Beiträge von HelenaMeier

    Guten Tag,
    ich habe zwei Fragen:
    Meine Ehefrau und ich haben haben bereits je einen Riestervertrag, wo wir seit 2002 einzahlen.
    Wir sind derezit 54 bzw. 57 Jahre alt.
    Jetzt haben wir von der Kleinstbetragsregelung gehört, wonach Guthaben von derzeit ca. EUR 7.000 je Rieservertrag nicht verrentet werden sondern einmalig abgefunden haben. Sicher könnte jeder von uns bei einem anderen Anbieter einen zweiten Vertrag abschließen, um dies zu nutzen.
    Dort würden dann bis Rentenbeginn jeweils nur soviel Guthaben entstehen, dass eine Einmalzahlung als Abfindung möglich wäre.

    Wann muss die einmalige Abfindung erfolgen, im Jahr des erstmaligen Rentenbeginns aus der gesetzlichen Rente oder im Folgejahr, können wir als Anleger das entscheiden?
    Ist dann neben der einmaligen Abfindung des jeweils einen Vertrages zusätzlich eine Entnahme von 30 % als einmalige Auszahlung aus dem anderen Vertrag möglich? Dies sollte wahrscheinlich auch in einem anderen Jahr geschehen und nicht zu dem Zeitpunkt, wo die einmalige Abfindung erfolgt.

    Da unser Einkommen bei Beginn des Rentenbezugs deutlich sinkt, wird sich die Steuerbelastung deutlich verringern.

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner beiden Fragen im Voraus!

    Freundliche Grüße
    Helena Meier