwicklung ab, ob es nach Teilfreistellung beim Verkauf insgesamt zu einer „Steuersenkung“ kommt. Je höher die Kursgewinne, umso eher lohnt sich der Fonds.


    Die Rechnungen zu derlei Überlegungen sind leider recht umfassend – man kann ja alles mögliche annehmen. Wir überlegen aber, bald in einem weiteren Blog konkrete Wertentwicklungen u. Dividenden anzunehmen und die Steuerlast vor und nach Reform in einigen Szenarien beispielhaft auszuweisen. Haben Sie hier aber bitte noch ein wenig Geduld.



    Noch ein Nachschlag.


    Unser Fazit bis dato:


    1) Thesaurierende und ausschüttende physische ETFs werden aktuell steuerlich gleich behandelt und werden auch ab 2018 nach allen Anrechnungen bei Verkauf gleich behandelt sein.
    2) Der thesaurierende Fonds hat durch den Zinseszinseffekt mehr Ertrag, daher fallen absolut mehr Steuern an. Der Steuersatz im Verhältnis zum Ertrag bleibt aber (nach Anrechnung der Vorabpauschalen) konstant.
    3) Die laufenden Steuern sind beim physisch-ausschüttenden ETF künftig etwas höher als aktuell. Wenn der Kursgewinn bei Verkauf aber hoch genug ist, wird dies dank Teilfreistellung kompensiert bzw. ggf. sogar überkompensiert.
    4) Die laufenden Steuern sind beim physisch-thesaurierenden ETF künftig nicht zwangsläufig höher als aktuell. Auch hier kann bei Verkauf eine Teilfreistellung bei entsprechende Kursentwicklung den faktischen Steuersatz sinken lassen.
    5) Zu synthetischen ETFs lässt sich aktuell noch nichts konkretes sagen, da noch nicht klar ist, ob sich eine Teilfreistellung anwenden lässt.

    Da sich wieder einiges getan hat, hier die Ergänzungen ( winter Warum die spannenden Diskussionen nur dem Blog überlassen? :D )


    Hallo Frau Zinnecker,

    danke für die Antwort – aber ganz folgen kann ich gedanklich noch nicht…

    „Kleinanleger“ werden diese Änderung wohl schon spüren, insb. wenn Sie der Empfehlung von Finanztip folgen und thesauierede ETs haben – schließlich zahlen sie hier zukünftig eine jährliche Steuer aus Ihrem anderweitigen Vermögen? Oder wird die Steuer erst beim Verkauf kumuliert abgezogen/einbehalten?

    Bei einem ausschüttenden ETF würde ich nach den Ausführungen hier jetzt davon ausgehen, dass praktisch immer die Ausschüttungen höher als die Pauschale sind, wenn man bei Stoxx 600, Dax, S&P 500 nach den bisherigen Dividendenzahlungen geht. Was wird denn dann besteuert? Die Pauschale oder die reale Dividendenauszahlung? Und wie hoch – mit pauschal 25% oder meinem persönlichen Steuersatz?

    Nochmal danke für die Hilfestellungen – das Gesetz scheint es mir auf den ersten Blick nicht wirklich einfacher zu machen…


    Hallo Thorsten,


    nein, die Steuer auf die Pauschale fällt bei thesaurierenden Fonds formal jedes Jahr an. Aber einbehalten wird sie nur bei denen, die den Freibetrag von 801 Euro auf Kapitalerträge ausgeschöpft haben.Stellen Sie sich vor, Sie haben wie im Bsp. Fondsanteile von 10.000 Euro. Die geminderte Pauschale, also ihre Kapitalerträge, betragen nur 77 Euro. Theoretisch bedeuten 77 Euro Kapitalerträge gut 20 Euro Abgeltungssteuer.Diese 20 Euro zahlen Sie aber nicht. Erst ab dem 802. Euro Kapitalerträge im Jahr wird Abgeltungssteuer einbehalten. Mehr Infos zum Freistellungsauftrag gibt es hier:http://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/




