Beiträge von burundi

    Da sie, wie gesagt, eine schulische Ausbildung macht, bräuchte sie das Bafög nicht zurückzahlen. Der Freibetrag leigt bei 5.200 €. Sie hat aber ca. 9.000 € auf dem Sparbuch und ein Auto im Wert von ca. 2.500 €. Das musste sie auch angeben. Außerdem wird das Einkommen von uns Eltern mit berechnet.

    Unsere Tochter (20) macht z. Zt. eine schulische Ausbildung (Erzieherin) und möchte mit ihrem Freund zusammenziehen. Der Freund ist mit seiner Ausbildung fertig und berufstätig. Unsere Tochter hat hingegen kein Einkommen (auch kein Bafög, da zu viel auf dem Sparbuch) außer Kindergeld.
    In wie weit sind wir als Eltern neben dem Kindergeld für unsere Tochter unterhaltspflichtig?
    PS: Der Freund hat bei seinem Vater eine separate Wohnung und zahlt keine Miete.
    Gruß Uwe

    Kann ich leider nicht sagen. Es handelt sich um den Freund meiner Tochter und da möchte ich nicht zu aufdringlich (neugierig) erscheinen.
    Gruß
    Uwe

    Die vorverstorbene Adoptivtochter wurde schon als Kind adoptiert.
    Danke für die Infos. Das zu vererbende Haus hat jetzt je zur Hälfte der Witwer der Adoptivtochter und sein Sohn (also Enkel) bekommen.
    Schöne Grüße Uwe