Beiträge von helmut_ott

    Ich muss sagen, dass ich mittlerweile tatsächlich auch eher zur Filialbank tendiere. Direktbanken sind toll, solange man Standard möchte. Es wird mäh, wenn man irgendwas außer der Reihe braucht (z.B. ein Bank Statement für die USA-Reise der Tochter auf Englisch und in Dollar oder exotischere KfW-Programme).

    Da kommt dann in der Regel eher ein "Geht nicht", "Will die Geschäftsführung nicht"...

    Von daher spiele ich grade mit dem Gedanken, wieder zurück zu wechseln.

    Ich bin voll bei dir, ich habe mein Gehaltskonto bisher immer bei einer Filialbank gehalten. Jetzt bin ich bei der PSD Bank München, einer "regionalen Direktbank", die aber zumindest ein Kundencenter in meiner Heimatstadt München unterhält. Bisher keine Probleme.

    Hallo miteinander,

    ich bin seit geraumer Zeit Mitglied by Amazon Prime und habe heute folgende Mail erhalten:

    Ich zitiere:

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    Wir haben die Amazon Prime-Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) aktualisiert, um noch ausführlicher darüber zu informieren, wie und wann wir Änderungen an diesen Bedingungen, an unserem Prime-Service oder an den Konditionen für die Prime-Mitgliedschaft vornehmen können.


    Zusammenfassung der Änderungen:


    Ziffer 5.1 enthält zusätzliche Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen wir diese Bedingungen oder den Prime-Service ändern können. Ziffer 5.2 ist neu eingeführt und beschreibt nun, unter welchen Voraussetzungen wir die Mitgliedsgebühr für die Prime- Mitgliedschaft anpassen können.Ziffer 5.3 enthält ausführlichere Informationen darüber, wann und wie Änderungen der Bedingungen, des Prime-Services oder der Mitgliedsgebühr erfolgen können und in Kraft treten. Ziffer 5.3 informiert dich ferner darüber, welche Rechte du im Falle einer solchen Änderung hast.

    Bitte lies dir die aktualisierten Bedingungen hier durch. Hier findest du außerdem eine Version der aktualisierten Bedingungen, in der alle Änderungen im Vergleich zur bisherigen Version kenntlich gemacht sind.


    Die aktualisierten Bedingungen treten mit Wirkung ab dem 11.07.2022 in Kraft und gelten ab diesem Zeitpunkt für deine Prime-Mitgliedschaft.


    Du kannst diese Änderungen ablehnen, indem du deine Prime-Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen kostenfrei nach Erhalt dieser E-Mail, z.B. über dein Mitgliedskonto oder über den Amazon Kundenservice kündigst. Nach deiner Kündigung läuft deine Prime-Mitgliedschaft bis zum Ende des aktuellen Zahlungszeitraums unter Geltung der bisherigen Bedingungen weiter.


    Wenn du diese Änderungen nicht ablehnst, gehen wir davon aus, dass du mit den aktualisierten Bedingungen einverstanden bist.


    Vielen Dank, dass du Amazon Prime nutzt!

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    "wenn du diese Änderungen nicht ablehnst (sprich: kündigst), gehen wir davon aus, dass du mit den aktualisierten Bedingungen einverstanden bist."

    Da war doch was - haben sich nicht auch die deutschen Banken mit dieser Vorgehensweise eine blutige Nase vor Gericht geholt? Da bin ich mal gespannt, wann der erste Amazon Prime-Kunde rechtliche Schritte einleitet.

    Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner ist, dass Du eine Rente der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung bekommst oder beantragt hast. Ob es sich dabei zum Beispiel um eine reguläre Altersrente oder eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te handelt, spielt keine Rolle.

    In die KVdR wird außerdem nur aufgenommen, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V). Dabei ist es nicht von Belang, ob Du während Deiner Erwerbstätigkeit pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert warst – es genügt, dass Du überhaupt Mitglied einer gesetzlichen Kran­ken­kas­se warst. Die Zeit des Erwerbslebens reicht vom Beginn der ersten Erwerbstätigkeit, einschließlich Berufsausbildung und Selbstständigkeit, bis zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Wenn Du nicht berufstätig warst, gilt der Termin Deiner Heirat oder Dein 18. Geburtstag.


