Beiträge von rexlouis

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die mir das Internet oder Google nicht beantworten kann.


    Mein Fall:

    Ich habe während der Pandemie 2020 erstmals ETFs gekauft und zwar immer und ausschließlich den iShares Core MSCI World (thesaurierend).

    Nun habe ich - um den Freibetrag in Höhe von 801€ (1.000€) auszunutzen, jedes Jahr brav genau so viele ETFs verkauft und gleich wieder rückgekauft, damit durch meinen Gewinn der Freibetrag inklusive Teilfreistellung optimal ausgenutzt wurde. Das hat jetzt dreimal perfekt funktioniert, strukturierte Exceltabelle sei Dank.


    So kompliziert war das auch gar nicht, weil in den letzten Jahren die Vorabpauschale entweder niedrig oder überhaupt nicht erhoben wurde.

    Nun ist diese Vorabpauschale für 2023 ja auf 2,55% heftig angehoben wurden und ich mache mir Gedanken, wie ich das einrechnen muss...


    Erst einmal: Die Vorabpauschale für 2023 wirkt sich steuerlich erst Anfang Januar 2024 aus? Heißt also, dass ich für 2024 bestenfalls einen Freistellungsauftrag benötige und nicht schon jetzt in 2023? Oder?


    Dann: Wie wird die Vorabpauschale denn bei einem Verkauf der ETFs später eingerechnet?


    Beispiel:

    Wie gesagt kann ich für 2023 beruhigt wieder meine ETFs so verkaufen und rückkaufen wie bisher, weil ja erst in 2024 sie Vorabpauschale für 2023 steuerlich anfällt und berücksichtigt werden muss?


    Wenn ich dann aber im Dezember 2024 erneut meine ETFs verkaufe und bereits im Januar 2024 eine Vorabpauschale für diese ETFs gezahlt habe, was muss ich dann rechnen?


    Nehmen wir mal folgendes an:

    Ich habe 1000 ETFs.

    ETF zu Jahresbeginn 2023: 70€

    ETF zum Jahresende 2023: 75€

    Berücksichtigter Gewinn für die Vorabpauschale somit: 5.000€

    Vorabpauschale beträgt somit 1.250€ und = Basisertrag

    Vorabpauschale inklusive TFQ = ~875€

    Heißt: Zu berücksichtigende Steuern in Höhe von ~231,00€


    Ich würde also am Jahresbeginn 2024 bereits von meinem Freistellungsauftrag 231€ "verbraten".


    Nun möchte ich im Dezember so viele ETFs verkaufen, damit ich den restlichen Freistellungsauftrag optimal ausnutze; rechnen wir mal der Einfachheit halber wie folgt:

    Alle 1.000 ETFs hatte ich zu einem Einstiegeskurs von 40€ gekauft, verkaufen möchte ich im Dezember 2024 zu 80€.

    Um also die restlichen 769€ Freistellungsauftrag auszunutzen, müsste ich also im Dezember wie folgt verkaufen:


    Einstieg: 40€

    Verkauf: 80€

    Verkauf von 27 ETFs * 30€ (Gewinn) = 1.080€

    Nach Teilfreistellung nutze ich also 1.080€ * 0,7 = 756€ Freibetrag aus, also annähernd perfekt.


    Nur wie rechne ich da jetzt die bereits Anfang 2024 gezahlte Vorabpauschale in Höhe von 231€ für 2023 steuerlich ein?

    Geht das überhaupt so einfach?

    Ich habe die Vorabpauschale ja immerhin für die Wertsteigerung aller 1.000 ETFs gezahlt, nicht nur für die 27 ETFs?

    Bei Verkauf der ETFs sollte dann ja die Vorabpauschale abgezogen werden...

    Heißt das:


    Vorabpauschale auf 1000 ETFs = 231€

    Vorabpauschale für 27 ETFs also = 6,25€


    Heißt das, dass ich nun bei einem Verkauf der 27 ETFs 6,25€ "gutgeschrieben" bekomme?


