Beiträge von Findus

    Hallo zusammen,


    ich habe seit 2006 , also seit 14 Jahren, eine Risikolebensversicherung über 150.000 EUR. Die Versicherung läuft über insgesamt 24 Jahre bis 2030, also noch 10 Jahre. Die garantierte beitragsfreie Leistung beträgt aktuell 40.000 EUR. Ich bin Versicherungsnehmer und Beitragszahler, meine Lebensgefährten ist die Bezugsberechtigte der Lebensversicherung und überdies als meine Erbin bestimmt (es gibt auch noch andere Erbberechtigte). Angenommen, ich stürbe vor 2030...


    So wie ich das verstehe, gilt bei der derzeitigen Konstellation das Folgende:

    Die Versicherungssumme von 150.000 EUR würde an meine Lebensgefährtin ausgezahlt werden, da sie die Bezugsberechtigte der Lebensversicherung ist. Auf den den Freibetrag von 30.000 EUR übersteigenden Betrag von 120.000 EUR müsste meine Lebensgefährtin (Steuerklasse III) eine Erbschaftssteuer von 30 % zahlen, also 36.000 EUR. Wenn stattdessen ich der Bezugsberechtigte wäre, sähe es ähnlich aus: Die Versicherungssumme gehörte zum Nachlass und würde dementsprechend unter den Erben aufgeteilt werden. Wenn vom Erbe auf meine Lebensgefährtin mehr als 30.000 EUR entfiele, müsste sie auf den 30.000 EUR übersteigenden Teil 30 % Erbschaftssteuer zahlen.


    Was ist nun, wenn ich den Versicherungsvertrag heute auf meine Lebensgefährtin übertrüge (die versicherte Person bleibe ich) ? D. h. sie würde neue Versicherungsnehmerin und zahlte fortan auch die Beiträge, Bezugsberechtigte bliebe sie auch.

    Alternative A:
    Die Übertragung des Versicherungsvertrags von mir auf meine Lebensgefährtin ist steuerfrei. Sie bekommt die 150.000 EUR Versicherungssumme steuerfrei.


    Alternative B:

    Die Übertragung des Versicherungsvertrags von mir auf meine Lebensgefährtin ist steuerfrei. Sie bekommt die 150.000 EUR Versicherungssumme jedoch nicht steuerfrei, weil sie nicht die ganze Zeit die Beiträge gezahlt hat.


    Alternative C:

    Die Übertragung des Versicherungsvertrags von mir auf meinen Lebensgefährtin ist nicht steuerfrei, die aktuelle garantierte beitragsfreie Leistung (40.000 EUR) wird berücksichtigt. Meine Lebensgefährtin müsste auf 40.000 EUR ./. 30.000 EUR Freibetrag = 10.000 EUR eine Schenkungssteuer in Höhe von 30 %, also 3.000 EUR zahlen. Die 150.000 EUR Versicherungssumme bekäme sie hingegen steuerfrei.


    Könnt ihr mir erläutern, was zutreffend ist? Gibt es noch andere Alternativen, an die ich noch gar nicht gedacht habe?


    Viele Grüße und vorab vielen Dank

    Findus

    Zum 1. Juli 2020 soll die Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden (Gesetzentwurf). Derzeit legen die Gaspreise einen Vertragswechsel nahe.


    Mein Vertrag läuft bis zum 31.12.2020 (Erstvertragslaufzeit), nach Ablauf soll es einen Bonus geben. Meine Frage ist: Habe ich ein Recht auf Sonderkündigung zum 1. Juli und Anspruch auf diesen Bonus?


    Laut AGB stellt u.a. die Änderung der Höhe der Umsatzsteuer eine Preisänderung dar.


    Bei Preisänderungen müsste mich der Versorger an sich 6 Wochen vorher informieren und auf mein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Das klappt ja schon mal nicht, weil der Entwurf für das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz gerade mal vom Kabinett beschlossen und erst noch als Gesetz vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und verkündet werden muss.


    "Ihnen steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Wir werden Sie zeitgleich mit der Information über die Preisänderung auf dieses Kündigungsrecht in Textform besonders hinweisen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt."


    Preisänderung ist m.E. jede Erhöhung oder Senkung.


    "Wir berücksichtigen den Bonus in der ersten Rechnung dieses Vertrags und nicht bereits bei Ihren Abschlagszahlungen. Wenn Sie den Vertrag während der Erstvertragslaufzeit wegen einer Änderung der Preise oder Vertragsbedingungen kündigen, erhalten Sie den Bonus wie vereinbart. Dies gilt nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits zu den Bedingungen dieses Vertrags beliefert werden. Sie erhalten keinen Bonus, wenn der Vertrag aus anderen Gründen endet, bevor die Erstvertragslaufzeit abgelaufen ist."


    Wenn ich das richtig interpretiere, könnte ich wegen der Änderung des Preises (ggf. auch rückwirkend) zum 1. Juli 2020 kündigen und bekäme trotzdem den Bonus. Oder gibt es etwas, was ich nicht bedacht habe?


    Ich würde mich über euer Feedback freuen.