Beiträge von Seewolf

    Nein Was?

    Aktives Ablehen?

    oder passives Schweigen?

    Nein, sie hat es durch passives Schweigen (wie vorher geschrieben) nicht angenommen.


    Sehr schade, dass die DKB in diesem Punkt -völlig ohne Begründung- so unflexibel ist. Ich sehe eigentlich nur Vorteile in der Risikobewertung, wenn man seinem Kreditnehmer eine Art versteckte Gehaltserhöhung ermöglicht. Die Allianz hat das offensichtlich richtig erkannt.


    Ich hoffe unsere Erfahrungen helfen dem ein oder anderen.

    Die Spruch des Ombudsmann ist für die Bank nicht verpflichtend!

    Moin,


    es gab keine Reaktion der Bank und damit hat die den Spruch nicht anerkannt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht dem Spruch folgen würde ist allerdings hoch. Und der Ombudsmann und das Schiedsverfahren werden von der DKB selbst propagiert...


    Interessant finde ich, dass keinerlei Begründung geliefert wird für die Ablehnung.

    Update:


    Übrigens ist inzwischen der Schiedsspruch des Ombudsmann da. Auch der ist der Meinung, das die DKB nach BGB verpflichtet ist eine Bestätigung für den AG auszustellen. Das hat sie allerdings immer noch nicht getan...


    Zwar ist das inzwischen aufgrund einer Tarifänderung nicht mehr relevant, aber es bliebe nur die Klage.


    MfG

    ohne es sicher sagen zu können, da ich ja nicht weiß was genau du überschrieben hast:


    du wirst mit deiner Unterschrift bei Interhyp die Bestätigung gegeben haben, dass sie Angebote in deinem Namen einholen dürfen.


    Erst ein unterschriebener KREDITBERTRAG bindet dich und verursacht Kosten zu Gunsten der Interhyp.

    Genau sowas braucht mein AG halt auch.

    Was meinst Du mit an VWL herankommen?, im Rahmen der Zahlung in einen Darlehensvertrag?


    Mein AG bietet Zahlungen von vwl grundsätzlich an. Nun haben wir ein Haus gekauft und ich wollte die VWL Leistung in das Darlehen fließen lassen.


    Also habe ich bei der Bank gefragt, welche Unterlagen die brauchen für eine Zahlung von vwl zu Gunsten des Darlehenkontos.

    Antwort der Bank: keine Einzahlung von vwl möglich. Das dürfte zwar nicht korrekt sein, weil sich die Tilgungsrate nicht ändern würde und keine steuerliche Bescheinigung ausgestellt werden muss, aber das habe ich erstmal so hingenommen.


    Denn dann habe ich versucht meinem AG zu einer Direktauszahlung auf mein Konto analog 5. VermBG §3 zu bewegen. Dazu muss der AN dem AG laut Gesetz "eine Bestätigung des Gläubigers vorlegen, dass das Darlehen zur Finanzierung einer im Inland belegenen Immobilie dient". Danach bei der Bank gefragt verweigert sich diese mir eine entsprechende Bestätigung auszustellen. Also verweigert sich mein AG der Direktauszahlung.


    Somit bekomme ich weiterhin keine VWL. Ombudsmann ist angerufen. Mal sehen was draus wird.

    Moin Elch,


    danke für den Vorschlag.


    Ähnlich hatte ich da auch bereits drüber nachgedacht, allerdings dürften da die Gebühren dann wohl die Vorteile fast auffressen, wenn man immer gleich wieder alles raus nimmt... Noch dazu reden wir hier über Zeiträume von nem Jahr. Da ist das Risiko für Verluste ziemlich hoch und entspricht eher nicht dem FT Grundsatz by and hold.


    MfG

    PS:
    Bin gerade in einem anderen Thread über folgenden Link gestolpert:



    5. VermBG § 3
    (3) Für eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen an den Arbeitnehmer zu überweisen, wenn dieser dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung seines Gläubigers vorgelegt hat, daß die Anlage bei ihm die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 erfüllt *; Absatz 2 gilt in diesem Falle nicht. Der Arbeitgeber hat die Richtigkeit der Bestätigung nicht zu prüfen.


    *(1) 5. als Aufwendungen des Arbeitnehmers
    a) zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland belegenen Wohngebäudes oder einer im Inland belegenen Eigentumswohnung,

    Moin Helmut,


    Danke schonmal für deine Antwort.


    In meinem Darlehensvertrag ist natürlich die Option für Sondertilgungen enthalten, allerdings müssen diese pro Überweisung min. 1000 € hoch sein. Deshalb lehnt der Darlehensgeber (DKB) die Direktzahlung des AG auf das Darlehenskonto (zu Recht) ab.


    Deshalb suche ich nach der Möglichkeit über den Umweg meines Girokontos an die VWL ran zu kommen. Ein "Auffüllen" der VWL-Zahlungen des AG, um über die Mindestgrenze der Sondertilgung zu kommen, wäre ja kein Problem.


    MfG,
    Florian

    Guten Tag,


    da ich nun seit kurzem ein kleines Häusle und damit einhergehende Darlehen mein Eigen nenne, bin ich natürlich auf der Suche nach Möglichkeiten der Finanzoptimierung.


    Mein AG zahlt VWL, diese habe ich allerdings bisher nicht in Anspruch genommen. Ich würde dieses Geld natürlich gerne haben und direkt in die Tilgung laufen lassen, meine Bank (DKB) verweigert dies allerdings. Nun habe ich an anderer Stelle gelesen, dass ich mir die VWL auch auf das eigene Girokonto auszahlen lassen kann und müsste nur meinem AG den Nachweis erbringen, dass die VWL-Gelder auch zur Sondertilgung eingesetzt wurden. Können Sie das Bestätigen? Ist dafür etwas Besonderes möglich? Worauf begründet sich diese Möglichkeit?


    Sonderlich häufig wurde ich beim Googlen auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen (Die Finanzlobby weiß, wie sie googles Algorithmen spielen muss)…


    Ich bin gespannt auf Eure Antworten.


    Freundliche Grüße,
    F.Lesch