    Ist das alles überhaupt notwendig oder sagt ihr: Das kannst du alles vergessen, weil es um zu kleine Beträge geht?

    (Ich habe das jetzt nicht mit anderen Zahlen durchgerechnet und weiß nicht, ob das immer so niedrig ist).


    Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert.


    Kann mir da jemand helfen?


    VIELEN DANK!

    rexlouis: Du hast das ja durchgespielt und beim Verkauf das rausbekommen, was du berechnet hast.
    Ich hab aus der Diskussion nicht ganz rausgefunden, wie die Steuern tatsächlich gerechnet werden. Wird da "first in - first out" gerechnet, also für die ersten 100 machst du einen Gewinn von 59,30-52 usw. oder wird der Durchschnittskurs des Depots genommen und in deinem Fall mit 161 multipliziert?


    Hey andiii_98,

    ich hatte mir letztes Jahr eine Excel-Tabelle erstellt, die überraschend gut funktioniert hat; so kann man das ganz gut lösen; allerdings habe ich erst bei der Verkaufsbestätigung meinen Gewinn und damit gesehen, dass alles exakt wie berechnet funktioniert hat. :-)


    Beispiel:

    Am 30.06.2020 habe ich 40 ETFs für jeweils 52,65€ gekauft, am 21.07.2020 nochmals 40 ETFs zu 55,04€ und am 31.07.2020 nochmals 40 ETFs zu 52,90€.

    Wie gesagt - nur ein Beispiel. ;-)


    Beim Verkauf werden zuerst die ältesten ETFs verkauft, in meinem Excel-Beispiel verkaufe ich zu 65€/ETFs.


    Die hinterlegten Formeln sind also:


    für L15: =K15*J15

    für M15: =(K15*J15)-(K15*D15)

    für N16: =801-(M12*0,7)-N8-N5

    (dabei sind 801 der Freibetrag, M12 der kumulierte Gewinn * Teilfreistellung, N8 die Vorabpauschale, die man mir Anfang des Jahres zugesendet hatte und N5 meine zusätzlich vorhandenen Tagesgeldzinserträge.

    In diesem Beispiel muss ich 99 ETFs verkaufen, um auf einen optimalen Gewinn zu kommen.


    Allerdings - ich hab das auch erst einmal gemacht und ohne Hilfe von Kater.Ka wäre ich total verloren gewesen.

    Wie gesagt: Es sollte stimmen und macht minimal Aufwand, wenn man so eine Excel-Tabelle hat.


    (P.S. Ich weiß, dass meine Bezeichnungen amateurhaft ungenau sind und man eine solche Excel viel geschickter hätte aufbauen können, keine Frage ;-) )


    Super, danke.

    Hatte ich bereits gemacht, war aber unsicher, ob der komplette Gewinn oder der Gewinn nach Teilfreistellung (x0,7) irgendwo reingehört.

    Just gestern Nachmittag kam dann vor Smartbroker auch schon die Jahressteuerbescheinigung, die ich genauso eintippte... :-)

    ...und hier stand nichts vom tatsächlichen Gewinn, sondern nur von den 780€, also um 0,7 reduziert...

    Hallo zusammen,


    ich habe im Jahr 2020 zum ersten Mal ETFs gekauft, ausschließlich thesaurierende iShares MSCI World.


    Ich habe - weil ich erst Mitte des Jahres eingestiegen bin - keine Vorabpauschale für 2020 entrichtet.


    Gegen Ende des Jahres habe ich dann schließlich berechnet, wie viele ETFs ich verkaufen (und anschließend wieder kaufen) muss, um meinen Steuerpauschbetrag von 801€ perfekt auszunutzen.

    Nach dieser Aktion hatte ich tatsächlich meinen vorab bei Smartbroker eingereichten Freibetrag von 801€ mit 790€ (nach Teilfreistellung!) fast perfekt ausgereizt und darauf keine Steuern gezahlt.

    Nun habe ich ebenfalls noch ein ausländisches Tagesgeldkonto in 2020 gehabt, welches mir etwa 200€ Zinsen brachte, die ich ebenfalls nicht versteuert habe und nun in meiner Steuererklärung versteuern will...


