Hallo Tom,
Danke für dein Interesse!
Ja, lange Zeit vergangen, weil überall stand ich solle widersprechen und abwarten was die Klagen der Anderen so bringen. Aber so weit ich weiß verjährt mein Anspruch Ende des Jahres.
Wie sähe es denn aus, wenn der Vertrag fortgeführt würde seitens der BSK? Ich bekomme jährlich einen Kontoauszug mit unverändertem Betrag ohne Zinsen und sie nutzen ihr Lastschriftmandat nicht.
Was bedeutet bauspartechnische Beginn des Vertrages? Der Vertragsbeginn war im Dezember 2005
Zu den Zinsen sagt mein Vertrag (gekürzt):
(1) Das Bausparguthaben wird mit 2,00% jährlich verzinst.
(4) Fruhestens nach Ablauf von 7 Jahren seit dem jungsten Vertragsbeginn (§
1 1 Abs. 3 und 5) wird bei Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen oder
bei Kundigung des Bausparvertrags ein Zinsbonus berechnet. Der Zinsbonus
ist abhängig von den verdienten Guthabenzinsen.
Der Zinsbonus beträgt 120% der Guthabenzinsen ab verdienten Guthabenzinsen von 625 €.
Die Gesamtsumme meiner Zinsen lag bei Kündigung bereits über 625€