Beiträge von Gast2507

    Hallo Zusammen,


    sehr sehr interessant mitzulesen.
    Zu meinem Sachverhalt:
    Ich habe zwei Darlehen, eines 2005 + eines 2008 abgeschlossen sowie eine Prolongation für den Kredit aus 2005 in 2013 abgeschlossen.
    Die Verträge lies ich von Anwalt "1" prüfen. Ergebnis: Die Widerrufsbelehrungen sind falsch.Einschätzung: Widerruf einreichen erfolgversprechend.
    Die Verträge lies ich von Anwalt "2" prüfen. Ergebnis: Die Widerrufsbelehrungen sind falsch. Einschätzung: Widerruf einreichen erfolgversprechend.
    Honorar mit Anwalt 2 abgestimmt und Mandat erteilt.
    Heute, 10 Wochen später herrscht für mich eher Ernüchterung, denn alle Argumente der Bank wurden in dem Vorgespräch (Dauer ca. 1 - 1,5 Stunden) mit Anwalt "2" nie angesprochen.
    Z.B. ist es wohl von Relevanz, wo die Widerrufsbelehrung unterzeichnet wurde.
    War der Ort die Bank und hatte die Bank vorab hierzu ein Angebot erstellt, dann solle es wohl keine Rolle spielen, ob die Widerrufsbelehrung richtig oder falsch ist? Für mich persönlich leider Böhmische Dörfer.
    Anwalt "2" ist - so wie ich das Beurteile mit seinem "außergerichtlichen" Latein wohl am Ende.
    Ich bin zwischenzeitlich etwas verunsichert, da 2 unabhängige Fachanwälte sehr überzeugend die Chance auf Erfolg ansprechen und ich jetzt erleben muss, wie zurückgerudert wird.
    Ich habe die Unterlagen zwischenzeitlich an Maximum IUS gesendet. Auch hier die Zusage der Übernahme meines Mandates.
    die Kosten - 25 % des Erfolgs + Mwst. - beziehen sich ja nur auf eine außergerichtliche Einigung.
    Zu dieser ist jedoch die Bank nicht bereit. Im Falle eines gerichtlichen Rechtsstreits ist das Honor "Verhandlungssache".


    Eine weitere - neutrale - Meinung würde ich zu meinem o.g. Sachverhalt sehr gerne hören.
    Danke schonmal vorab.