    Wie mache ich das am geschicktesten?

    --> Muss ich überhaupt meinen ETF-Gewinn in die Anlage KAP schreiben? Immerhin habe ich hier ganz regulär meinen Freibetrag ausgeschöpft...

    --> Wenn ich ihn aber nicht hineinschreibe, erkennt mein Steuerprogramm ja auch den noch nicht genutzten Freibetrag nicht und denkt, die 200€ Tagesgeld-Zinsen würden voll in die 801€ Freibetrag fallen? Oder "erkennt" das das Finanzamt von sich aus und erkennt mir auf meine 200€ Tagesgeld-Zinsen noch die verbliebenen 11€ Freibetrag automatisch an?

    --> Für 2021 habe ich bereits eine Vorabpauschale entrichtet, die bereits in die 801€ Freibetrag für 2021 fallen; hier würde ich für 2021 versuchen, inklusive Tagesgeld und ETF-Gewinn "genauer" die 801€ zu "treffen"; allerdings muss ich auch hier die Zinsgewinne auf ausländische Tagesgelder angeben?


    Dankeschön.

    Guten Morgen,


    ich habe letztes Jahr - ich glaube so Anfang Juni - zum ersten Mal in meinem Leben ETFs gekauft, und zwar ausschließlich den IE00B4L5Y983 über Smartbroker. Hab jeden Monat kräftig zugekauft und schon früh und erfolgreich einen Freistellungsauftrag über volle 801€ eingereicht.


    Habe ebenfalls mit Hilfe von euch - namentlich Kater.Ka, danke nochmals! - meinen (Teil-)Freistellungsauftrag fast perfekt ausgenutzt, indem ich so viele ETFs verkaufte, um auf ziemlich genau 1.144€ Gewinn gekommen zu sein.


    Nun habe ich - ebenfalls zum ersten Mal - von Smartbroker ein Dokument über die "Steuerpflichtige Vorabpauschale" erhalten, ausgestellt am 13.01.2021 und - offenbar - gültig für das Jahr 2021; zumindest wurde hier 8,20€ meines Freistellungsauftrags als "steuerpflichtige Vorabpauschale nach Teilfreistellung" vom Freibetrag "weggenommen".


    Jetzt meine Fragen:

    Wo kommen die auf 8,20€?


    Der zur Berechnung heranzuziehende Basiszins lag 2020 ja bei 0,07% und 2021 bei 0,00%.

    Aber mit beiden Werten komme ich nicht auf die 8,20€, selbst wenn ich meine Vermögensübersicht zum "31.12.2020" kenne und in manche Internet-Rechner eingebe; hier komme ich immer auf 0,00€ Vorabpauschale.

    Also entweder, weil ich erst Mitte des letzten Jahres eingestiegen bin oder, weil der Basiszins für 2021 eh 0,00% ist. Ich bin mir unsicher, welcher Basiszins für diesen speziellen Fall gilt; 2020 oder 2021...


    Ich blicke es einfach nicht.


    Ist es eigentlich sinnvoll - wenn möglich - die Vorabpauschale zu errechnen oder reicht es eigentlich, einfach den übermittelten Wert - frustriert ob der eigenen mathematischen Unzulänglichkeiten ;-) - zu registrieren und dann bei der Frage, die sich Ende 2021 wieder stellt - "Wie viel muss ich verkaufen, um meinen Freistellungsauftrag auszureizen?" - zu berücksichtigen?


    Also im Endeffekt sind von meinem Freibetrag für 2021 bereits 8,20€ von 801€ weg?



    Danke!


    Guten Morgen,

    ich habe vorhin - zeitverzögert - meine Wertpapierabrechnung des Verkaufs durch Smartbroker erhalten und bin begeistert: Trotz etwas komplizierterer Rechnung habe ich exakt auf den Cent soviel Gewinn gemacht wie vorher durch Excel errechnet, ergo meinen geplanten Freistellungsauftrag fast optimal ausgenutzt.


