Was mir gerade noch auffiel zur Versteuerung deiner Betriebsrenten-Auszahlung.
Ich hoffe, du hattest dazu beim Finanzamt die "Fünftel-Regelung" beantragt, denn damit zahlst du auf den Betrag erheblich weniger Steuern als normal!! (Hatte ich früher selber schon mal beantragt.) Falls nicht, so lege auch hiergegen unbedingt Wiederspruch ein und begründe es mit nachträglicher neuer Tatsachenerkenntnis in dieser Sache.
Hier mal Infos zur Fünftel-Regelung aus dem Web:
Wie funktioniert die Betriebsrente Fünftelregelung? Bei dieser Regelung setzt das Finanzamt zur Berechnung der zu zahlenden Einkommenssteuer im Jahr der Auszahlung nur ein Fünftel des Kapitalbetrages an. Dieses Ergebnis wird mit 5 multipliziert, sodass sich daraus dann die Steuerlast für die gesamte Kapitalauszahlung ergibt.
Referenz: www.betriebliche-altersvorsorge24.info/betriebsrente/betriebsrente-fuenftelregelung/
Zur Fünftel-Regelung gibt es massenhaft Infos im Internet, mußt du nur googlen.