Beiträge von HansMader

    Wie ich finde eine interessante Thematik


    Das würde dann ja auch heißen, wenn man nach der Verringerung des Freibetrages auf 200T€ auch nur 10T€ schenkt wären plötzlich 210T€ zu versteuern (400T+10T-200T Freibetrag).


    Kann mir das kaum vorstellen, da man ja die 400T€ im Vertrauen auf damals geltende Gesetze steuerfrei verschenkt hat und plötzlich fällt eine große Steuerzahlung an sollte man auch nur geringe Summen "nachschenken"

    Eine Frage zu den Themen Schenkung, Freibetrag, 10 Jahresfrist


    Was passiert denn, sollte der Freibetrag in Zukunft mal vom Gesetzgeber verringert werden.


    Zum Beispiel:

    2021: Schenkung 400.000€ an Kind

    2022: Freibetrag wird auf 200.000€ halbiert


    Vor dem Jahr 2021 haben noch keine Schenkungen stattgefunden.


    Wirkt sich die rechtliche Änderung 2022 auf die Schenkung in 2021 aus?

    Falls nein, was passiert wenn in 2023 dann 200.000€ zwischen den gleichen Personen verschenkt werden, sind dann die 400.000€ plötzlich voll zu versteuern?



    Grüße

    Wie kommen Sie zu der Einschätzung, dass vier Wochen hier nicht reichen.
    Ich würde sogar so weit gehen, dass der kleinste denkbare Zeitraum reicht, also sogar 1 Tag, falls SV pflichtig.



    Die Szenarien zielen auf Ausschlusstatbestände ab, also unter welchen Umständen die Anschlussversicherung dann nicht greift.

    Hallo,


    das Thema obligatorische Anschlussversicherung bei bestehender Anwartschaft war glaube ich im Jahre 2017 schon einmal Thema. Ich würde diesen Punkt gerne aktuell besprechen und thematisch erweitern.


    Sachverhalt:
    -Derzeit PKV ohne Beschäftigung und keine Bezüge vom Staat
    ->Aufnahme SV-pflichtige Beschäftigung unter JAEG


    Sollte die Beschäftigung nach z.B. 4 Wochen beendet werden, sollte ja die obligatorische Anschlussversicherung in Frage kommen.


    Wie verhält es sich wenn:


    1. eine aktive Anwartschaft bei der PKV besteht
    oder
    2. die PKV einfach weitergeführt wurde


    jeweils für das Szenario, dass der Versicherte es der GKV nach Beendigung der SV-Pflicht meldet(1a/2a) bzw. nicht meldet (1b/2b).




    Ich denke es ist ein durchaus interessant Sachverhalt, der für einige Leute in Frage kommt.


    Danke für die Infos und eine angeregte DIskussion.