Beiträge von rexlouis

    Kurzes Update, nachdem ich jetzt meine Vorpauschalen-Versteuerungs-Unterlagen für 2023 erhalten habe:


    Ich hatte in meinem vorherigen Post geschrieben, dass ich nach meiner Rechnung mit insgesamt 1.893,88€ Vorabpauschale vor Teilfreistellung rechne.


    Es wurden mir nun aber 1.892,00€ Vorabpauschale berechnet, also knapp daneben. ;)

    Wenn ich allerdings nicht mit 69,369€ Jahresanfangskurs rechne, sondern mit 69,300€, komme ich exakt auf die 1.892,00€.


    Kann es sein, das mein Broker oder FinanzenNetZero "abgerundet" hat?

    Die gepostete Tabelle, vermutlich eine Bankunterlage, rechnet anders

    Danke für die Lorbeeren. Zumindest die erste Datei, die mir dann doch zu heikel war, ins Internet gestellt zu haben, die ich dann wieder gelöscht habe und auf die du dich zweifelsohne beziehst, habe ich selber gestaltet. ^^


    Ich bin gespannt, ob meine Rechnung stimmt! In gut zwei Wochen werde ich es wissen.

    Ich bin auch sehr gespannt.

    Eigentlich sollte sich die Vorabpauschale ja durch die kaufpreisunabhängige Formel


    2,55%*70%*12/12*69,369


    ...für alle Anteile bis einschließlich 01/2023


    und


    2,55%*70%*[Monatsteil]/12*69,369


    ...für alle Anteile ab 02/2023


    einfach ergeben.


    So habe ich es ja entsprechend einfach, weil ich eh immer den gleichen ETF kaufe.


    Somit müssten es bei meinen 1.490 Anteile bis 01/2023 entsprechend 1.844,97€ und für meine unterjährig gekauften Anteile insgesamt 48,91€ Vorabpauschale ausgewiesen bekommen.


    Davon werden dann noch 70% teilfreigestellt und davon ca. 25% an Steuern geleistet.

    Das ist dann schon heftig, oder sehe ich das falsch?

    Bei der Summe ist es dann schon gut, zu wissen, wie viel Vorabpauschale auf jedem Anteil "liegt", sonst kommt man ja gar nicht mehr weiter bei einem Verkauf...

    Das ist Wahnsinn, dass du dir das anschaust. Sowas erwarte ich natürlich nicht, aber vielen lieben Dank!

    Wenn Du 250 Flocken übrig hast, kaufst Du gleich mal 5 Anteile oder so.

    ...ist es nicht cool, dass man das aus den blanken Zahlen (korrekt!) ableiten kann? ;)


    Einkaufspreis + Kosten ist quasi Dein "dirty price", also Dein Anschaffungspreis

    ...tatsächlich bin ich hier sehr lean unterwegs und habe nur zweimal - aus Blödheit - eine Gebühr zahlen müssen; ansonsten ist es tatsächlich "gebührenfrei"

    Das hast Du im Jahr 2021 nicht berücksichtigt. Du hast dort zwei kleine Posten verkauft und Deinen Gewinn ohne Berücksichtigung der bereits versteuerten Vorabpauschalen errechnet. Das mag Dir nur deswegen nicht aufgefallen sein, da Du ohnehin nichts versteuert hast und weil die Vorabpauschale für 2020 teilweise kleiner war als 1 Cent.

    ...das ist mir aufgefallen, hatte ich aber tatsächlich in der Tabelle nicht erwähnt. Ich müsste nochmal nachgucken, wie da die Differenz war, ich hatte das in meinen Unterlagen gesehen; es waren aber nicht mehr als 1,50€...

    Check doch mal die Verkaufsabrechnungen vom 1.11.2023! Ich rechne für diesen Posten einen Gewinn von 1958,97 € aus (statt 1959,91 €).


