Beiträge von nicora


    Danke.
    Hab Zeitdruck. Werde mich morgen damit befassen.

    Sorry, das mit dem Anhang hab ich wohl nicht hinbekommen. Versuch's hier nochmal.


    Hallo Franziska,
    wie bereits an früherer Stelle ausgeführt, gab es eine Anzeige gegen die Ombudsleute der Privaten Bausparkassen. Die Staatsanwaltschaft "durfte" aber offensichtlich nicht ermitteln. Nun hat Gott sei Dank ein Schlichter der Öffentlichen bewiesen, dass er "Eier" hat und einen Schlichtungsspruch abgelehnt. Nun wissen die Ombudsleute vermutlich nicht mehr, wie sie sich verhalten sollen. Wenn Ihre Redaktion mehr Informationen haben will, fragen Sie bitte nach meinem E-mail-Verkehr mit Ihrer Frau Katja Bazyli. Auf meinen Klar-Namen haben Sie ja als Moderatorin (im "Hintergrund" der Community-Forum-Anmeldung) Zugriff .


    Liebe Grüße und schönes Wochenende
    nicora

    Ablehnung Schlichterspruch.pdf

    Wer von Euch / Ihnen hat den Fall dem Ombudsmann vorgelegt oder hat es vor? Welche Erfahrungen habt Ihr / haben Sie gemacht?


    Gab es zum Beispiel schon Rückmeldung oder hat der Ombudsmann eine Entscheidung verkündet? Vielen Dank schon einmal im Voraus, diese Information würde unserer Redaktion sehr weiterhelfen!


    Hallo Franziska,
    wie bereits an früherer Stelle ausgeführt, gab es eine Anzeige gegen die Ombudsleute der Privaten Bausparkassen. Die Staatsanwaltschaft "durfte" aber offensichtlich nicht ermitteln. Nun hat Gott sei Dank ein Schlichter der Öffentlichen bewiesen, dass er "Eier" hat und einen Schlichtungsspruch abgelehnt. Nun wissen die Ombudsleute vermutlich nicht mehr, wie sie sich verhalten sollen. Wenn Ihre Redaktion mehr Informationen haben will, fragen Sie bitte nach meinem E-mail-Verkehr mit Ihrer Frau Katja Bazyli. Auf meinen Klar-Namen haben Sie ja als Moderatorin (im "Hintergrund" der Community-Forum-Anmeldung) Zugriff .
    Liebe Grüße und schönes Wochenende
    nicora


    Hallo NoWay,
    Du suchst weitere Informationen zu dem Urteil aus Bild Plus und sprichst gleichzeitig von einem "anderen" Urteil aus Ludwigsburg. Ist das Urteil in Bild Plus denn aus Ludwigsburg, und hättest Du nähere Angaben zu dem "anderen" Urteil aus Ludwigsburg? (Bausparvertrag eben kein normaler Darlehensvertrag). Für eine baldige Antwort schon jetzt vielen Dank.
    nicora

    Wer von Euch / Ihnen hat den Fall dem Ombudsmann vorgelegt oder hat es vor? Welche Erfahrungen habt Ihr / haben Sie gemacht?


    Gab es zum Beispiel schon Rückmeldung oder hat der Ombudsmann eine Entscheidung verkündet? Vielen Dank schon einmal im Voraus, diese Information würde unserer Redaktion sehr weiterhelfen!


    Hallo Franziska,
    ich bin nun schon eine Weile an der Sache dran und hab einige Informationen dazu erhalten:
    Die Ombudsleute wurden in den letzten Jahren von einem Bausparer bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, denn nach deren eigenen Verfahrensordnungen dürfen/durften sie (die Ombudsleute) nur tätig werden, wenn in der Sache bereits ein höchstrichterliches Urteil vorliegt. Dies ist und war nicht der Fall. Die Staatsanwaltschaft ist nicht tätig geworden. Vielleicht sind die Ombudsleute jetzt von der Politik angehalten, keine (falschen) Schlichtersprüche gegen die Bausparer mehr zu fällen. Es soll sogar ein Schreiben eines Ombudsmanns der Öffentlichen geben, der die Erstellung eines Schlichtungsspruchs abgelehnt hat.


