Hallo Woita, es ist in der Tat so, dass in den ersten Jahren ein Großteil der Einzahlungen für die Provision des Vermittlers draufgeht, wenn ein provisionspflichtiger Tarif gewählt wird (im Gegensatz zu Netto- oder Honorartarifen).
Es wurde eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, wahrscheinlich in Form einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung bei Canada Life. Dann solltest Du auch eine Versorgungszusage Deines bisherigen Arbeitnehmers haben. Sollte es die nicht geben, hat Dein Arbeitgeber Dir widerrechtlich Teile Deines arbeitsvertraglich geregelten Lohns vorenthalten (Änderungen oder Ergänzungen zum Arbeitsvertrag bedürfen der Schriftform).
Dein Ex-Arbeitgeber hat sich verpflichtet, von Deinem Lohn einen bestimmten Betrag monatlich in eine Direktversicherung einzuzahlen. Da Dein Ex-Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist und er die Hoheit darüber hat, welchen Durchführungsweg (hier: wahrscheinlich Direktversicherung) und welchen Anbieter er wählt, hast Du ja keine Wahl. Wenn er (Dein Ex-Arbeitgeber) so einen gebührenfressenden Vertrag abschließt, macht er sich meiner Meinung nach schadensersatzpflichtig. Es gibt nämlich am Markt provisionsfreie Tarife, sogenannte "Nettotarife", die für die betriebliche Altersversorgung von Mitarbeitern viel besser geeignet sind. Hier handelt der Arbeitgeber mit dem Berater ein bestimmtes Honorar aus, dass natürlich der Arbeitgeber dann auch bezahlen muss. Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber das Kostenrisiko auf Dich abgewälzt und dagegen würde ich angehen.