Beiträge von Kleine_Sparer

    Du hast Recht, Kindererziehungszeiten können angerechnet werden (Vorraussetzung 60 geleisteten Beitragsmonaten in die DRV)


    Hab es auch nochmal auf der Seite deom Vorsorgewerk dirket gefunden:


    Auf Antrag kann eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Dies gilt nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch, wenn ein gültiger Befreiungsbescheid zugunsten des Versorgungswerks vorliegt


    Sprich:
    Wärend der Kindererziehungszeiten besteht unmittelbare Zulagenberechtigung
    Und danach muss Sie auch nur den Sockelbeitrag zahlen auch wenn sie wieder vollzeit arbeiten würde?

    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Kurzer Hinweis zu meiner Frau:
    Als Architektin zahlt sie keine Beiträge zur DRV sondern nur in das Vorsorgewerk der Architektenkammer und bekommt auch keine Anrechnungspunkte/zeiten für die Erziehung der Kinder



    Ich habe mir unter anderem den Link zur Finanztip Seite nochmal genauer durchgelesen, da steht:



    Zahlt nur ein Ehepartner in die Rentenversicherung ein, ist der andere trotzdem mittelbar förderberechtigt. Um die Grundzulage zu erhalten, muss der zweite Ehepartner lediglich den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen.


    Das verstehe ich dann aber so:
    Seit unserer Hochzeit darf meine Frau einen Riestervertrag abschließen und muss nur einen Sockelbetrag von 60€ einzahlen, egal ob Sie in Elternzeit ist oder als angestellte Architektin arbeitet.
    Da sie weder in der Elternzeit noch in der Zeit als Angestellte in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt

    Hallo Finanztip-Community,


    trotz meiner Bemühung der Suchfunktion habe ich nicht ganz die Antwort auf unsere Reiter-Vorsorge Situation gefunden und habe deswegen ein neues Thema eröffnet. (Falls bereits besprochen, bitte einfach den Link posten, vielen Dank)


    Gemeinsamkeiten
    Ehe seit Juni 2018
    Gemeinsam veranlagt
    Juli 2020 Geburt unseres ersten Kindes


    Mann:
    Angestellter und pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung -> unmittelbar Vörderberechtigt
    Besitz aktiven Riester Vertrag der auch bespart wird


    Frau:
    Angestellte Architektin aber Pflichtmitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk der Architekten -> nicht Vörderberechtigt
    Vollzeit angestellt bis zur Elternzeit/Mutterschutz
    Elternzeit für mindestens 1 Jahr
    Bezug von Elterngeld für 12 Monate


    Meine Annahme:
    Seit der Hochzeit ist die Frau mittelbar Föderberechtigt, kann also einen Riestervertrag abschließen


    Meine Fragen
    1. Wie hoch muss für die Frau der Riester Beitrag sein um alle Zulagen zu erhalten?
    a) Variabel, 4% vom Vorjahreseinkommen
    b) Fest, 60€ Grundbeitrag auch nach der Elternzeit bei wiederaufnahm einer Teil- oder Vollzeitstelle?
    c) Was ganz anderes


    2. Ist der Riestervertrag der Frau auch noch gültig wenn der Mann seinen in der Zukunft stilllegen würde?


    Ich hoffe ich habe alle relevanten Informationen für die beantwortung der Fragen bereitgestellt.
    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.


    Kleine Sparer