Beiträge von Joachim Karl-Heinz

    Hallo Franziska, hallo Schlesinger,


    der KLM scheinen die Argumente tatsächlich ausgegangen zu sein, bzw. sie haben von Anfang an gar keine gehabt.
    Schlesingers Vorschlag folgend habe ich mich an die Schlichtungsstelle gewandt und auf der in seinem letzten Kommentar verlinkten Website das Antragsformular ausgefüllt. Beizufügen waren Kopien der mit KLM ausgetauschten E-Mails, der Bordkarten und des E-Tickets für den Flug. Gebühren habe ich allerdings (bislang?) nicht entrichten müssen. Der Antrag wurde am 16.05. abgeschickt und bereits am 18.05. teilte man mir mit, die Unterlagen seinen der KLM zwecks Stellungnahme zugeleitet worden. Heute nun erreichte mich von der Schlichtungsstelle die Nachricht, die KLM habe der Schlichtungsstelle mitgeteilt, dass meine Forderung in Höhe von 600,-€ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (was das in diesem Zusammenhang auch immer heißen möge) akzeptiert würde und man zur Zahlung bereit sei. Die Abwicklung würde nun direkt zwischen mir und der Fluggesellschaft erfolgen.
    Auf Grund dieses sofortigen Anerkenntnisse würde sich die Durchführung eines gesonderten Schlichtungsverfahrens erübrigen, eine juristische Prüfung der Rechtslage durch die Schlichtungsstelle hätte bei dieser Form der Abwicklung nicht stattgefunden. Man betrachte diesen Vorgang damit als abgeschlossen.


    Fazit dieser ganzen Angelegenheit: Bei diesem schnellen Entscheid der KLM, die Zahlung zu leisten, scheint die Rechtslage doch eindeutig zu meinen Gunsten gewesen zu sein. Die Ziererei hatte offensichtlich nur den Zweck, mich als Anspruchsteller zu verunsichern, damit ich von selbst die angebliche Aussichtslosigkeit akzeptiere und irgendwann aufgebe.


    Nun freue ich mich auf das Geld von der KLM und danke Euch beiden herzlichst dafür, mich mit Informationen versorgt und mir letztlich auch Mut zugesprochen zu haben. Schließlich war das ausschlaggebend dafür, dass ich doch noch den Antrag bei der Schlichtungsstelle eingereicht habe.

    So, diese Anfrage hätte ich mir eigentlich sparen können.
    Ich habe das KLM-Beschwerdeformular nochmals ausgefüllt und dabei auf die von Schlesinger zitierten Leitlinien der ergangenen Gerichtsurteile verwiesen sowie auch seinen Kommentar zu den Ausflüchten der KLM bzgl. der Ursachen für die aufgetretene Verspätung übertragen. Als Antwort schrieb man mir folgendes:


    "Wir danken Ihnen für Ihre weitere Mitteilung vom 02. Februar 2015 in Bezug auf Ihre Flugreise von Rio de Janeiro nach Hannover über Amsterdam im Januar 2014.
    Geren haben wir Ihre Anfrage erneut bearbeitet. Jedoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass auch nach nochmaliger Überprüfung Ihres Anliegens kein Anspruch auf Entschädigung gelten gemacht werden kann. Die Verspätung es Fluges KL 702 (!?betroffen war Flug KL0706!) von Rio de Janeiro nach Amsterdam entzieht sich leider unsere Kontrolle und wir bleiben bei der Auffassung, dass hier die EU- Richtlinien 261/2004 gelten.
    Ebenfalls möchten wir Sie höflich bitten, diese Angelegenheit als abgeschlossen zu betrachten, da wir unserer vorherigen Korrespondenz unter Aktenzeichen 7046751001 und 7103309001 nichts mehr hinzuzufügen haben.
    Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir derartige Dokumente bezüglich der Flugunregelmäßigkeit aufgrund von Datenschutz nicht herausgeben dürfen. Diese können jedoch gerichtlich abgefordert werden."


    Offensichtlich legt man es dort darauf an, den Fall bis zu einem gerichtlichen Entscheid auszusitzen! Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich mich zur Klärung der Angelegenheit selbst direkt an die Schiedsstelle wende oder dafür die Dienste einer darauf spezialisierten Firma in Anspruch nehmen sollte.