    Ich komme hier tatsächlich auf folgende Rechnung:




    Fürs Jahr 2023 ist die Vorabpauschale dann nennenswert

    ...genau deshalb ist es mir ja so wichtig, weil ich sonst Schwierigkeiten habe, einen Verkauf genau zu bemessen...


    So oder so - vielen Dank! :)

    Wir hatten das neulich mal: Die Vorabpauschale wird auch bei unterjährigem Kauf nicht auf den Kaufpreis bezogen, sondern auf den Kurs zu Jahresanfang.

    Okay, cool. :)

    Langsam hab ich es...


    Wie gesagt habe ich bei die Vorabpauschale 2020 ja bereits die einzelnen Werte.


    Für 2023 wäre es dann wie folgt:

    Der Anfangskurs für meinen ETF lag 2023 bei 69,369€ (Angabe von Finanztipp).


    Die Formel für die Berechnung eines jeden Anteils wäre also:


    Für einen Bestands-Anteil, den ich bereits im Januar 2023 besaß:

    =2,55%*70%*12/12*69,369 = ca. 1,24€/Anteil


    Für einen Kauf im Dezember 2023:

    =2,55%*70%*1/12*69,369 = ca. 0,10€/Anteil


    Also kommen auf beispielsweise 1.000 ETFs, die ich bis 30. Januar 2023 erwarb, zirka 1.238€ Vorabpauschale hinzu, zu den 100 ETFs, die ich nach Januar 2023 erwarb, entsprechend der Formel?


    Verkaufe ich nun in 2024 sagen wir mal 79 der älteren Anteile, habe ich bereits zirka 97,82€ an Vorabpauschale geleistet?


    Also 1,24*79...


    Nicht?

    Das Entscheidende ist m. E. die Empfehlung von Achim Weiss, jeden einzelnen (Sparplan-)Kauf von Anfang bis Ende einzeln zu erhalten und durchzurechnen.


    Vielen Dank, genau so habe ich es auch von Anfang an gemacht gehabt, komme aber dennoch nicht auf jene 11,69€, die mir meine Bank als Vorabpauschale für 2020 zurückmeldete...und auch nicht auf die Einzel-Vorabpauschalen-Werte für jeden einzelnen Kauf... :(

    Lad das Excelblatt hoch, dann rechne ich es Dir aus. :) Ok, das machst Du natürlich nicht, das erwartet auch keiner von Dir.

    Ich habe mal meine Excel-Tabelle stark vereinfacht und für 2020 beigefügt.

    Es handelt sich dabei um meine ETF-Käufe 2020, auf den für dieses Jahr eine Vorabpauschale in Höhe von 11,69€ nach Depotbeleg angefallen war, die ich aber auf Grundlage der Formel 0,07%*70%*6/12*Kaufpreis für einen Kauf im Juli (siehe Spalte F) nicht nachvollziehen kann...


    Eventuell habe ich hier irgendwo einen Gedankenfehler?


    Wie gesagt ist es für dieses Jahr 2020 auch nicht so schlimm, weil ich bei einer Depotübertragung die auf die einzelnen ETF-Teile liegenden, bezahlten Vorabpauschalen gefunden habe; so liegen beispielsweise auf 625 Anteilen 8,70€ Vorabpauschale für 2020, siehe Spalte H...


    Nur wie ich nun die Vorabpauschale für 2023 auf die einzelnen ETF-Teile umlegen kann, ist meine Frage.

    Und natürlich, wie ich auf 11,69€ Vorabpauschale gemäß Beleg komme und dann auch, wie ich auf 8,70€ für 625 ETF-Anteile in 2020 kommen kann...



    DANKE!

    Nochmals danke! :)


    Die Frage wundert mich jetzt. Den komplexeren Ablauf des Jahres 2020 hast Du nachvollzogen und der einfachere Ablauf des Jahres 2023 macht Dir Schwierigkeiten?

    ...das liegt daran, dass ich leider mathematisch dumm bin und nicht verstanden habe, wie wir auf die Zahlen kommen; beziehungsweise auch nach einigen Mühen meine praktischen Zahlen nicht mit deiner theoretischen Berechnung nachvollziehen konnte...


