Hallo Herr Janders
Vielen Dank!
Gut, aber welcher Steuer unterliegt denn der Unterschiedsbetrag
den mein Mieter für meinen zusätzlichen Solarstrom von mir erhält..
Ich hab ja Mieteinnahmen und würde das Ganze am liebsten mit der Einkommenssteuer verrechnen,
Eine Verrechnung als Umsatzsteuer hat zur Folge, dass ich meine Vorsteuer wieder zurückzahlen muß. Das wäre das Hundertfache der zu erwartenden Steuer.
Vielleicht kennen Sie den Königsweg, der gerne auch über eine Gewerbesteueranmeldung führen kann.
Danke nochmals für Ihre kompetente Beratung