Moin Casper,
die im Versicherungsantrag gemachten Angaben sind Bestandteil des Versicherungsvertrages. Sind hier falsche Angaben gemacht worden, kann der Versicherer die Versicherung fristlos kündigen, Beiträge werden nicht erstattet.
Der Versicherer ist zu Nachforschungen berechtigt, um zu prüfen, ob der Leistungsfall eingetreten ist und er zu Leistungen verpflichtet ist. Dies geschieht, wenn der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Versicherungsleistung gestellt hat.
"Einfach so", sprich ohne schwerwiegenden Grund, kann der Versicherer die Herausgabe der Patientenakte nicht verlangen. Patientendaten gehören mit zu den sensibelsten und nach ständiger Rechtsprechung am schützenswertesten personenbezogenen Daten.
Wenn Du also von Deinem Hausarzt von einer entsprechenden Anfrage der Versicherung hörst (in der Regel rückversichert sich der Arzt, ob der Patient mit der Herausgabe der Daten einverstanden ist), ist es stets ratsam, bei der Versicherung das Warum zu erfragen.
Die Versicherung darf aber sehr wohl die im Antrag gemachten Daten verifizieren. Meist geschieht dies aber erst, wenn der Antrag auf Leistung gestellt worden ist. Die Versicherungen prüfen, ob eine sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Also, ob die gemachten Angaben stimmen. Liegt die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor, versucht die Versicherung meist, hierüber die Leistung zu verweigern. Darum sollte man den Antrag extrem genau und wohl überlegt ausfüllen. Ein Blick in die Patientenakte ist vor Antragstellung stets anzuraten, um nicht eine Erkrankung, die man schon lange überwunden und vergessen hat, im Antrag nicht zu erwähnen.
Viele Grüße
Alabama