    Allerdings habe ich ja immerhin in meinem "Ausweis der Anschaffungskosten" die ganzen auf die einzelnen Tranchen liegenden Vorabpauschalen aufgelistet und so komme ich zumindest auf die exakte Rechnung meines Teilverkaufes...beziehungsweise habe errechnet, dass auf meinen 2020 erworbenen 625 ETF-Stücken, auf denen 8,70€ Vorabpauschale lagen, bei einem Verkauf von 79 dieser ETF-Teile 8,70€ / 625 * 79 = 1,10€ rauskommen...was ja auch in meiner Abrechnung steht. Von demher passt das und diese Vorabpauschale kann ich künftig mit berechnen.



    Allerdings ist und meine Ausgangsfrage, die man mit einer Vorabpauschale 2023 umgeht, dazu ein Beispiel - ich hoffe, dass du da kurz noch deinen Senf dazugeben kannst:


    Es geht um die Vorabpauschale 2023.

    Nehmen wir einfachheitshalber an, diese wird mir im Januar 2024 mit 500€ berechnet (wie schon geschrieben wird diese dann über meinen Freistellungsauftrag für 2024 abgedeckt).


    Diese 500€ verteile ich dann wie folgt auf meine ganzen ETF-Stücke, die ich zum 31.12.2023 im Depot hatte.

    Alle Stücke, die ich bis zum 30.01.2023 im Depot hatte, werden "voll" gezählt.

    Alle Stücke, die ich im Laufe des Jahres 2023 kaufte, werden anteilig gezählt, also ein Kauf im Oktober 2023 bedeutet 3/12 der Vorabpauschale.


    Nehmen wir weiter an, dass ich 1200 Stück bereits Anfang 2023 hatte und im Juni 200 nachgekauft habe und im Oktober nochmals 200, insgesamt also 1600 ETF-Stücke auf dem Depot zum 31.12.2023 liegen hatte.


    Wie geht dann die Formel?

    Kann ich das überhaupt rechnen, wenn ich "nur" den öden Gesamtbetrag der Vorabpauschale (500€) habe?



    Ich weiß, dass das so ist, dass ich das Pferd von hinten aufzäume, aber wie gesagt - alles andere überschreitet meine sowieso nur eingeschränkten mathematischen Fähigkeiten...


    Herzlichen Dank!

    Achim, du bist wirklich eine Koryphäe!!


    Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die investierte Zeit! :)


    Wie ich oben kurz vor dir bereits geschrieben hatte, habe ich die Teilberechnung der einzelnen ETF-Käufe 2020 auf einem Dokument nachvollziehen können:


    Nun bleibt für mich eben nur noch die Frage offen, wie es mit der Vorabpauschale 2023 aussehen wird, also ob ich diese "gleichmäßig" auf alle meine ETFs aufteilen kann oder wieder die Monate berechnen muss...

    Für das Jahr 2023 wird es rechnerisch etwas einfacher, weil Du hier die Vorabpauschale komplett berücksichtigen kannst und nicht zeitanteilig.

    ...also gehe ich mal davon aus, dass ich das einfacher machen kann?


    Ich habe durch die Zukäufe der vergangenen Jahre mittlerweile fast 2000 Stück des ETFs. Wird nun eine Vorabpauschalte von - beispielsweise - 400€ für das Jahr 2023 fällig, kann ich diese ganz einfach auf die 2000 Stück gleichmäßig aufteilen, muss nur berücksichtigen, dass auf jenen Stücken des ETFs, die ich noch 2020 kaufte, bereits eine Vorabpauschale "liegt", die ich dann zu der aufgeteilten Vorabpauschale für 2023 dazu addiere?


    Oder?


    Nochmals recht herzlichen Dank!!