    Vielen Dank für die ganzen Tipps!!


    Was mich allerdings immer noch wundert ist, dass mein Einstandswert im Depot 400€ und mein Durchschnittkurs im Depot um 36ct niedriger ist, als er nach meine Excel-Rechnung sein sollte; dafür ist allerdings meine kumulierte Wertsteigerung im Depot um zirka 0,7% höher als durch Excel erwartet...

    Könnte es sein, dass da noch etwas anderes reinspielt? TER zum Beispiel?

    Oder sollte ich nochmals ein paar Tage warten?

    Beziehungsweise: Muss ich das überhaupt so genau wissen oder kann mir das egal sein; solange sich mein Depot so entwickelt und ich jedes Jahr einmal dieses Freibetrag-Ausnutzungs-Nullsummenspiel spiele?


    DANKE!

    Soooo....
    Ich habe es heute (23.12.2020) nun einmal probiert:


    Mir vorher ausgerechnet, dass ich bei einem Verkaufskurs von 59,30€ genau 161 ETFs verkaufen muss, um zirka meinen Freibetrag von 801€ (=1.144€) auszureizen.


    Dann heute diese 161 ETFs für genau 59,30€ verkauft.

    Als der Verkauf abgeschlossen war, hatte ich somit genau 9.547,30 € mehr auf meinem Verrechnungskonto.

    Ich hatte also Gewinn gemacht; und da ich die ältesten ETFs im Mai für etwa 52,00€ gekauft hatte, sollte mein Gewinn bei zirka 1.130€ liegen.


    Zwei Stunden später kaufte ich 161 ETFs für (erneut) je 59,30€ zurück; hierfür bezahlte ich genau 9.547,30 € von dem Geld meines Verrechnungskontos.


    Ergo war es heute ein Nullnummernspiel, lediglich, um den Freibetrag auszunutzen.


    Nun sehe ich allerdings nirgendwo, ob das alles so funktioniert hat?

    Auch mein Durchschnittskaufkurs und der durchschnittliche Einstand für diesen ETF gibt meines Erachtens keinen Sinn...?

    Eigentlich müsste ich - um meinen Durchschnittskaufkurs zu errechnen, einfach die 161 verkauften ETFs an der ältesten Kauf-Stelle aus meiner Excel-Tabelle streichen und die 161 gekauften ETFs zu einem Kurs von 59,30€ neu in meine Excel-Tabelle schreiben...


    Dennoch bin ich gerade momentan auf meinem Depotkonto deutlich unter der Einstandssumme, die ich mir in Excel ausgerechnet habe?


    Hauptsache, ich habe soweit alles korrekt gemacht...?

    Wie mache ich es richtig:

    Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben!


    Hallo und nochmals vielen Dank!


    Das ist ein wichtiger Punkt, möchte ich natürlich absolut legal bleiben!


    Entsprechend brauche ich ja nicht die (beispielsweise) 134 ETFs sofort zurückkaufen, sondern kann auch ein paar Stunden (?) warten, bis der Verkauf getätigt ist und ich anschließend zurückkaufe...?

    Guten Morgen zusammen,


    vielen Dank für die ganzen Tipps und die Diskussion.


    Nun ist es Dezember und ich möchte in diesem Monat beginnen, durch einen Verkauf meiner ETFs den Pauschbetrag von 801€ optimal auszunutzen.


    Ich habe in den letzten Monaten immer wieder nachgekauft, immer nur den einen ETF (A0RPWH) und immer nur über Smartbroker. Ich habe kein anderes angelegtes Vermögen.


    Ich habe damit im Mai begonnen, es sollte also keine Vorabpauschale anfallen?

    Ich habe bei Smartbroker einen Freistellungsautrag von 801€. Nun haben die bisherigen Kommentare schon gezeigt, dass es sich bei meinem ETF um eine Teilfreistellung handeln müsste und dass ich sogar für 1.144€ verkaufen darf, um den Freistellungsauftrag optimal auszunutzen. Dennoch muss ich nicht bei Smartbroker den Freistellungsauftrag auf diese Summer erhöhen? Die rechnen einfach meine Gewinne x0,7 und das war es dann?


