Hallo,
meine Frau ist in der KVDR. d. h. pflichtversichert.
Sie hat eine kleine Rente von ca. 480 Euro netto und bezahlt außerdem noch die Ratentilgung von mtl. ca.30,00€ (=Rate 360€ - Einspeiseertr. 330€) von ihrer kleinen Rente weg um die Finanzierung schneller abzuschließen. Von effektiven Einkommen kann eigentlich keine Rede sein. Aber das ist halt systembedingt ein Planungsfehler unsererseits und lässt sich so nicht mehr ändern. Ich will damit aber nicht jammern, uns geht es mit meinem Renteneinkommen ja relativ gut aber für meine Frau ist es schon etwas ärgerlich..
Bei der Berechnung der Beiträge werden von der Krankenkasse unsere gemeinsamen Steuerbescheide zugrundegelegt. Daher hatte ich mir gedacht, dass für diese Berechnungen auch das Steuerrecht greift. Hier hat man doch zumindest die Möglichkeit vorangegangene Einkommensverluste (über Verlustvortrag bzw. - rücktrag auszugleichen. in diesem Fall wäre die 7-jahresfrist auch erst ende des Jahres 2020 verjährt.
Was mich außerdem noch beschäftigt, ist die Verfahrensweise, dass beim Ansatz der Einkünfte, nur die meiner Frau herausgefiltert werden und nicht die gemeinsam veranlagten Einkünfte.
Ich möchte dazu noch sagen, ich war von Anbeginn meiner beruflichen Tätigkeit an freiwillig in der gesetzlichen (TKK) versichtert und meine Frau bei mir mitversichert und bin somit ebenfalls in den Genuss der KVdR gekommen.
Gibt im Fall meiner Frau eigentlich die Möglichkeit eines Verlustvortrags für die Jahre 2017, 18 u. 19 ?