Insbesondere der ewige Wideruf ist Dein Joker.
Beiträge von tom70794
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Habt ihr nen Tipp für mich, wie ich eine solche Berechnung aufstellen kann?
Die VZ HH prüft auch den Finanziellen Anspruch. Man muß mehr Daten liefern.
Grob kann man deren Online Rechner nutzen: -
Dann landest Du in der Grundversorgung, NICHT in der Ersatzversorgung. Auch wenn der Preis gleich ist in diesem Fall.
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Entweder LBS erklärt das Sie auf Einrede Verjährung verzichtet (was sie bisher wohl nicht getan hat) oder du musst hemmend zum Ombudsmann.
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-Wann konkret wurde die PV Anlage in Betrieb genommen ? Vor 2012?
-Überschußeinspeisung, Volleinspeiser?
-Vor 2012 gab es eine Phase wo das Einspeiseschema Eigenverbrauch mit 25Cent extra belohnte.
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Richtig erkannt. Ein Netzbetreiber kann über eine zweites Standbein auch Stromlieferant sein.
Das ist aber nur bei SEHR Kleinen EVUs so.
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Die kosten des BAV Versicherungsvertrages bitte nicht vergessen.
Nettovertrag möglich? -
Was hat Vattenfall damit zu tun?
Für Deine PLZ ist laut check 24 das kleine
https://www.vg-wartenberg.de/l…rvice-fuer-installateure/
Sowohl
-Netzbetreiber EVU Langenpreising
https://www.vg-wartenberg.de/l…u/struktur-und-netzdaten/als auch
-Grundversorger Elektrizitätsversorgungsunternehmen Langenpreising – Vertrieb-
https://www.vg-wartenberg.de/l…und-und-ersatzversorgung/ -
Der örtliche Anbieter ist wohl auch der Netzbetreiber,
Da liegt ein Grundsatzirrtum vor.
Netzgesselschaft für Einspeisung und Stromversorger sind ZWEI unabhängige Firmen.
Mein eigenes Beispiel:
-PV Einspeisung über https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung-im-ueberblick
-Reststrombezug über https://www.enbw.com/strom/pri…ersatzversorgung/produkte
Wie ist den Deine PLZ bzw. Dein Grundversorger?
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-Wer war den für den Abwesenden Vermieter bei der Wohnungsübergabe zugegen?
-Einschaltung PHV ist ok, da sachlich zuständig. Sie lehnt ja auch unberechtigte Forderungen des Vermieters ab und gewährt hierzu Rechtsschutz.
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Oder hast Du Deinen Bausparvertrag erhöht um 250 T€
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Meine Bausparkasse, die LBS West, weigert sich, das jährliche Entgelt von 18,00 Euro zu erstatten und begründet dies wie folgt:
Hattest Du die LBS in der Verganngenheit gefragt oder gerade jetzt?
Einfach mit Bezug auf aktuelles Urteil neu anfragen, danach zum Ombudsmann.
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Da ich nicht gerne auf den letzten Drücker handle, habe ich am 15.11. einen Stromvertrag bei Yello abgeschlossen / über die auch die Kündigung machen lassen.
Das heißt nicht die Nerven gehabt abzuwarten.
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das Angebrochene Jahr + 3 Jahre :
2022+2021+2020 UND noch bis 31.12.2022 einforderbar das Jahr 2019
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Es droht auf jedenfall Verjährung für 2019 und früher. Musterbrief der VZ ist sicher findbar bzw. werden diese sicher kurzfristig aktualisieren.
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FAZ hat das kürzlich mal durchgerechnet:
"Alle behaupten, das Firmenauto werde vom Finanzamt begünstigt. Wir haben nachgerechnet: Viele Autos sind steuerlich nicht attraktiv – vor allem die teuren Limousinen."
https://www.faz.net/aktuell/fi…nen-18271605.html?premium
Je teurer der Wagen und je größer die Entfernung umso schlechter ist der Vorteil.
Optimal 100% Homeoffice , Null Wegeanrechnung sowie kleiner Wagen
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Wie sagt schon der Talmud:
Wer ein Menschenleben rettet, rettet die ganze Welt
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Heute scheint der BGH zu verhandeln:
Sind Kontogebühren für Bausparer zulässig?
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