Beiträge von Suuuuuus

    Abend liebe Leute,


    ich finde das Thema auch sehr interessant.


    Ich habe über Tecis eine WWK Riester-Rente abgeschlossen. Fragt mich nicht wieso, habe sie letzte Woche beitragsfrei stellen lassen, nachdem ich mir mal die Kostentabelle angeguckt habe. Keine Ahnung wieso ich das nicht vorher gemacht habe. Bin wohl der sympathischen Art des Vertrieblers zum Opfer gefallen. Ich meine, irgendwo muss ich doch Vertrauen zusprechen, damit ich eben einen Teil meiner Altersvorsorge selbst erledigen soll. Deren Slogan wir suchen dir das Beste heraus, finde ich ja gut. An der Umsetzung hapert es wohl ein wenig.

    Abgesehen davon, wollen die mich ebenfalls als Vertriebler anheuern. Ich habe dem zugesagt, da mir das Beraten sehr viel Freue bereitet. Ich habe in meinem Freundeskreis schon viele dazu gebracht einfach ein Depot zu eröffnen und den Sparplan anzulegen. Gerne würde ich das nebenbei machen und eventuell mit Chance es in den Hauptberuf umzumünzen. Dies ist auch deren Lockmittel und hatmich gecatched.


    End vom Lied ist, dass ich meine Altersvorsorge nun wieder komplett in meine Hände gelegt habe. Es ist zwar nicht mein Ziel nur einen ETF Sparplan haben zu wollen, aber naja, so is es nun mal.


    Gruß

    Guten Morgen!


    Die Zinsen dienen der Ausbildung die wiederum eine Einkunftsabsicht begründet. In dem Fall höchstwahrscheinlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Somit wären die Zinsen in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie gezahlt worden sind.

    Wichtig ist nur, wo ich diese eintrage? Also Sonderausgabe (Bachelor mit Studienkredit) und Werbungskosten (2. Ausbildung Master)?

    wuerde ich auch so machen!


    Wie gesagt keine Steuerberatung die hier stattfindet, nur persönliche Erfahrungswerte.


    Gruss

    ... von einem Mädel, das beim FA arbeitet. Allerdings weiß ich nicht, ob sie dort als Putze oder in der Kantine arbeitet. (Spaß)

    Naja, der Wahrheitsgehalt würd einer dementsprechenden Stelle begründen :P


    Solange man in der Wahlveranlagung ist, besteht nicht automatisch für das nächste Jahr eine Abgabepflicht.

    Nichts zu haben, hat auch seine schöne Seiten ;)

    Das sehe ich nicht so. Du musst dich mit dem Thema grundsätzlich nicht vertraut machen, sodass deine Gedanken in Richtung Optimierung (soweit das bei Aktien möglich ist) gehen.

    Gerade im Alter kann so eine Einstellung fatale Folgen haben.


    Viel Glück dir weiterhin!


    Gruss

    Nein, ich denke nicht, dass dem so ganz richtig wäre.


    Wenn du eine Steuererklärung abgibst musst du auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben, da dieser keiner abgeltenden Wirkung bis jetzt unterlegen haben (Abgeltungssteuerbefreit durch NV-Bescheinigung). Dann hättest dunoch negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (o.ä.) und die würden mit den Erträgen aus Kapitalvermögen verrechnet werden.


    Gruss

    Ich befinde mich in der Zweitausbildung (Master). Wie verhält es sich hier?

    Masterstudium gilt als Zweitstudium i.S.d. §9 Abs. 6 EStG.

    Siehe: https://www.haufe.de/steuern/k…itstudium_170_340648.html


    Generell rate ich dir, bei keinem Einkommen, eine Einkommensteuererklärung zu machen, da du schnell durch die Werbungskosten in den Verlustvortrag kommst und dann sowieso alle abgefuehrten Steuer bei den Kapitalerträge zurück bekommst.


    Eine NV Bescheinigung ist eher dafür da wenn du kein bzw. geringes Einkommen hast und für die abgefuehrte Steuer extra eine Steuererklärung machen müsstest. Die Banken wissen dann, dass sie keine Steuer an der Quelle abführen müssen.


