Beiträge von ursula.

    Hallo, habe bei der Santander Bank mehrere Kredite aufstocken lassen. Nach langem hin und her habe ich die Bearbeitungsgebühren auch sämtlichst zurückerstattet bekommen, allerdings immer bröckchenweise. Die Zinsen hatte ich dann auch mehrfach angefordert. Diese habe ich dann zu den älteren Verträgen allerdings nicht in voller Höhe erstattet bekommen, nur beim jüngsten Vertrag in voller Höhe, das finde ich komisch. Dann habe ich noch einmal die Bank angeschrieben wegen der Differenzzinsen. Dann deren Antwort wir hatten Ihnen die Zinsen für die Dauer des Vertrages erstattet. Dies ist jedoch nicht richtig: Auf die Dauer des Vertrages kommt es meiner Meinung gar nicht an, sondern vielmehr müssen sie mir die Nutzungen (Zinsen) von Zahlung bis Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren erstatten, oder? Hatte im alten Jahr noch einen Mahnbescheid erwirkt. Es wurde Widerspruch seitens der Bank eingelegt. Nun müsste ich wieder Kosten verauslagen (GK, evtl. RA). Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen?


    Wie sieht es eigentlich hinsichtlich der Restschuldversicherung aus? Können da die nicht verbrauchten Prämen zurückverlangt werden. Bei jedem Kredit wurde immer wieder eine solche berechnet und in den Darlehensvertrag mit eingerechnet. Gilt da eine Verjährungsfrist? Hatte z. B. einen Kredit von Dezember 2013 durch einen Kredit im Juli 2014 aufstocken lassen müssen (für den ersten Vertrag ist eine RSV i. H. v. 1.000,00 Euro angefallen für den zweiten ganze 3.000 Euro). Die RSV für den ersten Vertrag benötige ich doch gar nicht mehr. Kann mir jemand helfen?


    Meine Mutter hatte zwei Kreditverträge bei der Sparkasse zum ersten Vertrag wurde die Bearbeitungsgebühr gezahlt. Zum zweiten nur die Hälfte, da man das damit begründete, dass der restliche Betrag in die Kreditsumme mit eingeflossen wäre.


    Danke für die Rückmeldung