Beiträge von Breston67

    Vielen Dank allen Antwortenden!


    Ich habe gestern mit meiner PKV telefoniert - offensichtlich können meine Kinder dort bleiben, auch wenn ich dort nicht mehr versichert bin. Ihr hattet mit Euren Einschätzungen also recht. Mich erstaunt es sehr, da ich damit nicht gerechnet hätte, aber es ist natürlich die für uns ideale Lösung.


    Laut Aussage meiner PKV geht dies auch nur, weil unsere Kinder beihilfeberechtigt sind. Das hat sich mir nicht so ganz erschlossen. Tatsache ist aber, dass beide Kinder über meine Frau beihilfeberechtigt sind und daher nur noch 20% abzusichern sind.


    Vielen Dank nochmal,


    Breston

    Durch Nachfrage bei welchem Versicherer? Bei meiner potentiellen GKV habe ich angefragt - die meinten, dass sie unsere Kinder nicht nehmen dürften, sondern diese privat versichert werden müssten. Meine private Versicherung habe ich heute nicht mehr erreicht, aber ich bin mir recht sicher, dass unsere Kinder dort nicht versichert bleiben können, wenn ich dort nicht mehr versichert bin. Bei der privaten Versicherung meiner Frau habe ich noch nicht angefragt. Da eines unserer Kinder schwerbehindert ist, bin ich mir sicher, dass diese private Versicherung alles versuchen wird, eine Aufnahme zu verweigern. Da es aber ja eine Versicherungspflicht gibt, muss ja irgendeine Versicherung zuständig sein...

    Vielen Dank für die Antwort!


    Meine Anschlussfrage: das wäre dann ja die private Krankenversicherung meiner Frau. Aber: muss diese Krankenversicherung unsere Kinder aufnehmen? Meines Wissens gibt es eine Verpflichtung dazu doch nur in den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes, danach nicht mehr?

    Hallo zusammen,


    ich habe aktuell ein drängendes Problem, für das ich hier bisher noch keine Lösung gefunden habe:


    Vermutlich werde ich kurzfristig meine Arbeitszeit auf 50% reduzieren müssen. Seit 1995 bin ich privat krankenversichert und gerade 53 geworden. Mit der Reduktion wäre ich dann unter der Versicherungspflichtgrenze. Meine Frau ist Beamtin, jenseits der Versicherungspflichtgrenze, und neben der Beihilfeberechtigung privat (bei einer anderen Krankenversicherung als ich) versichert.


    Nun das Problem: wir haben zwei Kinder, beide aktuell bei meiner privaten Krankenversicherung mitversichert. Was passiert, wenn ich wieder gesetzlich versicherungspflichtig werde und die private Krankenversicherung kündige? Können/müssen die Kinder dann mit mir gesetzlich versichert werden? Können/müssen sie in die private Krankenversicherung meiner Frau wechseln? Können/müssen sie ohne mich in meiner alten Krankenversicherung verbleiben?


    Bin für jeden Hinweis dankbar - auch für Tips, wo ich mich ansonsten informieren kann.


    Breston