    Gehen wir von dem Anleger aus, der weit über dem Freibetrag liegt. Sind für diesen dann thesaurierende ETF nicht steuerlich deutlich günstiger als ausschüttende, da die Dividenden und/oder der Kursanstieg i.d R. höher liegen als die Pauschale und in Jahren mit Kursverlusten gar nichts besteuert wird? Bei Ausschüttern werden jedes Jahr alle Dividenden oder die durch Dividenden plus Kursanstieg gedeckelte Pauschale besteuert. Bei Thesaurierern wird jedoch die i.d.R. ggü. Dividenden und/oder Kursanstieg geringere und nur durch Kursanstieg gedeckelte Pauschale nur dann versteuert, wenn der Kursanstieg des ETF in einem betrachteten Jahr positiv ist. In ca. 30% der Jahre ist der Kursanstieg jedoch negativ. In diesen Jahren müsste man bei Thesaurierern dann gar nichts versteuern, auch nicht die thesaurierten Dividenden, bei Ausschüttern dann aber immer die ausgeschütteten Dividenden. D.h. mit Thesaurieren werde ich deutlich weniger Steuern zahlen als mit Ausschüttern. Trifft das auch im Vergleich mit der Direktanlage in Aktien zu, bei denen ich jedes Jahr auch alle Dividenden versteuern muss, auch wenn deren Kursverlust sogar größer ist? Einfach sähe für mich anders aus.


    Guten Tag, sollte ein ETF in einem Jahr an Wert verlieren, haben Sie Recht: bei einem thesaurierenden Fonds (auch bei ausländischen physisch thesaurierenden) würde künftig keine Steuer mehr fällig. Durch die negative Wertentwicklung wird die Vorabpauschale hinfällig. Bei einem ausschüttenden Fonds würden Sie dagegen wie gehabt Dividenden versteuern.Aber: Die Nicht-Besteuerung beim thesaurierenden Fonds ist keine Steuerersparnis, sondern lediglich eine Steuerstundung. Denn bei Verkauf des thesaurierenden Fonds zahlen Anleger dann Steuern auf die gesamte Wertentwicklung inkl. thesaurierter Erträge.Kurz: Bei ausschüttenden Fonds zahlen Anleger kontinuierlich Steuern auf Dividenden, die später angerechnet werden – sie zahlen „heute mehr und später weniger“. Bei thesaurierenden Fonds zahlen Anleger in Verlustjahren nichts. Dafür bei Verkauf etwas mehr, weil nichts angerechnet wird.





    Hallo Frau Zinnecker, vielen Dank für Ihre Antwort. Die thesaurierenden ETF hätten also ab 2018 ggü. den Ausschüttern einen Stundungsvorteil, der bei langen Anlagezeiten durch den Zinseszinseffekt einen merklichen Mehrertrag bringen würde. Existiert dieser Vorteil dann auch ggü. der Direktanlage in Aktien.


    Hallo Herr Mittwollen,


    ein thesaurierender Fonds generiert einen Zinseszinseffekt ggü. den Ausschüttern, das stimmt. Wer einen Ausschütter wählt, verzichtet wissentlich darauf; der kann dafür die Dividenden jenseits der Wiederanlage nutzen. Ggü. der Direktanlage in Aktien scheint es mir schwer, pauschal zu sagen, ob der Vorteil bestehen bleibt. Von den Kosten abgesehen, die anfallen, die Fondsaktien einzeln zu erwerben; bei Direktanlagen besteht auch künftig noch die Möglichkeit, sich Quellensteuer a) erstatten und b) anrechnen zu lassen. Die Erstattung kann abweichen, weil Sie als Privatanleger in einem anderen Land sitzen als der Fonds. Sie ist darüber hinaus aufwändig. Die Anrechnung hängt ebenfalls davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Quellenstaat besteht und wie dieses angewendet werden kann. Genaueres finden Sie auch im Detailartikel zur Quellensteuer (http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/), der seit Mittwoch online ist. Ansonsten posten Sie die Frage doch mal in der Community? Möglicherweise hat da jemand Erfahrung bzw. stellt sich ähnliche Fragen.




    Gilt der Domizilvorteil Irland eigentlich nur bei physisch-thesaurierenden ETFs oder auch bei physisch-ausschüttenden?


    Hallo Bjoern,


    tja – das ist eine gute Frage. Wir versuchen gerade noch herauszufinden, ob im Falle eines physisch-ausschüttenden Fonds, der Fonds die Quellensteuererstattung für den Anleger erwirkt – so wie es beim thesaurierenden Fonds der Fall ist. Dann wäre möglicherweise Irland eine gute Domizilwahl. Die Frage ist: Warum sollte er das tun? Einfacher wäre es ja, er überließe die „Arbeit“ dem Anleger. Und: Der physisch-ausschüttende ETF auf den MSCI World von der UBS, bspw., ist in Luxemburg aufgelegt. Wir sind an der Frage dran und ich schreibe gerne, sobald ich eine fundierte Aussage dazu treffen kann. Zur Info: Die ETF-Anbieter halten sich, was die Frage nach dem Domizil angeht, ein wenig bedeckt. Klar ist, dass nicht nur günstige Doppelbesteuerungsabkommen das Kriterium für die Wahl des Domizils sind.




