Beiträge von nicora

    Hallo zusammen,
    manche werden mit Interesse vernehmen, dass das für die BHW Bausparkasse zuständige Gericht in Hannover einen erheblichen Anstieg von Klagen im Bereich Bauspar verzeichnet und Verhandlungstermine erst im November 2016 anbieten kann. Offensichtlich sind eine Vielzahl von Bausparern überzeugt, in dieser Sache gute ERfolgsaussichten zu haben. Man kann aber auch erkennen, dass ein solcher Streit auch auf dem Rücken der Justiz ausgetragen wird.
    Schönes Wochenende


    Hallo Herr RA Elias,
    ich sehe darin eher den Versuch des LG Hannover, der BHW mehr Zeit für weitere rechtswidrige Kündigungen zu verschaffen.
    Ich habe jemanden in meiner Familie, der hat vor einem Gericht an seinem "Wohnort" geklagt.
    Offensichtlich ist selbst den Rechtsanwälten nicht die EU Verordnung bekannt, nach der ein Verbraucher an seinem Wohnort klagen kann !!!!!


    EU Verordnung 1215/2012 vom 12. Dezember 2012, Artikel 18
    Gültig in der Bundesrepublik seit Januar 2015


    Grüße an alle
    nicora

    Hallo Flura,


    mein Bausparvertrag bei Wüstenrot war über 8 jahre lang voll bespart und wurde in diesen 8 Jahren weiterhin verzinst und mein Guthaben dann nach Kündigung durch die Bausparkasse nebst Bonuszinsen ausbezahlt.
    Hast Du denn nicht die einschlägigen ABB für Deine 2 Verträge?
    Zum Thema "Ombudsmann" möchte ich auf meinen Beitrag nebst Anlage unter Baufinanzierung im Forum


    "BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?"

    hinweisen. Seite 17 unter dem 28.11.2015


    Schönen 2. Advent, Gruß nicora

    An alle betroffenen Bausparer und „Paul Beck’s“ in diesem Forum,


    ich war lange „nicht hier“ und kann/möchte nun gern mal die Sache auf den Punkt bringen.


    Das Märchen vom „gegenseitigen Darlehensvertrag“ wurde aufgrund der ersten Kündigungen sog. Altverträge im Jahr 2007 von den Ombudsleuten des Verbandes der Privaten Bausparkassen ersonnen.
    Obwohl bereits 2010 durch den BGH eine Klarstellung erfolgte (7.12.2010, XI ZR 3/10), wurde weiterhin durch Bausparkassen, Ombudsleute und BaFin dieses „Märchen“ erzählt.


    Ombudsleute haben offensichtlich inzwischen ihr Fehlverhalten überdacht/eingesehen und verweigern sich nun seit einigen Monaten.
    Selbst die BaFin ist in ihren neueren Schreiben dazu übergegangen, nicht mehr zu behaupten, ein Bausparvertrag sei ein gegenseitiger Darlehensvertrag !!!


    Fehlt nur noch der Punkt der Falschbehauptung durch Bausparkassen, Ombudsleuten und BaFin: „Bauspareinlagen sind ein Darlehen an die Bausparkasse.“


    Dies ist eine Unterstellung, die durch keine Rechtsgrundlage gedeckt ist. Bausparkassen, Ombudsleute und BaFin verweigern beharrlich die Nennung der Rechtsgrundlage für diese Unterstellung/Behauptung.
    Die Verweigerung ist verständlich, denn das Gegenteil ist der Fall, es gibt eine Rechtsgrundlage, nach der Bauspareinlagen explizit nicht als Spareinlagen gelten !!
    Beigefügte PDF zeigt die Entstehung des „Märchens“.


    Wünsche Euch allen einen frohen 1. Advent


    nicora

    RA Elias,


    es gibt inzwischen Gerichte, die im Termin zur mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass sie den "konstruierten" Ausführungen der Bausparkassen nicht zu folgen vermögen und die Begründung des AG Ludwigsburg für substantiiert halten.


