Das sie aber ohne Kapitalertragssteuer verkaufen kann, ist aber ein Faktor, den ich schwer kalkulieren kann.
Ein eindeutiges JaEin.
Richtig , für Altanlagen fällt keine KASt an, aber nicht sofort.
Bank behält veräußerten Gewinn ein (Zinsfreibetrag 1000€ ausgenommen)
Im Rahmen der Steuererklärung gibt es unter Anrechnung des 100000 € Freibetrages den Abzug zurück.
Man kann aber die Guten Aktien auch verschenken , dann vervielfacht sich der 100T € Freibetrag.