Beiträge von Ankeffm

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage zur Betrieblichenaltersvorsorge:
    Der Arbeitergeber muss ja wohl ab 2022 15% von den gesparten Sozialversicherungsabgaben dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.
    Das heißt doch, der AG zahlt keine Rentenversicherung und auch keine Krankenkassenbeiträge.
    Ich verstehe es aber nicht, sowieso der AN keine Ersparnis mehr hat, wenn man ein Brutto über 4500 Euro hat.
    Beide Parteien AG als auch AN sparen sich doch dann trotzdem die Sozialversicherungsbeiträge wenn man in eine baV. spart oder?
    Ich verstehe das irgendwie nicht.
    Vielleicht mag mir das mal einer erklären. ?!
    Danke und liebe Grüße
    Anke