    Wenn du neben deiner Rente lediglich einen Minijob ausübst und nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienst, ändert sich an deinem Beitrag zur Krankenversicherung nichts. Sofern du als Rentner/-in freiwillig versichert bist, wird das Einkommen aus dem Minijob für die Pflegeversicherung mit angerechnet. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner wird das Einkommen des Minijobs in der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt.


    Verdienst du im Monat mehr als 450 Euro, wirst du als Arbeitnehmer/-in versicherungspflichtig. Dann fallen für dein Gehalt Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung an. Zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung brauchst du, wenn du eine volle Altersrente beziehst, aber selber keine Beiträge mehr zu zahlen - dein Arbeitgeber allerdings schon.

    Auch aus der Rente fallen Beiträge an. In seltenen Fällen kann es dadurch dazu kommen, dass du insgesamt mehr Beiträge zahlst, als gesetzlich vorgesehen ist. Zu viel gezahlte Beiträge zahlt die Krankenkasse zurück  - evtl. ist dafür ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich, das solltest du mit deiner jeweiligen Krankenkasse abklären.

    Meiner Einschätzung nach wird jede Bank vor Eröffnung eines Girokontos eine Schufa-Auskunft einholen. Bevor Sie Ihr Glück bei einer anderen Bank versuchen, würde ich den Eltern empfehlen, eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa zu beantragen, um einzuschätzen, inwieweit hier tatsächlich eine Begründung für die Ablehnung der Kontoeröffnung vorliegen könnte.

    Ich habe eine Frage an Kunden der PSD-Banken. Wird das Kundenmagazin "Geld&Gewinn" automatisch an die Kunden verschickt, oder muß man es abonnieren? Wenn ein Abo erforderlich ist, was kostet das?

    Bei Check24 habe ich noch was gefunden. Ich zitiere: "Studenten sind grundsätzlich versicherungspflichtig und müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten dabei über ihre Eltern kostenlos familienversichert, wenn diese Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Für diese Familienversicherung der GKV zahlen Studenten nichts – günstiger geht es nicht.

    Allerdings darf der Student kein regelmäßiges Monatseinkommen von mehr als 470 Euro (bei einem Mini-Job: 450 Euro) haben. Einkommen, das nur während der Semesterferien für maximal drei Monate erzielt wird, zählt hierbei nicht."


    Quelle: https://www.check24.de/gesetzl…enversicherung/studenten/

    Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für Studierende Pflicht und muss bei der Immatrikulation an einer deutschen Hochschule nachgewiesen werden.

    Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland müssen nachweisen, dass sie krankenversichert sind, um sich für das Studium einschreiben zu können. Die Bescheinigung über die Versicherung muss bei der Immatrikulation vorliegen. Das gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Die Versicherungspflicht gilt automatisch auch für die soziale Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch - Elftes Buch)

    Studierende bis 24 Jahre bleiben in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern beitragsfrei familienversichert. Das gilt unabhängig davon, ob sie bei den Eltern wohnen oder nicht. Zeiten für den freiwilligen Wehrdienst, für Bundesfreiwilligendienste oder vergleichbare Dienste können diese Altersgrenze um maximal zwölf Monate verlängern, § 10 Absatz 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V).

    Studierende, die älter als 24 Jahre sind, können wählen, ob sie Beiträge zur studentischen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zahlen wollen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen lohnt es sich, die Beitragshöhe und die angebotenen Leistungen miteinander zu vergleichen!

    Achtung: Studierende, die neben dem Studium mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, werden als normale Arbeitnehmer versichert und zahlen höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dasselbe gilt, wenn das monatliche Gesamteinkommen 470 Euro (gültig für das Jahr 2022) übersteigt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V).

    Wer vor dem Studium privat versichert war, kann innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation entweder die freiwillige private oder gesetzliche studentische Krankenversicherung wählen und zahlt den geringeren Beitrag für Studierende. Diese Entscheidung ist für das gesamte Studium bindend.