    Vielleicht noch eine kurze Ergänzung/Frage:


    Ich habe in einem Ausweis der Anschaffungskosten bemerkt, dass bei jedem ETF-Kauf eine separate Summe an Vorabpauschale danebenstand. Bei anfänglich gekauften 625 Stück zum Beispiel "8,70€", also pro Stück ~0,013920€, bei drei Monate später erworbenen 18 Stück "0,17€", also pro Stück ~0,007222€.


    So komme ich bei einem Verkauf der oben erwähnten 79 Stück dieses ersten "Kaufs" auf die in der Bescheinigung erwähnten 1,10€ (79*0,013920).

    Soweit logisch.


    Ist diese "krumme" Verteilung auf die jeweiligen Stückzahlen der Tatsache geschuldet, dass ich unterjährig zum ersten Mal kaufte, somit kein "Anfangswert" zu Beginn 2020 vorhanden war?


    Und vor allem: Kann ich bei zukünftigen Vorabpauschalen nun einfach die Vorabpauschale gleichmäßig auf jenen Stück legen, die Ende 2023 im Depot sind?

    Oder muss ich auch hier aufpassen? Also haben die Stück vielleicht erneut unterschiedliche Werte an Vorabpauschalen pro Stück, wenn ich manche beispielsweise im März und andere im November (also zu unterschiedlichen Zeiten und unterschiedlichen Preisen) kaufte?


    Vielen Dank.

    Hallo Achim,

    vielen Dank für die Antworten!

    Das gibt für mich schon Sinn und ich verstehe - denke ich zumindest - die Theorie dahinter.

    Mit meinen Zahlen gibt das allerdings keinerlei Sinn...


    Deshalb mein konkretes Beispiel:


    Natürlich halte ich alle Transaktionen in einer Excel-Tabelle fest.

    Wie beschrieben bin ich ausschließlich in einem thesaurierenden ETF - iShares World - investiert.

    Ich habe im Juni 2020 zum ersten Mal kräftig ETFs gekauft und hatte am Jahresende 1111 ETFs im Depot. Dabei muss man berücksichtigen, dass ich bereits da meinen Freistellungsauftrag ausreizen wollte und durch den Verkauf von 161 ETFs den Freistellungsauftrag ausgenutzt habe; fünf Minuten später habe ich die 161 ETFs zum gleichen Kurs wieder zurückgekauft, also lediglich meinen Gewinn realisiert, um den Steuerfreibetrag auszunutzen - noch völlig unter Missachtung jeglicher Idee einer Vorabpauschale.


    Ich habe bisher einmal eine Vorabpauschale gezahlt, und zwar für das Jahr 2020 (im Januar 2021 mit dem Freistellungsauftrag verrechnet), als der Basiszins bei 0,07% lag. Seitdem ist ja keinerlei Vorabpauschale mehr dazugekommen. Für 2020 wurde mir genau 11,69€ Vorabpauschale berechnet (nach Teilfreistellung 8,20€). So wie ich es verstehe, sollte nun bei meinen ähnlichen Verkäufen 2021, 2022 und 2023 diese 11,69€ als bereits gezahlte Steuer verrechnet werden?


    (2021 - Leider habe ich auf die schnelle hier keine Zahlen parat)

    2022 habe ich weitere 156 ETFs verkauft und einen Gewinn von 2.037,52€ realisiert (doppelter Freibetrag durch Heirat). Allerdings wurden mir davon 2,17€ als "bereits gezahlte Vorabpauschale" abgezogen, wobei mir 65ct der Teilfreistellung wieder dazugezählt wurden.

    2023 habe ich nun 79 ETFs verkauft und einen Gewinn von 1.951,91€ gemacht, es wurden mir davon 1,10€ als "bereits gezahlte Vorabpauschale" abgezogen, wobei mir 33ct der Teilfreistellung wieder dazugezählt wurden.


