Hallo zusammen,
ich wollte mich nochmal zurückmelden, da hier einige gefragt haben, wie meine Erfahrungen waren.
Leider kann ich aus eigener Erfahrung weder bestätigen noch dementieren, dass ein Steuerklassenwechsel nach Beginn des Mutterschutzes negative Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld hat, da die Kurzarbeit bei uns im Betrieb nach dem Sommer wieder aufgehoben wurde und wir so wieder in die für das Elterngeld günstige Steuerklassenkombi Frau III / Mann IV gewechselt sind.
Wenn man es aber von der gesetzlichen Seite betrachtet, die auch von diversen Gerichtsurteilen bestätigt wurde, dann hat ein Wechsel der Steuerklasse nach Beginn des Mutterschutzes keine Auswirkungen auf den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld (siehe Antwort von A_n_a ), noch auf das Elterngeld der Mutter (wurde mir auch telefonisch so von der zuständigen Elterngeldstelle bestätigt).
phk Auch wenn die Antwort dir jetzt nicht mehr weiterhelfen sollte (vielleicht hilft sie ja anderen):
Bei Gleichstand der Steuerklassen in den 12 Monaten vor der Geburt (bei Frauen in den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes), z.B. 6 Monate SK III und 6 Monate SK IV, zählt die Steuerklasse die im Monat vor Geburt/vor Beginn des Mutterschutzes gültig war. (Gerichtsurteil des SG Darmstadt vom 25.11.2014, S 20 EG 11/14)
Bitte entschuldigt, dass ich mich erst so spät zurückgemeldet habe.
Mit freundlichem Gruß,
Klaus