Beiträge von amazing

    Es sollen noch Wunder geschehen.


    Die grosse Hauptforderung von über 600€ Gebühren wurde in den letzten Tagen durch die Santander an mich überwiesen.


    Es fehen dazu jedoch noch die Zinsen. Obwohl ich diese mehrfach eingefordert habe, werde ich sie nun nochmal extra geltend machen.


    Leider jedoch, habe ich einen Anwalt damit beauftragt, er hat jedoch noch nix unternommen. Mal schauen wie ich das mit ihm klären kann :D...

    Also Geduld Leute, es geht auch ohne Anwalt und Mahnverfahren.


    Dieser Absatz kommt mir sehr bekannt vor, immer der gleiche Satz von leuten die CentGenau ohne je was gemacht zu haben, alles bekommen haben.


    Sorry aber wie man hier lesen kann, geht es ohne schon gar nicht mehr, dieses "habt Geduld" kann man sich mit Verlaub gepflegt dort hin stecken wo keine Sonne hin scheint. Der Tenor zeigt hier nämlich ein völlig anderes Verhalten der Banken, vorallem der Santander.

    Artikel vom 26.02.2015
    http://www.finanztip.de/handyrechnung-gebuehren/


    Soeben bin ich auf diesen Artikel aufmerksam geworden. Etwas verwunderlich dabei ist, das DSL und andere Breitband-Internet-Anbieter nicht berücksichtigt werden.


    So zB verlangt Kabel Deutschland ( nun ja Teil von Vodafone ) seit je her 2,50 € pro Papierrechnung für einen Vertrag, den ich nicht nur theoretisch im Shop abschliessen könnte, sonders es auch getan habe. Anfangs gab es die Rechnung per Mail, danach eben per Post.


    Gibt es dazu neue Erkenntnisse ?


    MfG

    Guten Morgen,


    Ich lese über dieses Thema schon länger diverse Seiten durch. Es ist zwar schön, das es nun Stellen gibt, die sowas prüfen, aber gibt es nicht ne Hand voll Indizien die man abarbeiten kann, um selbst herausfinden zu können ob man da was machen kann?


    Bei den bislang genannten Zeiträumen wäre mein Vertrag theoretisch nicht mit drin ( aus 2012 ), gerne würde ich dennoch mal gucken wollen, zumal, wie schon erwähnt, mir die bekannte Rechtsanwaltskanzlei aus Mönchengladbach, einen Abkauf angeboten hat. ( Abkaufsumme erzeit 7xx € , Höhe der RSV 16xx € ).


    MfG

    Na da bin ich gespannt.... meine Mahnbescheid-Friläuft am 04.03. ab, dann kann ich den Vollsreckungsantrag stellen.


    Guten Morgen,


    am 04.03. lag ein Schreiben des Mahngerichts HH im Briefkasten. Santander lässt sich nun von einer Rechtsanwaltskanlie vertreten die erstmal pauschal am 02.03. ( 2 Tage vor Fristablauf des MB ) der Gesamtforderung widersprochen haben, OHNE Angabe von Gründen.


    Am 05.03. habe ich dieses Fall meinem Anwalt übergeben. Von 32,xx Euro Zinsen aus einer BG Zahlung von Ende November ist übrigens auch noch nix zu sehen -.-!

    Ärgere dich nicht, selbst EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN werden ignoriert, sodass ich noch immer auf meinen Rückschein warte und Online "in Zustellung" steht... Weiteres EInschreiben mit Rückschein an das Mahngericht HH wurde binnen 2 Tagen zugestellt, weitere 2Tage später war der Rückschein hier... Beide EInschreiben wurden am selben Tag zeitgleich aufgegeben. Ist ja nun erst knapp 3 Wochen her..

    Moin Moin Liebe Gemeinde,


    Da ich einen Zugang bei der SCHUFA habe und immer über Änderungen oder Anfragen informiert werde, habe ich folgendes bemerkt bzw angemerkt bekommen ( Mail ):


    Samstag, 21.02.2015 - Dantanabfrage für Kredit von der Santander
    Montag, 23.02.2015 - erneute Abfrage für einen Kredit von der Santander


    Mal ganz davon ab, das man doch eigentlich IMMER einen Zettel unterschreiben muss, also die Einwilligung zur Abfrage und Datenübersendung, kann sowas sein?


    Gibt es eine Möglichkeit, sowas zu unterbinden? Ich habe bis auf was laufendens, nichts bei der Santander angefragt. Ohne mein Einverständnis können die sich doch keine Auskunft holen? Muss sowas nicht nachgewiesen werden?


    MfG

    Das verstehe ich nicht ganz. Warum muss man als Privatperson erstmal tausend Stellen beauftragen, um eine Frist hemmen zu können? Der Einspruch und die Rückforderung, wohlbemerkt von Geldern, die zu UNRECHT eingefordert wurden, sollte in diesem Fall reichen, solang das Schreiben Fristgerecht eingegangen ist.


    Für ein OWI reicht auch mein Einspruch innerhalb einer Frist, für einen Bescheid auf Verwaltungsenbene gilt das gleiche. Nur bei Banken muss ich Mahngerichte, OM einschalten? Finde ich pers. Käse und die Schreiben die alle als erstes geschickt haben ( Musterbrief zB ) sind doch schon Aussage genug.