    Hinweis: Privat versicherte Studierende müssen für die Krankenversicherung ihrer eigenen Kinder zahlen. Die Kinder von gesetzlich versicherten Studierenden sind dagegen automatisch beitragsfrei familienversichert.

    Ende der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung

    Die studentische gesetzliche Krankenversicherung (KVdS) endet regelmäßig, wenn die Studierenden älter als 29 Jahre sind (§ 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V), und zwar mit Ablauf des Semesters, in dem man eingeschrieben ist (§ 190 Absatz 9 SGB V). Diese Höchstdauer kann im Einzelfall verlängert werden, z. B. bei Geburt und Betreuung eines Kindes, Behinderung, Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg. Seit 1. Januar 2020 spielt die Anzahl der Fachsemester keine Rolle mehr für das Ende der KVdS.

    Das Bundessozialgericht hat am 15.10.2014 entschieden, dass die KVdS spätestens für Studierende endet, die älter als 36 Jahre sind. Dann müssen sich Studierende entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichern lassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Duales Studium

    Teilnehmer/innen an dualen Studiengängen sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten (Azubis) gleichgestellt (§ 5 Absatz 4a Satz 2 SGB V). Wenn sie eine Art Vergütung (Gehalt, Stipendium) erhalten, sind sie einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und der Arbeitsförderung als Beschäftigte versicherungspflichtig. Die günstigeren Konditionen der KVdS gelten dann für sie nicht.


    Quellen: https://www.studentenwerke.de/…en-und-pflegeversicherung

    https://www.studentenwerke.de/de/Nachteilsausgleiche-GKV


    Im Zweifelsfall mit dem Berater bei der TK klären!

    Ist das nicht im Prinzip das Gleiche? Der einzige Unterschied ist, dass die Genossen einer VoBa oder RaiBa alle aus Hintertupfingen stammen und jedes Jahr bei der Hauptversammlung die Würstchen in Anspruch nehmen während die Aktionäre einer Privatbank weit verstreut sind.


    Dass die Mitglieder bei einer Genossenschaftsbank automatisch im Vordergrund stehen kann ich übrigens nicht bestätigen. Weder bei der Raiba an meinem ursprünglichen Heimatort noch bei der Sparda BW deren Kunde ich die letzten 15 Jahre war. Deren Umgang mit dem BGH Urteil war so verheerend (wer sein Recht möchte darf 7,5€/Monat zahlen statt 5€), dass ich das Girokonto gewechselt habe...

    Genossenschaftsbanken müssen nicht zwingend regional gebunden sein. Sparda-Bank Hessen, VR Bank Niederbayern-Oberpfalz oder Münchner Hyp eG bieten Genossenschaftsanteile bundesweit an. Und das sind bestimmt nicht die einzigen.

    Gar nicht. Festgelder verlängern sich meistens automatisch, sofern man sie nicht rechtzeitig kündigt. Als Zins wird dann der jeweils aktuelle Festgeldzins der Bank eingestellt. In diesem Fall bleibt als einzige Lösung Kündigung zum Laufzeitende, also zum 4.3.2023.

    Ich habe heute eine Mail der ING bekommen. In dieser wird angekündigt, dass der Freibetrag von 50.000€ auf 500.000€ ab dem 01.07.2022 erhöht wird.


    Also falls es noch nicht zu spät ist, wäre eventuell das eine Alternative?

    Da bin ich aber mal gespannt - ich bin auch Kunde der ING mit einem Extrakonto, habe aber eine solche Mail noch nicht bekommen.

    Wertpapieranlagen (und dazu zählen auch Investmendfonds) sind immer mit Risiko behaftet, und sollten immer als Langfristanlagen betrachtet werden. Zwischenzeitliche Verluste muß man aushalten können, das gehört dazu.

    @H4KlAuS Das ist nicht richtig. Man kann ETF-Sparpläne bei der ING durchaus aus mittels Abbuchung über das Girokonto einer Hausbank (bei mir beispielsweise die Münchner Bank eG) finanzieren. Dividenden werden jedoch in jedem Fall auf das ING-Verrechnungskonto ausbezahlt. q