Beiträge von Horstelchen

    Guten Morgen,


    ich habe jetzt bei der Sparkassenversicherung angerufen und nachgefragt. Wie es scheint kam das Formular erst jetzt nach 10 Jahren weil die Rentengarantiezeit vorüber sei. Bei der Aussage es sei alle 2 Jahre auszufüllen scheint sich meine Mutter geirrt zu haben, scheinbar hatte sie da schon ähnliches aus einer anderen Rentenversicherung der SV auf dem Tisch.
    Nach der Rentengarantiezeit ist das Formular dann laut meinem Telefonat mit der Versicherung alle 5 Jahre auszufüllen.


    Auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage wurde ich auf die Vertragsbedingungen verwiesen, dort stünde das drin. Diese werde ich mir bei nächster Gelegenheit bei meiner Mutter ansehen.

    Offenbar wurde meiner Mutter das Formular samt folgendem Anschreiben geschickt:


    "Sehr geehrte Frau ...,


    Sie haben Sich für die Sparkassenversicherung Sachsen Lebensversichung AG als Ihren kompetenten und zuverlässigen
    Versicherungspartner entschieden. Unser Ziel ist es, dass Sie auch weiterhin mit unseren Leistungen und unserem
    Service zufrieden sind.


    Dafür bitten wir Sie um Ihre Unterstützung: Damit die Rentenzahlungen auch weiterhin an den richtigen Empfänger gehen
    benötigen wir in regelmäßigen Abständen eine beglaubigte Unterschrift von unseren Kunden. Dieser Nachweis ist leider
    nötig, da wir ansonsten Zahlungen aus Sicherheitsgründen zunächst unterbrechen müssten. Selbstverständlich möchten
    wir das vermeiden und weiterhin unser Leistungsversprechen erfüllen.


    Damit Sie keinen großen Aufwand haben liegt diesem Brief schon ein entsprechendes Formular bei. Bitte gehen Sie mit
    diesem einfach zu Ihrer Sparkasse oder Bank, die Ihr Rentenkonto führt. Füllen Sie das Formular dort aus und lassen
    Sie Ihre Unterschrift bestätigen. Das bestätigte Formular schicken Sie uns bitte in den nächsten zwei Wochen zurück.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Sollten Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort oder
    uns direkt an. Wir informieren und beraten Sie gerne.


    Mit freundlichen Grüßen..."

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Das Formular muss laut meiner Mutter alle zwei Jahre ausgefüllt werden, hier scheint nichts zu variieren.


    Ich hatte leider noch keine Gelengenheit mir eines dieser Formulare bei ihr anzuschauen, online habe ich auch keinen Vordruck gefunden. Beim Sparkassenpersonal hätte ich es dann als nächstes versucht, meine Mutter scheint aber nicht begeistert von der Idee zu sein, dass ich mich da einmische - von daher ist die Informationsbeschaffung noch etwas schwierig.


    Edit: Das Formular ist von der Sparkassenversicherung Sachsen und hat laut meiner Mutter die Überschrift "Berechtigung zur Rentenzahlung"

    Hallo liebe Experten,


    ich hoffe ich bin hier richtig. Meine Mutter hat eine Rentenversicherung bei der Sparkassenversicherung, die ihr inzwischen eine Rente zahlt. Dazu muss sie allerdings ca. alle zwei Jahre ein Formular "Berechtigung zur Rentenzahlung" ausfüllen, das dann von einem Mitarbeiter gegengezeichnet wird, quasi um zu zeigen "dass sie noch da ist".


    Meine Frage dazu: Ist das rechtens? Gibt es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage?


    Bei Google konnte ich dazu leider absolut nichts finden. Für mich riecht dieses Vorgehen allerdings ein wenig nach "Dummfang" im Sinne von a) "Irgendwann werden die Kunden dement und vergessen das Formular, dann können wir das Geld behalten" und/oder b) "Dann haben wir mehr Termine mit der Kundin und damit Möglichkeiten um zusätzliche Produkte zu verkaufen".


    Meiner Meinung nach liegt das Anrecht auf Auszahlung ja auf jeden Fall vor (das Geld ist ja eingezahlt), warum sollte man dieses dann alle zwei Jahre neu zementieren müssen?


    Oder gibt es dazu wieder irgendeine Art von Bafin-Vorgabe o.ä., die ich einfach übersehen habe?


    Vielen Dank für jedes Feedback!