    Von meinen zum Jahresende 2020 vorhandenen 1111 ETFs im Depot habe ich ergo nur einen Bruchteil an Gewinnen realisiert, aber bereits von der bezahlten Vorabpauschale mehr wiederbekommen als ich angesichts der geringen Vorabpauschale in Höhe von 11,69€ erwartet hätte...


    Deshalb die Rückfrage:

    Wenn Du vom Gewinn aber vorab schon etwas versteuert hast, mußt Du das nicht ein zweites Mal versteuern, also führst Du einen weiteren Preis mit (nenn ihn meinetwegen "Steuerbasispreis"), nämlich die Summe des Einkaufspreises + die versteuerten Vorabpauschalen (für 2023 die erste, für 2024 sicherlich die zweite etc.). Wenn Du den entsprechenden Anteil dann verkaufst, bemißt sich der noch zu versteuernde Gewinn aus Verkaufserlös - Steuerbasispreis.

    Für welche ETFs gilt denn die bereits gezahlte Vorabpauschale?

    Meiner Einschätzung nach sollten bei der Berechnung der Vorabpauschale jene ETFs gezählt haben, die Ende 2020 im Depot lagen, also die 1111 Stück?

    Also "liegen" auf diesen 1111 ETFs die bereits gezahlte Vorabpauschale in Höhe von 11,69€, wenn ich es auf jedes Stück ETF runterbreche also ~1,1ct pro Stück ETF.


    Wie komme ich dann bei einem Verkauf einer kleinen Stückzahl auf 2,17€ (2022) beziehungsweise 1,10€ (2023) an "bereits gezahlter Vorabpauschale"?

    Die ETFs, die ich da verkauft habe, sind immer noch jene, die ich 2020 als erstes erwarb...


    Ich bin mir sicher, dass irgendein Gedankenfehler hier drin steckt, denn irgendwie ausrechenbar muss das ja sein...meiner Meinung nach ist das aber wirklich ziemlich kompliziert auszurechnen...und ganz doof bin ich auch nicht.


    Wäre super, wenn du noch etwas dazu sagen könntest.

    Beigefügt mal den Auszug meines Verkaufs 2023:



    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,


    ich habe eine mathematische Herausforderung für wirkliche Steuer-Nerds unter euch.


    War es in den vergangenen zwei Jahren ja aufgrund eines negativen Basiszins ruhig zum Thema Vorabpauschale, wird diese auf 2023 im Januar 2024 wieder „eingeführt“.


    Die Vorabpauschale an sich zu berechnen, ist bereits eine Herausforderung, aber hier gibt es genug Online-Rechner auf diversen Portalen…



    Meine Frage ist hingegen spezifischer:


    Es heißt ja: „Die Vorabpauschale wird bei einem späteren Verkauf der Anteile berücksichtigt“.


    Aber welchen „Formelweg“ muss ich gehen, um herauszufinden, wie viele Steuern bereits durch die Vorabpauschale beglichen sind und bei einem Teilverkauf nicht mehr berücksichtigt werden müssen?


    Das ist sicher kompliziert, muss aber irgendwie in einer Excel in Formel gesetzt werden können?



    Es geht mir vor allem um einen thesaurierenden Aktien-ETF, den ich seit mittlerweile 3 Jahren im Depot habe und immer wieder nachgekauft habe. Um den Freibetrag in Höhe von 1.000€ optimal nutzen zu können, verkaufe ich diesen ETF jedes Jahr einmal in optimaler Stückzahl und komme gemäß der FiFo-Regeln auch ohne Probleme jedes Mal auf einen Gewinn, der ziemlich genau meinen Freibetrag „füllt“ und mit Hilfe von Excel hundertprozentig prognostizierbar ist. Bekomme ich nun Anfang nächsten Jahres eine Vorabpauschale von mehreren hundert Euro „aufgedrückt“, würde diese erstens durch meinen Freibetrag für 2024 abgedeckt sein und könnte ich diese zweitens einfach von den 1.000€ abziehen, um dann den übriggebliebenen Freibetrag auszuschöpfen. Nun kommt aber die „Berücksichtigung der bereits gezahlten Anteile“ zum Tragen…


    Wie berechne ich also diese Berücksichtigung?