    Weiß jemand, wie schnell man hier sein kann?

    Es geht mir nicht darum, Gewinne mitzunehmen, sondern einfach um den Pauschbetrag. Heißt: Kann ich in einer Minute - sagen wir mal - 150 ETFs verkaufen (, damit perfekt auf 1.144€ Gewinn kommen, dadurch meine 801€ perfekt ausnutzen), um in der Folgeminute - hoffentlich ohne großen Preisunterschied - wieder zu kaufen? Oder sollte man ein paar Stunden/Tage warten?

    Ich gehe davon aus, dass es gehen sollte, weil alles automatisch abläuft?



    Ganz konkret:

    Nehmen wir einmal an, dass ich meine 100 ältesten ETFs im Depot bei 50,00€ gekauft habe, meine 100 zweitältesten für 52,00€.

    Nehmen wir weiter an, mein Verkaufskurs liegt bei 59,00€.


    Dann müsste ich ((100x9€ = 900€) + (34x7€ = 238€) = 1.138€ =) 134 ETFs verkaufen.


    Die 134 ETFs hätten dann einen Gewinnwert von 1.138€ und daraus folgt ein optimaler Steuerfreibetrag von (1.138€ x 0,7 =) 796,60€. Also fast perfekt ausgenutzt?


    Das würde natürlich nur klappen, wenn meine Vorabpauschale dieses Jahr entfällt.


    Danke euch!

    Deine Prozentrechnung ist übrigens falsch. Es sind nicht 801 + 30% sondern 1.144 - 30%. = 801 €.

    Ups, Recht hast du! Dankeschön!



    Ich bin mir bei Smartbroker und auch nur in einem ETF investiert.


    Das bedeutet also, dass ich - sobald ich bei Verlusten verkaufe - Smartbroker automatisch meinen Verlust registriert und bei einem Verkauf mit Gewinn dann weniger oder gar keine Steuer abführt (unabhängig vom Freistellungsauftrag...)?


    Geht dies auch über die Jahresgrenze hinaus?


    Dankeschön!

    Hallo liebe Freunde,


    Vielen Dank dafür, dass ihr Experten im Forum schon manche meiner Anfänger-Fragen beantwortet habt. :-)


    Ich bin seit der Corona-Krise in ein paar ETFs (iShares MSCI World, thesaurierend) investiert und es sieht momentan noch gut aus, dass ich aus diesem Jahr mit einem Gewinn gehen könnte. Mein Plan ist am Jahresende, so viele ETFs zu verkaufen, auf dass ich meinen Freibetrag von 801€ (+30% = 1.041€) perfekt ausnutzen kann.


    Dennoch für den Fall eines Verlustjahres...

    Wie würdet ihr steuerlich optimal operieren, um Verluste in irgendeiner vorteilhaften Weise auszunutzen?

    Nehmen wir an, ich habe im Januar 500 ETFs für 60€ gekauft, die nun Ende 2020 "nur" 56€ wert sind. Wäre ergo ein gefühlter Verlust von 2.000€.

    Da es sich um einen thesaurierenden ETF handelt, könnte ich diesen "Verlust" einfach hinnehmen und könnte mir dieses Jahr die Operation "Kauf/Verkauf, um auf den Freistellungsbetrag zu kommen" sparen.

    Oder ich könnte am Jahresende für 56€ verkaufen und den Verlust "real" machen. Bringt dies steuerlich aber etwas? Kann man da auch irgend einen Freibetrag nutzen?


    Oder gar diesen Verlust in der Steuererklärung als Verlustvortrag geltend machen und somit auf künftige Gewinne anrechnen lassen? -> In einem solchen Fall müsste ich ja gar nicht auf irgendwelche Freibeträge gucken, sondern kann einfach alle 500 ETFs für 56€ = 2.000€ Verlust verkaufen?


