Ich habe mal die DWS zur INTERNEN Erstattung der Quellensteuer als Service des Investmentfonds befragt:
"Inwieweit werden die einbehaltenen Quellensteuern der Schweizer Dividenden von Ihren Fonds (
DWS Aktien Schweiz EUR LD ISIN: DE000DWS23F6) direkt bei den Schweizer Steuerbehörden durch Sie selber zurückgeholt oder von Ihnen ausgewiesen?"
Antwort:
"vielen Dank für Ihre Anfrage zur ausländischen Quellensteuer.
Bei ausländischen Fonds wird deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividenden in ausländische Quellensteuer umqualifiziert und kommt voll zur Anrechnung auf die Abgeltungssteuer. Anrechenbare ausländische Quellensteuer wird direkt bei der Ermittlung der einzubehaltenen Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung berücksichtigt. Ausländische Quellensteuer wird zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angerechnet; das bedeutet, dass von der ermittelten Abgeltungsteuer die im Ausland bezahlte Quellensteuer abzogen wird.
Diese Information finden Sie in Ihrer Jahresdepotaufstellung, in der Steuerbescheinigung unter "Summer der angerechnete ausländischen Steuer".