    Vielen Dank.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die mir das Internet oder Google nicht beantworten kann.


    Mein Fall:

    Ich habe während der Pandemie 2020 erstmals ETFs gekauft und zwar immer und ausschließlich den iShares Core MSCI World (thesaurierend).

    Nun habe ich - um den Freibetrag in Höhe von 801€ (1.000€) auszunutzen, jedes Jahr brav genau so viele ETFs verkauft und gleich wieder rückgekauft, damit durch meinen Gewinn der Freibetrag inklusive Teilfreistellung optimal ausgenutzt wurde. Das hat jetzt dreimal perfekt funktioniert, strukturierte Exceltabelle sei Dank.


    So kompliziert war das auch gar nicht, weil in den letzten Jahren die Vorabpauschale entweder niedrig oder überhaupt nicht erhoben wurde.

    Nun ist diese Vorabpauschale für 2023 ja auf 2,55% heftig angehoben wurden und ich mache mir Gedanken, wie ich das einrechnen muss...


    Erst einmal: Die Vorabpauschale für 2023 wirkt sich steuerlich erst Anfang Januar 2024 aus? Heißt also, dass ich für 2024 bestenfalls einen Freistellungsauftrag benötige und nicht schon jetzt in 2023? Oder?


    Dann: Wie wird die Vorabpauschale denn bei einem Verkauf der ETFs später eingerechnet?


    Beispiel:

    Wie gesagt kann ich für 2023 beruhigt wieder meine ETFs so verkaufen und rückkaufen wie bisher, weil ja erst in 2024 sie Vorabpauschale für 2023 steuerlich anfällt und berücksichtigt werden muss?


    Wenn ich dann aber im Dezember 2024 erneut meine ETFs verkaufe und bereits im Januar 2024 eine Vorabpauschale für diese ETFs gezahlt habe, was muss ich dann rechnen?


    Nehmen wir mal folgendes an:

    Ich habe 1000 ETFs.

    ETF zu Jahresbeginn 2023: 70€

    ETF zum Jahresende 2023: 75€

    Berücksichtigter Gewinn für die Vorabpauschale somit: 5.000€

    Vorabpauschale beträgt somit 1.250€ und = Basisertrag

    Vorabpauschale inklusive TFQ = ~875€

    Heißt: Zu berücksichtigende Steuern in Höhe von ~231,00€


    Ich würde also am Jahresbeginn 2024 bereits von meinem Freistellungsauftrag 231€ "verbraten".


    Nun möchte ich im Dezember so viele ETFs verkaufen, damit ich den restlichen Freistellungsauftrag optimal ausnutze; rechnen wir mal der Einfachheit halber wie folgt:

    Alle 1.000 ETFs hatte ich zu einem Einstiegeskurs von 40€ gekauft, verkaufen möchte ich im Dezember 2024 zu 80€.

    Um also die restlichen 769€ Freistellungsauftrag auszunutzen, müsste ich also im Dezember wie folgt verkaufen:


    Einstieg: 40€

    Verkauf: 80€

    Verkauf von 27 ETFs * 30€ (Gewinn) = 1.080€

    Nach Teilfreistellung nutze ich also 1.080€ * 0,7 = 756€ Freibetrag aus, also annähernd perfekt.


    Nur wie rechne ich da jetzt die bereits Anfang 2024 gezahlte Vorabpauschale in Höhe von 231€ für 2023 steuerlich ein?

    Geht das überhaupt so einfach?

    Ich habe die Vorabpauschale ja immerhin für die Wertsteigerung aller 1.000 ETFs gezahlt, nicht nur für die 27 ETFs?

    Bei Verkauf der ETFs sollte dann ja die Vorabpauschale abgezogen werden...