    Hallo Frau Zinnecker,


    ich habe eine Frage: Wenn in Zukunft für die Besteuerung eines Fonds nur noch der Kurswert zu Jahresbeginn, der Kurswert zu Jahresende und ggf. Ausschüttungen maßgeblich sind, entfällt dann ab 2018 auch die „Strafbesteuerung“ bei nicht in Deutschland zugelassenen, ausländischen Investmentfonds?


    Nach meinem Verständnis kommt aktuell bei Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen, eine (für den Anleger in D regelmäßig unvorteilhafte) Pauschalbesteuerung zur Anwendung. Wenn in Zukunft alle besteuerungsrelevanten Tatsachen auch ohne Veröffentlichung im Bundesanzeiger offen liegen, könnten diese steuerintransparenten Fonds ab 2018 ja ganz normal, wie steuertransparente Fonds, versteuert werden.
    Können Sie mir etwas dazu sagen?



    Hallo Michael,


    bei ausländischen thesaurierenden Fonds ist es bislang so, dass Anleger die vom Fonds einbehaltenen Dividenden (=ausschüttungsgleiche Erträge) mit Abgeltungssteuer (25% + Soli + Kirchensteuer) besteuern müssen. Diese ausschüttungsgleichen Erträge werden auch im Bundesanzeiger veröffentlicht, stehen aber in der Regel auch in der Jahressteuerbescheinigung der Depotbank. Anleger müssen die Angaben händisch in die Steuererklärung übertragen.Die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge und die damit verbundene Arbeit für den Anleger fällt ab 2018 weg. Stattdessen wird dann eine Art pauschale Wertentwicklung des Fonds mit 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuer wird einbehalten, sofern der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist.Das bedeutet: Die „Strafsteuer“, wie Sie sie nennen, auf ausländische thesaurierende Fonds fällt also nicht komplett weg – sie wird „umdefiniert“ und fällt auf eine abgeänderte Bemessungsgrundlage (=pauschale Wertsteigerung) an. Künftig zahlen aber ALLE Fonds (insb. auch im Ausland aufgelegte synthetische ETFs, bislang ohne „Strafsteuer“) jährlich Steuern. Der Gesetzgeber will mit der Neuerung des Investmentsteuergesetzes die Besteuerung eben angleichen.




    Hallo,


    spannende Diskussion hier :-). Eine ganz andere Frage – wo/wie wird z.B. bei einem Thesaurierer die Steuer in Zukunft einbehalten werden, wenn der Freibetrag schon durch andere Einkünfte erschöpft ist? Muss das Verrechnungskonto bei der Depotbank auf Verdacht aufgefüllt werden? Oder wird die Steuer dann erst im Rahmen der Steuererklärung fällig?
    Viele Grüße, Frank


    Hallo Frank,


    ich nehme stark an, dass die Depotbank die Vorabpauschale ausrechnet (dafür muss sie ja nur den Wert des Fondsanteils zu Beginn und zum Ende des Jahres kennen), die darauf anfallende Abgeltungssteuer ausrechnet und direkt an das Finanzamt abführt. So, wie es jetzt auch schon ist, sollte ein Sparer keinen Freistellungsauftrag gestellt oder den Freibetrag überschritten haben. Wo das in der Jahressteuerbescheinigung stehen wird und wo die Angabe in der Anlage KAP auftaucht, wird sicher zu gegebener Zeit publik gemacht. Ist ja noch ne Weile hin bis 2018 … Wir recherchieren aber natürlich schon mal weiter in die Richtung.

    Hallo liebe Mitglieder,


    seit ein paar Tagen wird eifrig in den Medien über den Dash-Button von Amazon geschrieben. Knopf an die Waschmaschine gepinnt, und wenn das Waschmittel leer ist, drücke ich drauf. Weil der Knopf über WLAN mit Amazon verbunden ist, wird die Nachbestellung drahtlos ausgelöst. Bei manchen Marken soll sogar eine automatische, vom System gesteuerte Bestellung möglich sein.


    Bequemlichkeit vs. Datenschutz & Markenbindung. Was haltet Ihr von solchen Optionen? Würdet Ihr das selbst nutzen?