    Hallo Franziska,
    leider hat sich KLM auf Fragen nach den Gründen für die Verspätung bislang recht bedeckt gehalten. Es war zwar schon während der Fluges von Rio nach Amsterdam vorhersehbar, dass die Abflugverzögerung nicht gänzlich aufzuholen sein würde, aber das bedeutete für die Mitreisenden nicht gleichzeitig, dass der Anschlussflug nach Hannover verpasst würde. Somit unterblieben auch Fragen an das Bordpersonal nach den Gründen für die Verspätung. Und beim Abfluggate in Amsterdam wusste man angeblich überhaupt nichts darüber. Es wurde lediglich inoffiziell gesagt, wir wären auch bei pünktlichem Eintreffen nicht mitgenommen worden, da unser Gepäck nicht rechtzeitig hätte verladen werden können. Seltsame Verkündung! Ein Informations- und Adressenaustausch mit den anderen betroffenen Passagieren hat auch nicht stattgefunden - somit bleibe ich doch letztendlich ein Einzelkämpfer.
    Zu den Ausführungen von Schlesinger passt nur ein Kommentar: schlichtweg phänomenal! Besser hätte man die Rechtslage wohl kaum darlegen können. Ich werde diese Ausführungen - das Einverständnis voraussetzend - in eine erneute Anfrage bei der KLM übernehmen und sie auffordern, mir bei erneuter Verweigerung der Entschädigungszahlung die außergewöhnlichen Umstände der Verspätung exakt zu spezifizieren. Mal sehen, was dabei herauskommt. Letztendlich bleibt mir dann ja immer noch die Möglichkeit, die SÖP zur Schlichtung einzuschalten-
    Beiden Kommentatoren vielen Dank für die Bemühungen, ich werde über den Fortgang weiter berichten.
    Einen schönen Abend noch
    Joachim Karl-Heinz

    Hierzu zwei Zitate aus der Antwort von KLM:
    "Laut unseren Informationen war die Verspätung des Fluges KL0706 (mit dem wir von Rio nach Amsterdam gelangten) auf das verspätete Eintreffen der Maschine aus Amsterdam aus operationstechnischen Gründen zurückzuführen."
    und
    "Wir ...müssen bestätigen, dass die Umstände, die diese Verspätung verursacht haben, im Sinne der EU-Verordnung als außerordentlich gewertet werden. Folglich müssen wir Ihren Antrag auf Ausgleichszahlung leider ablehnen."


    Das "verspätete Eintreffen der Maschine aus Amsterdam", die 32 Minuten später in Rio gelandet ist als vorgesehen, lag daran, dass sie morgens bereits mit 45 Minuten Verzögerung in Amsterdam gestartet ist. Zu den Gründen für diese Verspätung wurden seitens KLM keine Angaben gemacht.
    Ich hoffe, damit etwas Klarheit geschaffen zu haben.

    Hallo Franziska, hallo Schlesinger,


    zur Frage der Entschädigungszahlung bei verpasstem Anschlussflug auch von mir eine Frage:
    Beim Flug von Rio de Janeiro über Amsterdam nach Hannover (beide Flüge mit KLM) traf die Maschine mit 19-minütiger Verspätung in Amsterdam ein. Da als Umsteigezeit nur 50 Minuten zur Verfügung standen, gelang es nicht, rechtzeitig am Abfluggate einzutreffen. Die Passagiere wurden daraufhin auf den Abendflug umgebucht, der erst 7 Stunden später ging.
    Die Forderung auf eine Entschädigung, die KLM mit dem auf ihrer Website aufrufbaren Formular unterbreitet wurde, lehnten sie mit der Begründung ab, dass die von uns genutzte Maschine aus operationstechnischen Gründen verspätet in Rio de Janeiro eingetroffen sei und somit außergewöhnliche Umstände vorgelegen hätten, die keinen Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung begründen würden. Über flightstats.co.uk ist herauszufinden, dass die verspätet in Rio eingetroffene Maschine morgens bereits mit der gleichen Verspätung in Amsterdam gestartet ist. Ich glaube nicht, dass
    dieser Sachverhalt ausreicht, um sich hier auf außergewöhnliche Umstände berufen zu können.
    Außerdem war es KLM ja bekannt, dass die Passagiere aus Rio nur wenig verspätet eintreffen würden und man hätte uns durchaus noch an Bord lassen können.


    Sehe ich das richtig so und lohnt es sich deshalb, in diesem Fall noch die Schlichtungsstelle anzurufen oder ist die Sichtweise von KLM tatsächlich zutreffend?


    Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort


    Joachim Karl-Heinz