    Oder muss ich mir bei Verlusten durch ETFs einfach keine steuerlichen Gedanken machen?


    Danke euch schonmal!


    :)

    Hallo zusammen,


    und vielen lieben Dank!!


    Hallo rexlouis,

    Du solltest aber in den Unterlagen Deines ETFs nachsehen, ob der Fonds auch 70% Teilfreistellung hat. Bei reinen Aktienfonds oder Fonds mit mindestens 51% Aktienanteil sollte das aber der Fall sein.

    Gruß


    Altsachse


    Tatsächlich habe ich den "stinknormalen" iShares Core MSCI World (A0RPWH).


    Ich finde, das ist gut zu wissen...dass man nicht für 801€ verkaufen sollte, um den Freibetrag auszureizen, sondern für 801€ / 0,7 = ca. 1.144€


    Habe meine Excel entsprechend geändert und bin gespannt, was die Steuer sagt...

    Hey, vielen tausend Dank für die guten Tipps! :-)


    Beim Verkauf gilt bei AktienETF ebenfalls die 0,7, aber dann nur einmal. Es sind dann 801 / 0,7 = 1.144 € steuerfrei.

    Das heißt also tatsächlich, dass ich meine Excel-Tabelle praktisch so ausrichten kann, auf dass ich auf einen (dann steuerfreien) Verkaufswert von 1.144€ komme - also nicht auf 801€?

    (Hätte ja auch sein gekonnt, dass die 801€ bleiben, allerdings eben nur zu 70% berechnet werden...

    1.144€ Gewinn im Jahr 2020 klingt optimistisch. :-D


    Bei zeitanteiligem Besitz wird für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel genommen.

    Bezieht sich die auf die Vorabpauschale oder meine 801€ (/1.144€?) Freibetrag? Das würde heißen, wenn ich mit ETFs im Mai angefangen habe, dass ich meinen Freibetrag durch 5/12 teilen muss?


    (Bitte entschuldigt für meine dummen Fragen, --> Mathe-Abi gerade so 5 Punkte)

    Hallo und vielen Dank bis hierher! :-)


    Das Video von Saidi kenne ich bereits und hat mich dazu gebracht, darüber nachzudenken...


    "Teilfreistellung" verstehe ich nicht.

    Die Vorabpauschale rechne ich ja aus, indem ich den ETF-Wert vom 01.01.2020 mit dem Basiszins (2020: 0,07%) berechne und nochmals mit von dir gemeinten 0,7 multipliziere...


    Aber da ist immer noch die Frage, ob für jemanden, der erst im Mai angefangen hat, dies überhaupt in 2020 gilt?


    Hattest Du die Teilfreistellung bei einem Aktien-ETF (ich denke darum geht es) schon berücksichtigt? Es werden dann jeweils nur 70% berücksichtigt und zwar sowohl bei der Vorabpauschale als auch bei Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen. (Bei der Einführung zum 1.1.2018 wurde sehr stark über die Vorabpauschale diskutiert, so dass viele die Teilfreistellung immer nur in Zusammenhang mit der Vorabpauschale sehen.)


    Das heißt für meine Steuerfreibetrags-Rechnung aber nicht, dass ich die Gewinne aus meinem ETF-Verkauf mal 0,7 rechnen muss?

    Also Beispiel von oben:


    Mai: Kauf 100x50€

    Juni: Kauf 50x55€

    Juli: Kauf 400x52€


    Ich dachte bisher, dass es reicht, wenn ich den Gewinn durch Verkauf bei 54€ auf zirka 801€ "bringe"; heißt also wie oben beschrieben:


    376 ETFs verkaufen zu (100x4€) + (50x-1€) + (226x2€) = 802€ (Gewinn)


    oder müsste ich jetzt die 0,7 einrechnen und "mehr Gewinn" machen, aus dem dann die 801€ Freibetrag resultieren?