    In der Folge kommt es im Verlaufe der Verhandlung durch das Gericht zu Hinweisen, denen sich entnehmen lässt, dass bei keiner Einigung mit einem Urteil gegen die Bausparkasse zu rechnen ist. Sobald diese ihre Felle davonschwimmen sieht, erkennt man sie nicht wieder. Auf einmal wird hektische Bereitschaft zu einer "gütlichen" Einigung signalisiert. Dies natürlich mit ernstem Gesicht und verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass man doch bitte bedenken möge, dass bei einer Nichteinigung die Bausparkasse in jedem Fall in die nächste Instanz geht wodurch hohe Kosten entstehen. Da kann ich (man) nur lächeln, denn auf diesem Weg werde ich sie gerne begleiten. Und die Kosten schrecken mich bislang auch nicht ab, da ich gute Chancen für ein Obsiegen sehe. Diese sehe ich solange, bis mich entweder die beklagte Bausparkasse oder ein Gericht substantiiert davon überzeugt, dass ich mit meiner Auslegung der Norm sowie der für Bausparverträge geschaffenen Gesetze und der für mich maßgeblichen ABB völlig "daneben" liege.
    Freundlliche Grüße
    Betroffener2015



    Hallo "Betroffener 2015",
    Du hast mit Deinen Ausführungen völlig Recht !!!
    Ich kenne einen laufenden Fall, in dem die betroffene Bausparkasse gerade dieser Tage eine 2. - jawohl 2. - Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragt hat . Wird dem stattgegeben, hat die Bausparkasse dann insgesamt über 11 - genau - über 11 Wochen Zeit für ihre Klageerwiderung erhalten.
    Zeichen von Schwäche oder Verfahrensverschleppung ????


    Nicora


    Hallo Betroffener 2015,


    genau so isses !!!


    Hallo (Rava),
    ich bin kein Jurist und kann dementsprechend hier nicht jur. beraten. Wenn Du mir Deine ABB und Unterlagen zukommen lässt, würde ich mir das anschauen und Dir evtl. meine Erfahrungen dazu mitteilen.
    Nicora

    [quote='Resttechniker','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/1034-bhw-kuendigt-nicht-vollen-bausparvertrag-rechtens?postID=25060#post25060']Hallo an Alle BSK Geschädigte,


    Seit gestern Abend liegt mir das schriftliche Urteil des LG Hannover vor.
    Ich stelle es hiermit ein und jeder kann sich ein Urteil über das Urteil bilden.
    Wie es weiter geht weiß ich noch nicht, mein Rechtsanwalt hat die Rechtsschutzversicherung zwecks weiterer
    Deckungszusage angeschrieben.
    Also mal wieder abwarten, wenn es was neues gibt werde ich es berichten.


    Allen ein schönes Wochenende




    Hallo Resttechniker,
    lass den Kopf nicht hängen. Ich stelle hier ein "wahres" Urteil ein, kein Gefälligkeits-Urteil aus Hannover.
    Ansonsten stehe ich weiterhin zu meinem Angebot.
    Gruß Nicora



    Hallo allerseits,
    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, ich habe einen zu 63% angesparten Bausparvertrag von 1988 bei Schwäbisch Hall und ein aktuelles Kündigungsschreiben, gegen das ich jetzt erstmal Widerspruch einlegen werde. Ich habe noch die Möglichkeit für die letzten 2 Jahre meine Wohnungsbau-Prämie zu beantragen. Und hier meine Frage: sollte ich das unter gegebenen Umständen lieber lassen oder im Gegenteil schnell noch beantragen? Hat das irgendeine Auswirkung auf den Sachverhalt der Kündigung bzw. meinem Widerspruch?


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
    RAVA


    Hallo (R)AVA,
    nach welchem § wurde Dein Vertrag zu wann gekündigt, hat man Dir einen Auszahlschein/Zahlungsauftrag beigefügt usw. ?
    Könntest Du das bitte hier posten ? Du kannst mir auch über dieses Forum eine PN senden. Danke.


    Nicora

    Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts werden die Ombudsleute voraussichtlich nicht über die Kündigungen
    nach § 489 Abs.1 Nr.2 entscheiden.


    § 2 Abs. 2 d) der Ombudsmann-Verfahrensordnung bestimmt nämlich,
    dass ein Schlichtungsverfahren nicht stattfinden darf, wenn es sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handelt
    und auch noch kein höchstrichterliches Urteil ergangen ist.
    Also Leute, vergesst die Schlichtungsstelle und lasst Euch nicht auf die „Rolle schieben“.


