@ RAWedekind
@ mel0107
Danke!
@ alle anderen in ähnlicher Situation
habe zwischenzeitlich viele Urteile durchgelesen. In den Begründungen steht immer drin, dass die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ verwirrend ist und dies wird vom Gericht (LG und OLG) in den Begründungen für den gültigen Widerruf mit erwähnt. In allen von mir gefundenen Urteilen ist diese Fußnote aber nur einer der Gründe und nie der Hauptgrund für den gültigen Widerruf. Es handelt sich um eine Abweichung vom Muster, was ja auch von der Kreissparkasse Schwalm-Eder selbst nicht in Frage gestellt wird. Ob das gerichtlich ausreicht ist offen und zumindest mit Risiko und Kosten verbunden.
Ausgang offen …