    Also in diesem Fall mehr oder weniger:


    547 ETFs verkaufen zu ((100x4€) + (50x-1€) + (397x2€)) x 0,7 = 800,8€ (Gewinn)

    --> In diesem Fall hätte ich dann aber einen "Gewinn" von 1.144€, den ich eben mit 0,7 auf knapp 801€ "drücke".

    Ist es das, was ich machen muss?


    Danke!

    Guten Morgen zusammen!


    Nachdem ich erst Mitte des Jahres durch die Corona-Krise und dann durch Finanztip auf die Idee gekommen bin, mein Geld in ETFs zu investieren, stelle ich mir nun - gegen Jahresende - verschiedene Fragen zum Thema Steuern & Steuerfreibetrag.


    Erst einmal muss ich sagen, dass ich Mitten im Jahr *verhältnismäßig* günstig in thesaurierende ETFs des MSCI World investiert habe; da ich sonst keine nennenswerten Gewinne aus meinen Tagesgeldern erwarte und sonst keine Kapitaleinnahmen habe, habe ich alles über Smartbroker abgewickelt und auch dort 801€ Freibetrag.


    Ich hoffe, es finden sich ein paar "Erfahrene", die mir hier ein paar Tipps zu folgenden Fragen geben können:


    1.

    So wie ich es verstanden habe, fällt die Vorabpauschale nur dann an, wenn man zu Jahresbeginn bereits in ETFs investiert war; ich habe meinen ersten ETF im Mai gekauft. Heißt das für mich, dass keine Vorabpauschale anfällt?


    2.

    Mir geht es vor allem um die perfekte Ausnutzung des Steuerfreibetrags von 801€. Ich habe durch Finanztip bereits mitbekommen, dass die ETFs, die zuerst gekauft wurden, auch wieder zuerst verkauft werden. Nun ist es mit Excel ja schön möglich, das alles auszurechnen. Aber liege ich damit richtig:


    Nehmen wir mal an, ich habe im Mai 100 ETFs für je 50€ gekauft, im Juni 50 ETFs für 55€ und im Juli nochmals 400 ETFs für 52€. Nehmen wir weiter an, der Kurs liegt zum Jahresende - wenn ich durch einen Verkauf den Steuerfreibetrag ausnutzen möchte - bei 54€.

    Dann kann ich dementsprechend ja nicht einfach den Durchschnitt nehmen und so meine Gewinne ausrechnen, sondern muss für jeden einzelnen Kauf diese Rechnung anstellen:


    Wenn ich theoretisch alles verkaufen würde:

    Mai: Kauf 100x50€ --> Verkauf 100x54€ = 100x4€ = 400€ (Gewinn)

    Juni: Kauf 50x55€ --> Verkauf 50x54€ = 50x-1€ = -50€ (Verlust)

    Juli: Kauf 400x52€ --> Verkauf 400x54€ = 400x2€ = 800€ (Gewinn)


    Heißt also, dass ich genau 376 ETFs verkaufen müsste, um zirka auf den Freistellungsauftrag zu kommen?

    Also (100x4€) + (50x-1€) + (226x2€) = 802€ (Gewinn)


    Habe ich hier richtig gerechnet?

    (Wenn ich einfach den Durchschnittkaufpreis meiner ETFs über diese drei Kaufphasen (51,91€) nehmen würde, also mit durchschnittlich 2,09€ Gewinn bei einem Verkauf zu 54€ rechnen würde - müsste ich ja 383 ETFs verkaufen, um bei zirka 801€ Freibetrag zu landen...aber so macht man es wohl nicht?)


    Da es nie genau auf 801€ hinauslaufen wird, stört es dann ja nicht, wenn - wie in diesem Beispiel - halt 1€ "zuviel" versteuert wurde?

    Generell brauche ich ja nicht heiliger als der Papst zu sein und es sollte doch egal sein, wenn ich statt die 801€ voll auszunutzen, halt nur auf 750€ oder 850€ komme? Hauptsache, ich nutze ein wenig um die 801€ aus?


    Sollte ich dann die Vorabpauschale irgendwie einrechnen - wenn sie für mich überhaupt gilt (siehe Frage 1)?