    Schönes Wochenende wünscht Euch allen
    nicora

    Hallo zusammen,


    mit Interesse verfolge ich die aktuelle Diskussion ................
    ....................
    Ich wünsche euch viel ERFOLG!


    Hallo rr18,
    ich hatte Dir eine PN gesendet. Leider hast Du nicht darauf reagiert. Für den Fall, dass Du diese nicht erhalten hast, bitte ich Dich, mir nähere Einzelheiten Deines Falles zu nennen. Ich habe mir inzwischen das Urteil des LG Leipzig besorgt, leider sind dem keine näheren Umstände zu entnehmen. Auch wäre ich an Deinem Anwalt sehr interessiert.
    Grüße nicora

    In Sachen vorzeitiger Kündigung von Bausparverträgen vertrete ich bundesweit Bausparkunden gegen Bausparkassen. Die Materie ist höchstrichterlich noch nicht geklärt und bietet hohes Vergleichspotential. Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Rechtsanwalt)


    Sehr geehrter Herr Dr. Martin Heinzelmann,


    liegt Ihr Interesse vorwiegend in Abschlüssen von Vergleichen oder wären Sie auch bereit, gegen diese rechtswidrigen Kündigungen gerichtlich vorzugehen? Für diesen Fall nennen Sie doch bitte mal hier in diesem Forum die Rechtsgrundlage,
    nach der ein aufgrund des Bausparkassengesetzes und der dem Bausparvertrag zugrundeliegenden ABB
    nach den §§ des Darlehensrechts gekündigt werden darf. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen
    nicora


    Hallo Forenteilnehmer, nun mal der Reihe nach:
    Ich habe/hätte sicherlich noch mehr "Munition".
    BaFin kommt seit Jahren ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht vorsätzlich nicht nach.
    Ombudsleute werden/sind von den Bausparkassen bezahlt.


    Nun zu Deiner Frage warum die BaFin die Vertragsnummer haben will. Die BaFin will nicht meine, sondern die Nummer eines/des Bausparers, dessen Vertrag nun nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigt wurde. Ich habe die BaFin zur Rede gestellt, da mein Vertrag ja nach § 488 gekündigt wurde. Jetzt tut die BaFin so, als ob die neuen Kündigungen nicht nach § 489 erfolgen und hofft, dass ich keinen Fall mit der Kündigung nach 489 benennen kann. Deshalb an alle:


    Liebe Forenteilnehmer, arbeitet bitte mit und nennt mir Eure Vertragsnummern. Sicherlich wird die BaFin dann (hoffentlich) aktiv werden.
    Nur gemeinsam sind wir stark.


    Gruß nicora

    Hallo Resttechniker
    und alle anderen Forumteilnehmer,


    als ehemals Betroffener (durch Kündigung meines Vertrages nach § 488 Abs. 3)
    und den momentanen Kündigungen div. Bausparkassen nach nunmehr § 489 Abs. 1 Nr.2 habe ich mich ebenfalls an die BaFin gewandt.
    Leider kann ich die Verweigerungshaltung der BaFin hier nicht dokumentieren, da ich im Moment keine PDF erstellen kann.
    Hoffe aber, dies in den nächsten Tagen bewerkstelligen zu können.


    Gruß nicora

    Hallo an alle,


    richtig ist, dass die Bausparkassen die ersten Verträge bei Volleinzahlung nach § 488 Abs.3 BGB gekündigt haben. Im Jahr 2012 hat man dann das
    Urteil des OLG Stuttgart „geschaffen“ und nicht damit gerechnet, dass die Niedrigzinsphase anhalten und sich sogar noch verschärfen würde.


    Das LG/OLG Stuttgart stellte in seinem Urteil unmissverständlich klar:
    „Solange ein Anspruch des Bausparers auf Gewährung des Bauspardarlehens besteht oder entstehen kann, darf sich die Bausparkasse
    nicht durch Kündigung des Vertrages dieser Pflicht entziehen können“.
    Mit anderen Worten: Solange noch die Möglichkeit zur Aufnahme eines Bauspardarlehens besteht, darf die Bausparkasse den Bausparvertrag nicht kündigen.