    Heißt das:


    Vorabpauschale auf 1000 ETFs = 231€

    Vorabpauschale für 27 ETFs also = 6,25€


    Heißt das, dass ich nun bei einem Verkauf der 27 ETFs 6,25€ "gutgeschrieben" bekomme?


    Ist das alles überhaupt notwendig oder sagt ihr: Das kannst du alles vergessen, weil es um zu kleine Beträge geht?

    (Ich habe das jetzt nicht mit anderen Zahlen durchgerechnet und weiß nicht, ob das immer so niedrig ist).


    Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert.


    Kann mir da jemand helfen?


    VIELEN DANK!

    rexlouis: Du hast das ja durchgespielt und beim Verkauf das rausbekommen, was du berechnet hast.
    Ich hab aus der Diskussion nicht ganz rausgefunden, wie die Steuern tatsächlich gerechnet werden. Wird da "first in - first out" gerechnet, also für die ersten 100 machst du einen Gewinn von 59,30-52 usw. oder wird der Durchschnittskurs des Depots genommen und in deinem Fall mit 161 multipliziert?


    Hey andiii_98,

    ich hatte mir letztes Jahr eine Excel-Tabelle erstellt, die überraschend gut funktioniert hat; so kann man das ganz gut lösen; allerdings habe ich erst bei der Verkaufsbestätigung meinen Gewinn und damit gesehen, dass alles exakt wie berechnet funktioniert hat. :)


    Beispiel:

    Am 30.06.2020 habe ich 40 ETFs für jeweils 52,65€ gekauft, am 21.07.2020 nochmals 40 ETFs zu 55,04€ und am 31.07.2020 nochmals 40 ETFs zu 52,90€.

    Wie gesagt - nur ein Beispiel. ;)


    Beim Verkauf werden zuerst die ältesten ETFs verkauft, in meinem Excel-Beispiel verkaufe ich zu 65€/ETFs.


    Die hinterlegten Formeln sind also:


    für L15: =K15*J15

    für M15: =(K15*J15)-(K15*D15)

    für N16: =801-(M12*0,7)-N8-N5

    (dabei sind 801 der Freibetrag, M12 der kumulierte Gewinn * Teilfreistellung, N8 die Vorabpauschale, die man mir Anfang des Jahres zugesendet hatte und N5 meine zusätzlich vorhandenen Tagesgeldzinserträge.

    In diesem Beispiel muss ich 99 ETFs verkaufen, um auf einen optimalen Gewinn zu kommen.


    Allerdings - ich hab das auch erst einmal gemacht und ohne Hilfe von Kater.Ka wäre ich total verloren gewesen.

    Wie gesagt: Es sollte stimmen und macht minimal Aufwand, wenn man so eine Excel-Tabelle hat.


    (P.S. Ich weiß, dass meine Bezeichnungen amateurhaft ungenau sind und man eine solche Excel viel geschickter hätte aufbauen können, keine Frage ;) )


    Super, danke.

    Hatte ich bereits gemacht, war aber unsicher, ob der komplette Gewinn oder der Gewinn nach Teilfreistellung (x0,7) irgendwo reingehört.

    Just gestern Nachmittag kam dann vor Smartbroker auch schon die Jahressteuerbescheinigung, die ich genauso eintippte... :)

    ...und hier stand nichts vom tatsächlichen Gewinn, sondern nur von den 780€, also um 0,7 reduziert...

    Hallo zusammen,


    ich habe im Jahr 2020 zum ersten Mal ETFs gekauft, ausschließlich thesaurierende iShares MSCI World.


    Ich habe - weil ich erst Mitte des Jahres eingestiegen bin - keine Vorabpauschale für 2020 entrichtet.


    Gegen Ende des Jahres habe ich dann schließlich berechnet, wie viele ETFs ich verkaufen (und anschließend wieder kaufen) muss, um meinen Steuerpauschbetrag von 801€ perfekt auszunutzen.