    Oder kann man das gar nicht richtig, weil ich bei dieser Rechnung ja gar nicht richtig weiß, wie der Kurs am Jahresende sein wird?

    Ich würde versuchen, durch einen geschickten Verkauf und gleich darauf folgenden Wiederkauf irgendwann in der letzten Dezemberwoche die 801€ zu nutzen...


    3.

    Es ist momentan ja gar nicht klar, ob dieses Jahr - trotz relativ günstiger Kaufquote - mit Gewinnen oder Verlusten enden wird. Nehmen wir mal an, der Kurs ist in der letzten Dezemberwoche so im Keller, dass ich nur mit Verlusten verkaufen könnte.

    Könnte ich dies dann steuerlich geltend machen und beispielsweise mit Gewinnen in hoffentlich 2021 verrechnen? Oder geht das nicht oder ist gar keine so gute Idee?

    Müsste ich dann ähnlich kompliziert denken wie bei Frage 2? Oder reicht da einfach, alles zu verkaufen und die Verluste "mitzunehmen"? Es gibt dann ja keinen Freibetrag, auf den ich zirka kommen müsste...


    ICH DANKE EUCH!

    Hallo!


    Ich habe seit ziemlich genau einem Jahr eine neue Arbeitsstelle. Seit ich seit Februar aus der Probezeit raus bin, habe ich jetzt (etwas zu spät?) Zeit, mich mit dem Thema VWL zu beschäftigen.


    Mein früherer Arbeitgeber bezahlte keine VWL, deshalb war dieses Thema nie auf meiner Agenda. Nun bezahlt mein neuer Arbeitgeber eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 27€ pro Monat, die ich gerne mitnehmen würde.
    Da ich weder Bausparvertrag habe noch sonstiges, werde ich über Ebase einfach einen ETF-Sparplan ausführen, ist bereits so fest geplant.


    Sobald die Unterlagen kommende Woche da sind, wird mein VWL-Sparplan mit der Juli-Abrechnung durch unsere Personalabteilung ausgeführt.


    Nun hat sich mir die Frage gestellt, inwieweit mein Arbeitgeber verpflichtet sein könnte, mir meine VWL auch rückwirkend zu zahlen?
    Ich weiß bereits, dass dies zumindest nicht über die Jahresgrenze hinaus möglich ist, für Dezember 2019 kann ich keine VWL mehr beantragen.


    Allerdings hieß es vereinzelt, dass ich die VWL "im ersten Jahr [meines VL-Sparplans] rückwirkend bis Januar beantragen" könne...
    Auf Rückfrage bei unserer Personalabteilung wusste die verantwortliche Dame darüber allerdings nicht Bescheid. Wir sind eine kleine, schwäbische Firma mit wenigen hundert Mitarbeitern, die alle zumeist einen jahrzehntealten Bausparvertrag haben, ich bin scheinbar der erste, der über ETFs VL ansparen möchte. Wir sind zwar nicht direkt an irgendeinen Tarifvertrag gebunden, orientieren uns allerdings an der IG Metall.


    Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass die VWL bis Januar rückwirkend bezahlt werden muss, auf die ich mich berufen kann?
    Oder gilt lediglich, dass der Arbeitgeber freiwillig bis Januar die VWL rückwirken darf?
    Wenn es lediglich freiwillig geschieht, will ich keinen großen Aufriss machen (es geht ja auch nur um wenige hundert Euro). Wenn mein Arbeitgeber allerdings verpflichtet sein sollte, im ersten Jahr rückwirkend in meinen VL-Sparplan einzuzahlen, würde ich gern meine Rechte wahrnehmen.


    Kann mir jemand helfen?


    Vielen Dank!

    Super, tausend Dank!


    Ich weiß ja, dass es immer auch auf die steuerliche und soziale Situation ankommt...aber 20k zu versteuerndes Einkommen --> als kinderloser, unverheirateter Single im Normalgehaltsbereich als Angestellter ist das doch ziemlich schwer zu unterbieten? Oder irre ich mich da?