    Ich wandte mich seinerzeit an die BaFin, die mir dazu schrieb:
    Ein Einschreiten meinerseits (BaFin) wäre dann erforderlich, wenn die Kündigung seitens der Bausparkasse schon dann ausgesprochen worden
    wäre, wenn der Vertrag noch nicht überspart wäre und Ihnen noch ein Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens zugestanden hätte.


    Nun macht die Niedrigzinssituation den Bausparkassen weiterhin und wahrscheinlich noch größere Probleme als bisher. Deshalb möchte man
    jetzt noch nicht voll besparte Verträge unbedingt loswerden und versucht es mit der Argumentation „zehnjährige Frist nach Zuteilungsreife“
    nach § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB.
    Weder in den ABB noch im BGB steht etwas über eine „Zehnjahresfrist nach Zuteilungsreife“.


    Anfang April 2015 hab ich mich zu diesem Missverhältnis an die BaFin gewandt. Diese „mauert“ nun natürlich und verlangt von mir die Nennung
    der Vertragsnummer eines nach § 489 Abs.1 Nr. 2 gekündigten Bausparvertrages.


    Leute, jetzt seid Ihr gefordert. Zeigt Euren Willen zur Aufklärung dieses Skandals der unrechtmäßigen Kündigungen von sog. Altverträgen.


    Ihr könntet hier in diesem Forum einfach nur die Bausparkasse und Vertragsnummer nennen, oder über eine PN. Falls mehrere gekündigte
    Verträge bei einer Bausparkasse bestehen, reicht eine Vertragsnummer.


    Mehr kann ich im Moment noch nicht für Euch tun.
    Schönes Wochenende wünscht Nicora

    Hallo an alle,


    richtig ist, dass die Bausparkassen die ersten Verträge bei Volleinzahlung nach § 488 Abs.3 BGB gekündigt haben. Im Jahr 2012 hat man dann das Urteil des OLG Stuttgart „geschaffen“ und nicht damit gerechnet, dass die Niedrigzinsphase anhalten und sich sogar noch verschärfen würde.


    Das LG/OLG Stuttgart stellte in seinem Urteil unmissverständlich klar:
    „Solange ein Anspruch des Bausparers auf Gewährung des Bauspardarlehens besteht oder entstehen kann, darf sich die Bausparkasse nicht durch Kündigung des Vertrages dieser Pflicht entziehen können“.
    Mit anderen Worten: Solange noch die Möglichkeit zur Aufnahme eines Bauspardarlehens besteht,
    darf die Bausparkasse den Bausparvertrag nicht kündigen.


    Ich wandte mich seinerzeit an die BaFin, die mir dazu schrieb:
    Ein Einschreiten meinerseits (BaFin) wäre dann erforderlich, wenn die Kündigung seitens der Bausparkasse schon dann ausgesprochen worden wäre, wenn der Vertrag noch nicht überspart wäre und Ihnen noch ein Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens zugestanden hätte.

    Nun macht die Niedrigzinssituation den Bausparkassen weiterhin und wahrscheinlich noch größere Probleme als bisher. Deshalb möchte man jetzt noch nicht voll besparte Verträge unbedingt loswerden und versucht es mit der Argumentation „zehnjährige Frist nach Zuteilungsreife“ nach § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB. Weder in den ABB noch im BGB steht etwas über eine „Zehnjahresfrist nach Zuteilungsreife“.


    Anfang April 2015 hab ich mich zu diesem Missverhältnis an die BaFin gewandt. Diese „mauert“ nun natürlich und verlangt von mir die Nennung der Vertragsnummer eines nach § 489 Abs.1 Nr. 2 gekündigten Bausparvertrages.


    Leute, jetzt seid Ihr gefordert. Zeigt Euren Willen zur Aufklärung dieses Skandals der unrechtmäßigen Kündigungen von sog. Altverträgen.
    Ihr könntet hier in diesem Forum einfach nur die Bausparkasse und Vertragsnummer nennen, oder über eine PN. Falls mehrere gekündigte Verträge bei einer Bausparkasse bestehen, reicht eine Vertragsnummer.