    Gruss

    Hallo LangFrisstSparer,


    solltest du dich in der Erstausbildung, außerhalb eines Dienstverhältnisses, befinden, kannst du gar keine Werbungskosten geltend machen (§9 Abs. 6 EStG).

    Somit wären Aufwendungen für die Erstausbildung Sonderausgaben (§10 Abs. 1 Nr. 7).

    Diese sind, im Vergleich zu Werbungskosten, nicht vortragsfähig.


    Wie gesagt alle Angaben ohne Gewähr !;)


    Gruß

    Hallo Heixx,


    das ist keine leichte Aufgabe, da dein/e Neffe/Enkelin in Australien wohnt. Wenn Sie das Sparguthaben auf diese Person laufen lasse, könnte es hier unbeschränkt steuerpflichtig werden. Für die ersten Jahre könnte man eine NV Bescheinigung beantragen, sodass keine Kapitalerträge von der Bank abgeführt werden. Probeme könnte es geben wenn dann eventuell mit fortschreitendem Alter <15 Jahre eigenes Einkommen generiert wird.

    Ich weiß leider nicht, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Australien und Deutschland gibt. Müsste man nachlesen.


    Sollte das Depot dann auf Sie laufen würden es Einkünfte Ihrerseits sein (Also nur die realisierte Wertsteigerung + eventuelle Vorabpauschalen bei Nichtveräußerung), die dann bei Überschreiten des Sparerpauschbetrags (801€) durch Sie versteuert werden (Stand jetzt 25% Kapitalertragssteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag).

    Wenn dann Ihr Familienmitglied das 18 Lebensjahr erreicht würden Sie eine Schenkung an diese durchführen. Da es in gerader Linie ist steht hier ein Freibetrag i.H.v. 200.000 EUR zur Verfügung. Dieser richtet sich aber dann nach der geschenkten Summe - ergo Sparsumme + Eträge.

    Generell können Sie mal Ihre persönliche Lage darstellen (Alter; Rentner?; Noch andere Kapitaleinkünfte vorhanden?; Verheiratet? ).


    Ich hoffe ich konnte Ihnen einen kleinen Einblick verschaffen.


    Viele Grüße

    Hallo liebe Finanztip-Community,


    meiner Partnerin und mir fehlt noch eine Rechtsschutzversicherung. Ich wollte mich mal bei euch erkundigen, auf was sollte man achten, was gibt es überhaupt für Leistungsspektren und was bzw wieso habt Ihr eure ausgewählt?


    Ich freue mich auf anregende Beiträge! Vielen Dank im Voraus!


    Gruss

    Außerdem kannst du die Einkommenssteuererklärung für 4 Jahre rückwirkend noch machen, sprich für deine vorherigen Ausbildungsjahre noch nachholen, wenn du das willst.

    Das liegt daran, dass du keine Abgabepflicht hast.

    Hier eine kleine Ergänzung. Dies lohnt sich bei einer Erstausbildung, ich gehe in deinem Fall davon aus, nur wenn du in den Jahren davor Steuern gezahlt hast oder deine Werbungskosten (abzugsfähige Kosten im Rahmen deiner Tätigkeit) deinen Lohn überstiegen haben. Sollte regelmäßig nicht der Fall sein.


    Grüße

    Stimme voll und ganz zu.


    Wer sich etwas nicht leisten kann, soll nicht die Kreditwürdigkeit eines weiteren dahinein ziehen.


    Außerdem können Sie ja noch ein wenig warten, wenn sich das Einkommen deiner Mutter stabilisiert hat. Es ist eh kritisch mit jemanden der Selbstständig ist und das noch nicht so lange, dass man daraus vernünftige Rücklagen o.ä. bilden konnte.


    Lass dich auch von so moralischen Vorwürfen nicht verunsichern. Es geht auch um deine Zukunft. Wenn deine Eltern Zahlungsunfähig werden, steckst du auch mit drin und musst im schlimmsten Fall einspringen um das Darlehen gegenüber der Bank zurückzuzahlen.