Beiträge von helmut_ott

    Das Tagesgeldkonto der DKB ist zwar ganz nett, bringt aber so gut wie keine Zinsen, ich würde ein Tagesgeld bei einer Bank suchen, die noch (ein bißchen) Zinsen erwirtschaftet. Evtl. Renault Bank.

    Das wird schwer. Filialbanken bieten evtl. noch Tagesgeld mit Auszügen an, aber bei Nullverzinsung und Versandgebühren - das rentiert einfach nicht. Vergleichsweise attraktive Tages- oder Festgelder bekommt eigentlich nur noch bei Onlinebanken.

    Im Zuge der Corona-Krise wächst die Furcht vor Bankpleiten - zumindest unter Anlegern. Hintergrund sind Gedankenspiele, dass es bei einer Insolvenzwelle zu massiven Kreditausfällen mit entsprechenden Folgen bei Geldhäusern kommen könnte.


    Den Basisschutz für Sparer und Anleger stellt die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro dar (Ehepaare: 200 000 Euro). Die Summe gilt alle Guthaben auf Giro-, Tages- und Termingeldkonten eines Kunden bei einem Institut.


    Weniger bekannt ist die Tatsache, dass es auch für Aktien und Fondsanteile eine Einlagensicherung gibt. Auf den ersten Blick bedürfen sie keines besonderen Schutzes, denn die Bank muss die verwahrten Papiere jederzeit herausgeben, wenn der Anleger sie dazu auffordert. Selbst im Insolvenzfall kann der Anleger verlangen, dass die Bank die Papiere herausgibt oder das Depot auf ein anderes Institut überträgt. Faktisch kann es jedoch im Fall einer Insolvenz dazu kommen, dass die Bank - beispielsweise wegen des Zusammenbruchs ihres Geschäftsbetriebs - gar nicht in der Lage ist, die für ihre Kunden verwahrten Papiere herauszurücken. Zudem können Banken die Wertpapiere in der Zwischenzeit verpfändet oder verliehen haben, was die Herausgabe ebenfalls erschweren würde. Für diese Fälle gibt es Vorschriften zur Anlegerentschädigung. Ist ein Institut nicht in der Lage, Wertpapiere herauszugeben, sind für Privatanleger lediglich 90 Prozent des Depotwerts - maximal 20.000 Euro - geschützt.
    Die Finanzaufsicht Bafin weist auf ihrer Internetseite (www.bafin.de) darauf hin, dass auch Mieter von Bankschließfächern zunächst vor Problemen stehen könnten. Denn schon für den Fall eines Moratoriums - die Vorstufe einer Insolvenz - ordnet die Behörde regelmäßig die Schließung der Bankgebäude für den Kundenverkehr an. Betroffene müssen dann mit ihrem Institut einen individuellen Termin vereinbaren, um Zugang zu ihrem Schließfach zu erhalten.


    Quelle: https://www.boerse-online.de/n…anleger-wissen-1029000383


    Vor diesem Hintergrund erscheint es mir weise, das Depot bei vergleichsweise seriösen und stabilen Banken zu führen, und bei Startups und Billiganbietern eher skeptisch zu bleiben.

    So wie ich das sehe, wird das Unternehmen wohl nicht beerdigt, sondern zerschlagen, und die Teile an Investoren/Wettbewerber verscheuert ... Verkaufserlöse und verbleibender Restwert werden wohl für die Gläubiger, Prozeßkosten und den Insolvenzverwalter draufgehen. Darüber hinaus ist die Marke verbrannt, ein Restunternehmen würde sich sehr schwer im Markt tun. Das was momentan an der Börse abgeht, ist reine Zockerei, nicht mein Ding, aber wer's mag ...

    Bei Bausparkassen lassen sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) die monatlichen Tilgungen problemlos um VL aufstocken. Bei Banken und Sparkassen kann es schwieriger werden. "Wenn kein Recht auf Sondertilgung explizit vereinbart ist, weigern sich Kreditinstitute oft, nachträglich eine höhere Tilgung zu vereinbaren. Wenn das Kreditinstitut zustimmt, überweist der Arbeitgeber die VL direkt auf das Darlehenskonto", sagt Finanzexpertin Stephanie Heise von der VZ NRW. Arbeitnehmer, die eine Finanzierung planen, sollten die ergänzende Tilgung des Darlehens mit VL mit ihrer Bank vereinbaren. Schulden schneller abzubezahlen ist in der Regel attraktiver, als Geld zu Minizinsen anzulegen.


    https://www.sueddeutsche.de/wi…n-die-klassiker-1.3854569

    • Um Geld bei der EZB zu leihen, müssen Banken notenbankfähige Sicherheiten wie Anleihen, vor allem Staatsanleihen und Aktien hinterlegen. Ohne diese vergibt die EZB auch keine Kredite. Um Banken in Problemländern liquide zu halten, werden auch Staatsanleihen von Problemländern wie Italien und Griechenland akzeptiert.
    • Eine Bank muss auf Tagessicht immer genügend Bargeld für Verfügungen der Kunden von Girokonten zur Verfügung haben. Kundeneinlagen sind eine Refinanzierungsquelle, da getätigte Überweisungen zu Fremdbanken z.B. auf ein Girokonto oder Tagesgeldkonto (Sichteinlagen) mit „bargeldfähigem“ Zentralbankgeld zu decken sind. Einzahlungen von Geld durch Kunden auf das Girokonto lassen echtes Bargeld zufließen und sicheren ebenfalls die „Bargeldliquidität“.
    • Ohne selbst bei der EZB Sicherheiten hinterlegen zu müssen, findet das über die Mindestreserve hinausgehende Guthaben aus Anlagen durch Kunden für die Kreditvergabe Verwendung. Sparkonten (Sparanlagen), Festgelder und Sparbriefe (Terminanlagen) mit langen Laufzeiten schaffen für die Bank eine gewisse Planungssicherheit, da die Einlagen erst in Jahren fällig werden.
    • Das Einlagengeschäft ist auch eine Art „Kundenpflege“. Die EZB kann jederzeit den „Geldhahn“ zudrehen. Clevere Banken fahren mehrgleisig und halten sich den Weg der Geldbeschaffung über Spareinlagen offen.

    Quelle: https://www.sparkonto.org/ezb-…lagen-wichtig-fuer-banken

    @Lothar-HH Gewerbeamt von Oberbayern, au weia, da war wohl dieser Herr zuständig:

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    Ich führe noch ein Girokonto bei einer Genossenschaftsbank, das ich demnächst kündigen werde. Gleichzeitig habe ich aber noch Genossenschaftsanteile an dieser Bank. Kann ich diese Genossenschaftsanteile behalten, oder wird die Bank diese kündigen, sobald ich das Girokonto kündige?

    Würde ich mir gut überlegen. Mit iShares und WisdomTree ist die Auswahl an ETF-Anbietern beschränkt. Es gibt keine Desktop-Version, Handel ausschließlich per Mobiltelefon möglich. Eingeschränkte Anzahl von Handelsplätzen. Und es ist fraglich, ob TR auf die Dauer wirklich kostenlos bleibt.