Beiträge von C2VE

    @ RAWedekind
    @ mel0107


    Danke!


    @ alle anderen in ähnlicher Situation


    habe zwischenzeitlich viele Urteile durchgelesen. In den Begründungen steht immer drin, dass die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ verwirrend ist und dies wird vom Gericht (LG und OLG) in den Begründungen für den gültigen Widerruf mit erwähnt. In allen von mir gefundenen Urteilen ist diese Fußnote aber nur einer der Gründe und nie der Hauptgrund für den gültigen Widerruf. Es handelt sich um eine Abweichung vom Muster, was ja auch von der Kreissparkasse Schwalm-Eder selbst nicht in Frage gestellt wird. Ob das gerichtlich ausreicht ist offen und zumindest mit Risiko und Kosten verbunden.
    Ausgang offen …

    Hallo Zusammen,


    Die Verbraucherzentrale Hamburg kommt bei meiner Prüfung zur der Einschätzung dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei. Dies wird mit einer hinzugefügten Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ hinter „innerhalb von 2 Wochen“ begründet.


    Die Kreissparkasse Schwalm-Eder mit Sitz in Nordhessen hat den von mir erklärten Widerruf abgelehnt. Sie ist der Auffassung das geringfügige Abweichungen unbeachtlich sind und belegt dies mit dem Urteil vom OLG Frankfurt vom 7.7.2014 23 U 172/13. Dieses Urteil vom OLG bezieht sich aber nicht auf die Laufzeit der Frist sondern u.a. auf das Ersetzen von Wörtern: „Frist“ statt „Widerrufsfrist“.


    Meine Fragen:
    - Wer hat Erfahrung mit einer solchen Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ ?
    - Wer hat eventuell Kenntnis von Urteilen dazu?