Entschuldigung, ich meinte natürlich den Vertragsschluss ausserhalb der Geschäftsräume.
Ihre Antwortet ist erwartungsgemäß, aber eben nicht befriedigend für mein Gerechtigkeitsempfinden.
Es liegt nahe, dass die Bank nicht widerrufen will, da ihr bei einer Kündigung/Rücktritt der Gewinn zusteht.
Ich hatte noch nach einem Konstrukt gesucht, die Sicherungserklärung zwischen der Bank und S und den Kreditvertrag zwischen Bank und D als Verbund anzusehen, sodass bei einem Widerruf des einen der andere Vertrag auch rückabgewickelt werden muss bzw. nach Widerruf der Sicherungserklärung der Kreditvertrag wieder in den "Bearbeitungsstand" einer Kreditanfrage gestellt wird und wegen fehlender Sicherheiten abgelehnt wird.
Es wäre interessant ob ein Widerruf der Bank Vorrang vor einer Kündigung hat. Auch unter dem Gesichtspunkt der Interessenabwägung bei Kündigung aus wichtigem Grund.