Beiträge von Finanztip2020

    Hallo RaphaelP,


    danke für die Info.


    Das BMF Schreiben hatte ich gefunden, allerdings war ich der Meinung, dass eine Anwendung nicht zulässig ist.
    Begründung: auch bei Krankheit oder Urlaub werde ich pauschal versteuert.
    Bei z.B. einem Krankenhausaufenthalt von z.B. 8 Wochen muss ich dennoch das Fahrzeug komplett
    (1% plus 0,03%) nach meiner Kenntnis versteuern, oder ich muss es komplett an den AG zurückgeben.
    In meinem Fall kann aber z.B. auch meine Familie das Fahrzeug nutzen.


    Das würde nach Deiner Erklärung bedeuten, ich müsste nur die 8 Wochen mit 1% versteuern.
    Da ich die 8 Wochen ja nachweislich im Krankenhaus lag.


    Die Anwendung der 0,03% auf Basis der Annahme 15 Tage ergibt natürlich 0,03% x 50.000€ x 65km = 975€
    Die Anwendung der 0,002% ist aus meiner Sicht nur anzuwenden bei "zusätzlichen Heimfahrten", also z.B.
    von einem Zweitwohnsitz. In dem Fall hätte man(n) eine Hin- und Rückfahrt zur Wohnung steuerfrei (Mo und Fr.)
    Fährt man am Di/Mi/Do dennoch zur Arbeit, muss man 6 Fahrten/Woche mit 0,002% zusätzlich versteuern.


    Ein schwieriges Thema, dennoch herzlichen Dank für Deine Hinweise.


    Viele Grüße
    Finanztip2020

    Hallo zusammen,


    im aktuellen Finanztip wird über das Thema "Steuern" beim home office geschrieben. U.a. steht da beim Thema Dienstwagen:


    "Im Gegenzug brechen Ihnen bei der Entfernungspauschale die Werbungskosten weg."


    Dazu meine Frage zum Thema "Dienstwagen".
    Da mir die Entfernungspauschale wegbricht, gehe ich im Umkehrschluss davon aus, dass ich

    • nur die 1%-Regelung für die private Nutzung versteuern muss, die
    • aus 0,03% Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte entfällt, oder?

    Beispielrechnung:
    Fahrzeug Bruttolisteninlandspreis = 50.000€, einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte = 65km

    • OHNE homeoffice = 1% (500€) plus 0,03% (65km x 15€ = 975€) = 1.475€ zusätzlich zu versteuern
      (dafür aber die Möglichkeit, diese Kosten als Entfernungspauschale mit 30ct/km steuerlich abzusetzen)
    • MIT homeoffice (Annahme = gesamter Monat) = 1% (500€), Wegfall der Entfernungskosten
      (dafür auch keine steuerliche Berücksichtigung)

    Ist meine Beispielrechnung korrekt?
    Was passiert, wenn ich nur anteilig (z.B. 15 Tage) im home office arbeite?


    Gerne freue ich mich über sachdienliche Hinweise.
    Besten Dank für die Unterstützung.


    Liebe Grüße
    lumawar