Hallo Referat Janders,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie haben Recht, wenn man fehlerfrei abschreiben könnte, wäre man eindeutig im Vorteil. Jetzt aber korrekte Zahlen.
Ich bekomme insgesamt eine verrentete Abfindung von 57 128,49 €, die in 10 Jahresbeiträgen von je 5712,85 € aufgeteilt ist. Diese 5712,85 € werden jedes Jahr im März ausbezahlt, 10 Jahre lang.
Es hätte ja auch sein können, dass der Freibetrag von 159,25 € nur auf den im Monat März ausbezahlten Betrag von 5712,85 € verrechnet wird, so dass noch 5 553,60 € mit 15,9 % KV-Beitrag belegt werden.
Laut einer gesetzlichen Regelung werden solche Zahlungen des Arbeitgebers aber auf 120 Monate aufgeteilt für die dann die KV-Beiträge an die KV zu bezahlen sind.
Weil ich aber aus dem errechneten monatlichen Wert (57 128,49 : 120 Monate = 476,07) von 476,07 € monatlich die KV-Beiträge an die KV abführe, habe ich angenommen, dass der Freibetrag von 159,25 € für die monatlich abgeführten Beiträge anzusetzen ist (also 476,07 - 159,25 = .316,82).
Deshalb war ich unsicher welche der beiden Berechnungen die richtige ist.
Das Thema ist nicht ganz einfach, weil die Interpretation von Gesetzestexten nicht ganz so einfach ist.
Für die Pflegeversicherung trifft der Freibetrag nicht zu, sondern es gilt nur eine Freigrenze, die bei mir aber nicht zum Tragen kommt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Wrtlbrmft