    Nach dieser Aktion hatte ich tatsächlich meinen vorab bei Smartbroker eingereichten Freibetrag von 801€ mit 790€ (nach Teilfreistellung!) fast perfekt ausgereizt und darauf keine Steuern gezahlt.

    Nun habe ich ebenfalls noch ein ausländisches Tagesgeldkonto in 2020 gehabt, welches mir etwa 200€ Zinsen brachte, die ich ebenfalls nicht versteuert habe und nun in meiner Steuererklärung versteuern will...


    Wie mache ich das am geschicktesten?

    --> Muss ich überhaupt meinen ETF-Gewinn in die Anlage KAP schreiben? Immerhin habe ich hier ganz regulär meinen Freibetrag ausgeschöpft...

    --> Wenn ich ihn aber nicht hineinschreibe, erkennt mein Steuerprogramm ja auch den noch nicht genutzten Freibetrag nicht und denkt, die 200€ Tagesgeld-Zinsen würden voll in die 801€ Freibetrag fallen? Oder "erkennt" das das Finanzamt von sich aus und erkennt mir auf meine 200€ Tagesgeld-Zinsen noch die verbliebenen 11€ Freibetrag automatisch an?

    --> Für 2021 habe ich bereits eine Vorabpauschale entrichtet, die bereits in die 801€ Freibetrag für 2021 fallen; hier würde ich für 2021 versuchen, inklusive Tagesgeld und ETF-Gewinn "genauer" die 801€ zu "treffen"; allerdings muss ich auch hier die Zinsgewinne auf ausländische Tagesgelder angeben?


    Dankeschön.

    Guten Morgen,


    ich habe letztes Jahr - ich glaube so Anfang Juni - zum ersten Mal in meinem Leben ETFs gekauft, und zwar ausschließlich den IE00B4L5Y983 über Smartbroker. Hab jeden Monat kräftig zugekauft und schon früh und erfolgreich einen Freistellungsauftrag über volle 801€ eingereicht.


    Habe ebenfalls mit Hilfe von euch - namentlich Kater.Ka, danke nochmals! - meinen (Teil-)Freistellungsauftrag fast perfekt ausgenutzt, indem ich so viele ETFs verkaufte, um auf ziemlich genau 1.144€ Gewinn gekommen zu sein.


    Nun habe ich - ebenfalls zum ersten Mal - von Smartbroker ein Dokument über die "Steuerpflichtige Vorabpauschale" erhalten, ausgestellt am 13.01.2021 und - offenbar - gültig für das Jahr 2021; zumindest wurde hier 8,20€ meines Freistellungsauftrags als "steuerpflichtige Vorabpauschale nach Teilfreistellung" vom Freibetrag "weggenommen".


    Jetzt meine Fragen:

    Wo kommen die auf 8,20€?


    Der zur Berechnung heranzuziehende Basiszins lag 2020 ja bei 0,07% und 2021 bei 0,00%.

    Aber mit beiden Werten komme ich nicht auf die 8,20€, selbst wenn ich meine Vermögensübersicht zum "31.12.2020" kenne und in manche Internet-Rechner eingebe; hier komme ich immer auf 0,00€ Vorabpauschale.

    Also entweder, weil ich erst Mitte des letzten Jahres eingestiegen bin oder, weil der Basiszins für 2021 eh 0,00% ist. Ich bin mir unsicher, welcher Basiszins für diesen speziellen Fall gilt; 2020 oder 2021...


    Ich blicke es einfach nicht.


    Ist es eigentlich sinnvoll - wenn möglich - die Vorabpauschale zu errechnen oder reicht es eigentlich, einfach den übermittelten Wert - frustriert ob der eigenen mathematischen Unzulänglichkeiten ;) - zu registrieren und dann bei der Frage, die sich Ende 2021 wieder stellt - "Wie viel muss ich verkaufen, um meinen Freistellungsauftrag auszureizen?" - zu berücksichtigen?


    Also im Endeffekt sind von meinem Freibetrag für 2021 bereits 8,20€ von 801€ weg?



    Danke!