    Behalte ich zB Gelder einer Bank ein, die mir nicht gehören ( falsche Überweisung zB) kann mir ein Verfahren wegen Bereicherung blühen... Bei den Banken ist das also egal?


    Ebenso wiedersprüchlich finde ich das Urteil im Ganzen. Einerseits ist die Rede von 10 Jahre Frist, dann wieder nur übliche 3 Jahre bis 31.12.2014. Da hätte man reagieren sollen, nicht jeder hat Internet und sucht täglich förmlich nach solchen Infos. Dann wäre es im Dezember nie dazu gekommen, das die Banken überhäuft werden und alle ( inkl. mir ) auf Antworten oder Gelder warten müssen.

    Stimmt ohne die BG wäre dein Kredit 2012 geringer ausgefallen, daran ist aber jetzt nix zu machen. Da er sicherlich noch läuft ,kannst du auf Neuberechnung ohne BG bestehen dann senkt sich dein Monatliches Sümmchen oder du verzichtest auf Berechnung und lässt die zu viel gezahlten Monatlichen Sümmchen am Ende fassen und dein Kredit verkürzt sich .
    Leider ist es uns fast jeden so gegangen, beim Aufstocken .....Viele wären schon Schuldenfrei ....


    Hallo Locke,,
    für 2012 habe ich die BG ohne Zinsen bereits enthalten. Das wäre abgeschlossen. Man müsste also, nachdem aus 2007 die BG + Zinsen gezahlt worden sind, den Kreditbetrag neu berechnen lassen, somit die ehemalige "Restschuld" und den daraus resultierenden neuen Nettobetrag für 2012. Das widerrum bedeutet: die aus 2012 gezahlten BG ( 3,x % vom nettobetrag ) sind falsch und dort müsste ich ein paar Euro zurückzahlen, theoretisch.


    Hinten raus würde es wohl nur reine Geld hin und her Schieberei sein, die sich kaum lohnt, zumal wir alle wissen, das die Santander darauf ja überhaupt keine Lust hat :D... Ich denke ich lasse es und hoffe auf baldige Zahlung der BG aus 2007 ( Mahnbescheid erstellt 13.02. ).

    Mir ist grade was in den Sinn gekommen... folgender Sachverhalt:


    2007:
    18990,- plus Zinsen plus BG 665,- ( bislang nicht erstattet )


    mtl. mit 250,- finanziert ( 58 Raten ) mit 1. Restrate von 9077,-
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    2012:
    diese 9077,- weiter finanziert, BG so um die 260,- ( wurden erstattet ).


    NUN meine Frage:
    unabhängit von der RÜckzahlung der BG, müsste die Weiterfinanzierung von 2012 nicht neu berechnet werden? Der Netto-Dahrlehensbetrag ist ja auch die Grundlage der berechneten Zinsen. Ohne BG auf den Kredit von 2007, wäre der Nettodarlehensbetrag 2012 ja geringer als Basis.
    Hab ich einen Denkfehler oder könnte mir das mal jemand näher erläutern?

    Meine Unterlagen von 2012 sind ziemlich undurchsichtig und ich steige nicht so recht dahinter, ob die Widerrufsbelehrung in diesem Fall korrekt ist/war. Kann hierzu jemand helfen? Wie bereits erwähnt, wurde mir ein Rückkauf angeboten, jedoch nicht im Umfang der RSV, sondern deutlich drunter.


    MfG

    Eine Kopie der neuen Kostenaufstellung ab 01.04.2015 für die hier ansässige Sparkasse hat finanztip.de bereits gestern erhalten.


    Im Artikel der TAZ ist ja leider nur die Rede von der Postbank. Das dort genannte Widerrufsrecht wird mir mit dem Schreiben zur Kostenaufstellung nicht eingeräumt.


    In wie weit meine Mail Themenrelevant ist, darf die Redaktion entscheiden und ggf. hier zur Diskussion veröffentlichen.


    MfG

    Habe diesbezüglich mal geprüft was so an Gebühren oftmals verlangt werden. Junge Junge...


    Wie verhält man sich dann richtig, wenn zu hohe Gebühren verlangt werden? Sollte man da jedes mal n netten Brief mit den Hinweisen hinschicken?

    Santander:


    1. Schreiben 15.12.2014 verschickt ( Einwurf-Einschreiben )
    gemäß Onlineverfolgung Post: zugestellt 13.01.2015


    Anruf bei der Post ergab: Bereitstellung 18.12.2014 ( damit wirksame Zustellung )
    Der Onlinekram ist eben nicht immer aktuell.


    2. Schreiben mit Hinweis auf das erste ging am 06.01.2015 raus, Zustellung am 07.01.2015


    Antworten sind bislang ausgeblieben.


    3. Schreiben mit Hinweis auf wirksame Zustellung gemäß BGH ging letzten Freitag raus mit Frist bis 02.02.2015.


    Den schriftlichen Nachweis über die Bereitstellung am 18.12. kann mir die Post ( Aussage der Hotline ) NICHT geben, das ginge technisch nicht da es nicht die Zustellung sondern eine Bereitstellung ist.