Hallo carola,
auch für gewerbliche Kredite sind bereits Gerichtsverfahren für den Kunden positiv abgeurteilt worden. Ich würde in Ihrem Fall die Sachlage ebenfalls zum Ombudsmann schicken und die Angelegenheit überprüfen lassen. Die Rechtsprechung geht auch bei gewerblichen Krediten davon aus, dass die Kreditbearbeitungsgebühren für jeden Bankkunden egal ob privat oder gewerblich, unzulässig sind.
Außerdem hemmt das die Verjährung, die Bank muss nochmal Stellung beziehen und Sie können ja nichts verlieren.
Liebe Grüße,
Johanna