Hallo Resttechniker und alle Interessierten,
es gibt tatsächlich noch kein höchstrichterliches Urteil und es wird auch so schnell keins geben:
In zwei OLG-Entscheidungen hat man die Sache bewusst ausgebremst indem man einfach keine Revision zugelassen hat.
So einfach geht das in unserem schönen Land.
Selbst die Ombudsleute verstoßen gegen ihre eigene Verfahrensordnung, da sie nur tätig werden dürften, wenn schon ein höchstrichterliches Urteil vorhanden ist. Na, merkt Ihr was?
Außerdem stellt sich die Frage, "welche rechtliche Relevanz haben eigentlich diese von den Bausparkassen bezahlten Ombudsleute ?"
Übrigens, von der gesetzlichen Aufsichtsbehörde - genannt BaFin - könnt Ihr ebenfalls keine Hilfe erwarten.
Gruß