    Mehr kann ich im Moment noch nicht für Euch tun.
    Schönes Wochenende wünscht Nicora


    Hallo NoWay,
    ich kann Dir Deine Fragen alle beantworten, bin aber etwas in Zeitnot. Ich selbst hab auch Vertrag aus den 80iger Jahren mit allen Unterlagen und ABB's. Befasse mich seit einigen Jahren mit dem Thema. Du hast Recht, die Bundesregierung hält sich ziemlich bedeckt zu dem ganzen Thema, da die BaFin mauert und ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht wird. Ombudsleute sind parteiisch, logisch, denn sie werden von den Bausparkassen bezahlt. Gerichtsurteile wurden durch Prozessbetrug/Rechtsbeugung gefällt. Ich werde nach Ostern die "Grünen" wegen derer Anfrage kontaktieren. Die BaFin will mir auch nicht so recht antworten. Bei Interesse kannst Du mir eine persönliche Nachricht hier im Forum übermitteln oder unter nicora@moneymail.de.
    Frohe Ostern allen

    Seit wann muss man einer rechts-/vertragswidrigen Kündigung eines (Bau)-Sparvertrages widersprechen?
    Wichtig ist wohl Schecks sollte man nicht einlösen, dies könnte als konkludentes Handel, hier also Akzeptieren der Kündigung gewertet werden.
    Falls das Geld überwiesen wird, klasse ! dann klage ich Alljährlich auch nur die Zinsen als Schadensersatz ein (da ist der Streitwert gering, das Kostenrisiko ebenso klein und das geht dann auch vor dem Amtsgericht (unter 5000,- Euro) ohne Anwalt.
    Ansonsten bei Klage auf Aufrechterhaltung des Vertrages wird wohl die Bausparsumme als Streitwert herhalten, das nutzt wohl ausschließlich den Rechtanwälten, obwohl das eigentliche Sparguthaben ja nicht strittig ist.
    Viel Spaß für die Bausparkasse die in tausenden Fällen, für jeweils ein paar Euro Zinsen Schadensersatz/pro Jahr jemanden zum Amtsgericht schicken muss. Bis 600,- kann der Amtsrichter dann auch den Deckel (ohne Berufungsmöglichkeit) drauf machen. Die werden die Flut von Klagen auch nicht lustig finden ...
    :thumbup:


    Hallo ElDon,
    Deine Idee ist nicht schlecht, hat aber einen kleinen Trugschluss:
    Du meinst einen Scheck nicht anzunehmen wegen der Gefahr des konkludenten Handelns, das wäre okay, aber wenn Du ein Konto/-verbindung angibst, wäre das sicherlich ebenfalls konkludentes Handeln. Wenn Du das Geld ohne Dein Dazutun überwiesen bekommst - und dann quasi stillschweigend behältst/annimmst - erklärst Du Dich dann nicht auch mit der Kündigung einverstanden???? Du müsstest ja dann sagen, dass Du das Geld nicht willst, da die Kündigung rechtswidrig ist, und schon wärst Du wieder am Anfang, nämlich der Feststellungsklage mit dem Streitwert der Bausparsumme. Denk mal darüber nach.


    Allen Forumsteilnehmern frohe Ostern


    Hallo Resttechniker,
    schön dass Du nun klagst. Ich kann und möchte Dich warnen: Das erste und verheerende Urteil (sozusagen die Mutter aller Urteile) in dieser Bausparkassengeschichte kam bereits 2007/2008 vom LG Hannover, als ein BHW-Kunde klagte. Dieses Urteil wurde durch Prozessbetrug/Rechtsbeugung "erschaffen". Die nächsten Urteile bauten dann natürlich darauf auf. Ich kann Dir anbieten, Dich jederzeit an mich zu wenden, ich kann und würde Deinem Anwalt mit entsprechenden Unterlagen und Erläuterungen aus meinen inzwischen 4-jährigen Bemühungen und Erfahrungen behilflich sein.


    Dir und allen anderen Forenteilnehmern wünsche ich
    ein frohes und besinnliches Osterfest
    Nicora