    Wer diesbezüglich schon einen Schlichterspruch erhalten hat, möge ihn bitte hier posten oder mir über PN zukommen lassen.


    Danke, auch im Interesse der Gemeinde.
    Nicora


    Hallo Resttechniker,
    drücke Dir die Daumen. Für den Fall dass Du in die nächste Instanz gehst, wiederhole ich gern mein Angebot, Dir Informationen zur Verfügung zu stellen.


    Gruß nicora

    Ungeklärt ist gemäß finanztest, ob .......
    .........
    Und auf einen Antrag auf Erhöhung der Bausparsumme wird vom BHW erst gar nicht eingegangen.


    Wer auf den Ombudsmann hofft: bei uns hat es exakt 6 Monate und zwei Reklamationen gedauert, bis wir im Juni 2015 überhaupt eine Eingangsbestätigung bekommen haben !


    Ist doch sonnenklar, die wollen die Sache aussitzen und Fakten schaffen. Schaut Euch doch einfach mal diesen Schlichterspruch an:


    Hallo eagle_eye,
    hab hier mal ein Zitat gefunden:

    Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der mit staatlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen, Verbraucher zu beraten, zu informieren und bei der Verfolgung ihrer Rechte zu unterstützen.


    Kannst ja mal ein Rundum-Schlag an alle VZentralen schicken, das Ergebnis kannste dann hier posten.


    Gruß nicora




    Hallo Crusher,
    ich darf hier keine rechtlichen Ratschläge geben, deswegen möchte ich nur auf folgende Gesetze verweisen:


    § 270 BGB
    Zahlungsort

    (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.


    Gesetz über die Deutsche Bundesbank
    § 14
    Notenausgabe
    (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.


    Fragt Eure Anwälte.


    Gruß nicora


    An alle betrogenen Bausparer und die, die noch betrogen werden.
    Berlin 1984 hat vollkommen Recht. Auf Seite 5 hat z.B. Resttechniker ein Dokument eingestellt, das inzwischen an die 3.000 mal runtergeladen wurde. Wir alle sollten uns zusammentun und mit nem vernünftigen Anwalt die Sache durchziehen. Vorher könnt Ihr alle schon mal proben und nachstehende Fragen an die BaFin stellen. Mal sehen, ob es ebenfalls 3.000 werden. Gruß nicora

    Hallo,


    der Artikel aus Bild bezieht sich wohl auf einen Vergleich der vor dem Landgericht Stuttgart am 19.6 (letzten Freitag) geschlossen wurde. Näheres konnte ich dazu noch nicht finden.
    ................
    ........
    Falls die Position der Wüstenrot wirklich "rechtssicher" ist frage ich mich warum man sich auf einen Vergleich einlaesst und gleich die Allgemeingültigkeit dieses Verfahrens abstreitet - kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist vieler Kündigungen nach §489 Abs 1 Nr 2 BGB zum 24.7.2015


    Hallo NoWay,
    Die Position der Bausparkasse halte ich nicht für rechtssicher.
    1. Warum dann der Vergleich ?
    2. bei dem Urteil aus Mainz ging es darum, dass der Bausparer 19 Jahre - 19 Jahre- die Regelsparbeiträge nicht eingehalten hat. Warum war die Bausparkasse damit einverstanden?
    3. Haben die Bausparkassen Rückendeckung durch die "Aufsichtsbehörde" BaFin, siehe


    Hallo Troll,
    entscheidend ist wie hoch die Bausparsumme ist und wie viel eingezahlt ist, und ob dann überhaupt genug "Platz/Spielraum" ist, um eine sinnvolle Teilung zu vollziehen/machen/beantragen.
    Falls die ABB das hergeben, wäre eine Erhöhung viel sinnvoller !! Mußt natürlich davon ausgehen, dass Du für die Erhöhungssumme dann die Abschlussgebühr zahlen musst und der Regelsparbetrag entsprechend erhöht würde. Es soll einen Schlichterspruch geben, der dem voll zugestimmt hat.
    nicora


    Hallo Betroffener2015,


    lies mal hier bitte, dann weißt Du Bescheid. Ablehnung Schlichterspruch.pdf


    nicora
    aus dem Forum "BHW kündigt nicht voll eingezehlten Bausparvertrag-rechtens?"