Hallo liebe Community,
bei der Überprüfung meiner betrieblichen Altersversorgung (bAV) stoße ich derzeit auf verschiedene Fragen, die ich gerne mit der Community diskutieren möchte.
Die bAV bei meinem Arbeitgeber setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1.) Zuschuss der Firma
1,5 % des Einkommens bis BBG Rentenversicherung, 9 % zustätzlich für den Teil oberhalb der BBG
2.) Tarifliche Komponente
26,59 EUR / Monat
3.) Entgeltumwandlung
Wird - bei Verdienst oberhalt der BBG - nicht weiter bezuschusst.
Da (1) und (2) unabhängig von (3) sind, steht also die Frage der Entgeltumwandlung im Mittelpunkt und genau diese soll nun gegen andere Anlageformen/-strategien abgewogen werden.
Wenn ich es richtig verstehe, wird ALLES, also der gesamte Betrag, der aus der bAV zum Leistungszeitpunkt (i. d. R. Regelaltersrente) gezahlt wird, dem persönlichen Steuersatz unterworfen. Als "Gutverdiener" gehe ich hier - bei Bezug der gesetzlichen Rente - von 35 % bis maximaler Steuersatz von derzeit 42 % aus. Folglich spielt auch die Fünftelregelung bei einer Kapitaleinmalauszahlung keine (wesentliche) Rolle.
Hinzu kommt noch der Betrag für die Kranken- und Pflegeversicherung (AG-und AN-Betrag aus meiner Tasche) als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen (was ich auch bleiben möchte).
Wenn ich jetzt den Betrag, der in die bAV per Entgeltumwandlung fließt, als Nettobetrag (ca. 160 EUR vs. 276 EUR brutto monatlich in die bAV) in - natürlich thesaurierende ETFs - spare und dabei 26,375 % Kapitalerstragssteuer inkl. Soli AUF KURSGEWINNE unterstelle, fahre ich bei einer Laufzeit von 20 Jahren - 30 Jahren deutlich besser.
Folglich gibt es aus meiner Sicht kein Argument, die Entgeltumwandlung fortzuführen, insbesondere auch deshalb, weil der dahinterliegende Pensionsfonds ein Zinsänderungsrisiko durch eine Anlage in ca. 1/3 Anleihen aufweist und "nur" 50 % in Aktien investiert (Rest sind u. a. Private Equity und Immobilien). Die letzten Jahren vor dem Renteneintritt wird der Aktienanteil zudem nach und nach reduziert.
Bitte keine Diskussion über die unklare steuerliche Betrachtung als auch die Sache mit der KV/PV in der Zukunft, das Risiko ist mir (und ich denke auch allen Leser*innen meines Beitrags) bekannt und soll an dieser Stelle ausgeblendet werden.
Die Garantie des Pensionsfonds (Beitragszusage mit Mindestleistung) spielt für mich bei langer Anlagedauer auch keine entscheidende Rolle.
Frage an die Community: Sind meine Schlussfolgerungen unter oben geannnten Gesichtspunkten mit einer starken Tendenz zur Beendigung der Entgeltumwandlung zugunsten eines ETF-Sparplans in Aktien (MSCI World o.ä.) bei etwa 20-30 Jahren Anlagehorizont richtig?
Noch eine Bemerkung an Kollegen, die den Pensionsfonds erkennen:
Grundsätzlich halte ich ihn für sehr gut, insbesondere für Kolleg*innen, deren Affinität zum Kapitalmarkt nicht gegeben ist, es geht hier nur für mich um Bestätigung bzw. Korrektur meiner Gedanken zum Thema.
Vielen Dank.
Martin